Das Wintersemester 2022/2023 ist als Präsenzsemester gestartet. Dementsprechend wird auch die Durchführung der Klausuren nach dem aktuellen Stand in Präsenz stattfinden.
Weitere Informationen zu Klausuren und Hausarbeiten, insbesondere zu Anmeldefristen finden Sie hier.
Sommersemester 2020 bis Wintersemeser 2021/2022
Nach den Corona-Ordnungen der Universität gelten Prüfungen, die im Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/2022 abgelegt und nicht bestanden werden, als nicht unternommen; sie fließen daher auch nicht in die Versuchszählung gem. § 41 Abs. 2 StudPrO ein (Achtung: Diese Regelung galt nicht für die Klausuren im Schwerpunktbereich).
Ab Sommersemester 2022
Seit dem Sommersemester 2022 fehlt eine entsprechende Regelung. Folglich fließen Leistungen seit dem Sommersemester 2022 wieder in die Veruschszählung gem § 41 Abs. 2 StudPrO ein.
Die Universität Bielefeld hat ein eigenes Infoportal zum Coronavirus eingerichtet. Dort finden Sie stets die aktuellsten Meldungen der Universität.
Im Folgenden finden Sie ferner relevante Dokumente der Universität: