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Recht der Zivilen Sicherheit

"Das Projekt „Recht der Zivilen Sicherheit“ untersucht die Relevanz des Konzepts der „Zivilen Sicherheit“ für Recht und Rechtswissenschaft.

Das ursprünglich nicht-juristischen Begriffsverwendungen entstammende Konzept ist geeignet, tradierte Diskussionen über „Neue Sicherheitsbegriffe“ oder die „Neue Sicherheitsarchitektur“ in andere Bahnen zu lenken. Dadurch findet es auch Eingang in rechtspolitische, verwaltungswissenschaftliche und technikorientierte Sicherheitsdiskurse.

Das Projekt geht den Fragen nach:

Welche Relevanz erlangt das Konzept der Zivilen Sicherheit im Recht und in der Rechtswissenschaft?

Inwieweit ist es geeignet, Rechtsanwendung und Rechtswissenschaft bei der Handhabung von Sicherheitsbegriffen neue Impulse zu verleihen?

Inwieweit kann das Konzept die Auslegung von Sicherheits- oder sicherheitsbezogenen Begriffen im Recht verändern?

Welche Herausforderungen stellt das -  ggf. neu auszulegende - Recht an Maßnahmen zur Bestimmung, Herstellung und Gewährleistung von Sicherheit außerhalb des Rechts?"

 

Projektlaufzeit: 2015/16.

Projektpartner:

Prof. Dr. Kugelmann, DHPol, Münster-Hiltrup,

Prof. Dr. Würtenberger, Freiburg.

CORSE-Netzwerk an den Universitäten Freiburg, Hamburg, Berlin und der DHPol.

 

Projektmitarbeiterin in BI: Magali Böger

Abschlussveröffentlichung: Prof. Dr. Christoph Gusy, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Prof. Dr. Thomas Würtenberg, Rechtshandbuch Zivile Sicherheit, 2017


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