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  • Hinweise zu Corona

    © Universität Bielefeld

Klausuren im Pflichtfachstudium

Das Wintersemester 2022/2023 ist als Präsenzsemester gestartet. Dementsprechend wird auch die Durchführung der Klausuren nach dem aktuellen Stand in Präsenz stattfinden.

Weitere Informationen zu Klausuren und Hausarbeiten, insbesondere zu Anmeldefristen finden Sie hier.

 

 


Hausarbeiten

Corona und Quarantäne

Regelungen zum Umgang mit Quarantäne bei Corona-Infektionen und der Möglichkeit des Nachteilsausgleichs finden Sie unter

Nachteilsausgleich


Informationen zur Versuchszählung

Sommersemester 2020 bis Wintersemeser 2021/2022

Nach den Corona-Ordnungen der Universität gelten Prüfungen, die im Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/2022 abgelegt und nicht bestanden werden, als nicht unternommen; sie fließen daher auch nicht in die Versuchszählung gem. § 41 Abs. 2 StudPrO ein (Achtung: Diese Regelung galt nicht für die Klausuren im Schwerpunktbereich).

Ab Sommersemester 2022
Seit dem Sommersemester 2022 fehlt eine entsprechende Regelung. Folglich fließen Leistungen seit dem Sommersemester 2022 wieder in die Veruschszählung gem § 41 Abs. 2 StudPrO ein.

 

 


Generelle Hinweise der Universität Bielefeld

Die Universität Bielefeld hat ein eigenes Infoportal zum Coronavirus eingerichtet. Dort finden Sie stets die aktuellsten Meldungen der Universität.

Im Folgenden finden Sie ferner relevante Dokumente der Universität:


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