

Die Studierenden verbringen im Verlauf ihres Studiums viel Zeit in hausärztlichen Praxen – eine Besonderheit des Bielefelder Modellstudiengangs.
Während des Studiums werden insgesamt fünf Wochen Blockpraktikum in der ambulanten Medizin absolviert. Diese haben eine Dauer zwischen eineinhalb und zwei Wochen. Alle Blockpraktika sind für die Studierenden verpflichtend und werden in einer akkreditierten Lehrpraxis der Medizinischen Fakultät OWL durchgeführt.
Im ersten Studienabschnitt finden während des 2. und 3. Semesters die jeweils eineinhalbwöchigen Blockpraktika I (Teil A und Teil B) statt. Diese können in allgemeinmedizinischen oder pädiatrischen Lehrpraxen absolviert werden.
Teil A findet im Sommerhalbjahr statt. Zu den Inhalten gehören das Kennenlernen der Praxis und des Praxisteams, Kommunikation sowie die Untersuchung des Abdomens und des Bewegungsapparates.
Teil B findet im Winterhalbjahr statt und befasst sich unter anderem mit Impfungen, Atemwegserkrankungen, Antibiotika, der Erhebung von Vitalparametern und der Begleitung von Hausbesuchen.
Im zweiten Studienabschnitt findet während des 7. oder 8. Semesters das zweiwöchige Blockpraktikum II statt. Dieses kann ausschließlich in allgemeinmedizinischen Lehrpraxen absolviert werden.
Inhaltlich geht es um die Erhebung des Ganzkörperstatus, allgemeinmedizinische Entscheidungsstrategien, Point-of-Care-Tests, Scores sowie Sonografie, Medikationspläne und das geriatrische Basisassessment.
Zusätzlich haben Studierende im zweiten Studienabschnitt die Möglichkeit, ein einwöchiges Wahl-Blockpraktikum in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis zu belegen.
Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf die Studien- und Prüfungsordnung 25 (SPO 25).
Inhalte zur Studien- und Prüfungsordnung 21 (SPO 21) finden Studierende in LoReA und Lehrärzt*innen in den entsprechenden Logbüchern.
Stand: Juni 2026