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    © Markus Richter / Fakultät für Soziologie

Bewerbungsverfahren Erasmus+: von Bielefeld ins Ausland

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Veranstaltungen & Deadlines

Erasmus+ Sprechstunde

Aktuell bieten wir eine online Sprechstunde an. Bitte kontaktiert uns zum Termin vereinbaren per Mail an erasmus.soc@uni-bielefeld.de

Alle Kurse für das kommende Semester sind auch im eKVV online einsehbar! Englischsprachige Veranstaltungen finden Sie HIER.

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Allgemeines

Erasmus+ ist das EU Programm für Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport. Es vereint 7 Förderprogramme dieser Bereiche mit breit gefächerten Kooperationsmöglichkeiten innerhalb der gesamten EU. Zweck des Programms ist die Förderung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden, um internationalen Austausch zu gestalten.

Studierende und Doktoranden können für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten (oder ein Semester/ Trimester aber bis zu 12 Monaten je Studienzyklus) gefördert werden. Die Länge eines Praxisaufenthaltes kann von mindestens 2 Monaten bis zu 12 Monaten gefördert werden. Ein Studien- und Praxisaufenthalt muss mindestens 3 und darf maximal 12 Monate betragen, unabhängig davon wie Studium und Praktikum anteilig aufgeteilt werden.

Ja, im Rahmen des Erasmus+ Programms haben Sie auch die Möglichkeit in einer öffentlichen oder privaten Organisation im EU-Ausland ein Praktikum zu absolvieren oder Studium und Praktikum miteinander zu verbinden, solange die Institutionen keine öffentlichen EU-Institutionen oder Organisationen sind, die EU-Programme vertreten. Studierende die an einenem Praktikum mit Erasmus+ interessiert sind, wenden sich bitte an das International Office der Univerität Bielefeld.

Alle regulär eingeschriebenen Studierenden, die einen Studienabschluss in Bielefeld anstreben und sich mindestens im 3. Fachsemester (BA) (zum Zeitpunkt der Ausreise) befinden, sowie (Lehr)personal der Universität Bielefeld. Darüber Hinaus gibt es keine Einschränkungen oder Bedingungen. Das Programm sucht Gleichberechtigung und Inklusion für alle Teilnehmer unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund (Alter, Geschlecht, Nationalität, Behinderung oder persönliche Lebensumstände).

Ja, es dürfen alle regulär an der Universität Bielefeld eingeschriebenen Studiereneden teilnehmen. Internationale Studierende die für ihren Aufenthalt einen Aufenthaltstitel im Sinne der REST-Richtlinie (Richtlinie 2016/801/EU), zu Studienzwecken in Deutschland besitzen, dürfen sich für Studienzwecke maximal 360 Tage in einem anderen Land der EU aufhalten. Dies gilt jedoch nicht für die EU Mitgliedstaaten Großbritannien, Irland und Dänemark. Studierende ohne Europäische Staatsbürgerschaft, die in diese Länder gehen wollen, sollten sich frühzeitig bei ihren jeweiligen Ämtern über die notwendigen Formalitäten informieren.

Innerhalb des Erasmus+ Programms ist es nur möglich einen Aufenthalt an einer Universität zu absolvieren, mit der die Universität Bielefeld ein Kooperationsabkommen geschlossen hat. Sie können prüfen, ob eine andere Fakultät an der Universität Bielefeld ein Abkommen mit Ihrer Wunschuniversität geschlossen hat. Falls dies der Fall ist, Plätze zur Verfügung stehen und das Abkommen fachfremde Bewerbungen zulässt, könnte eine andere Fakultät Sie nominieren. Fragen Sie vorher unbedingt den/die zuständige KoordinatorIn ob er/sie eine Bewerbung in Ihrem individuellen Fall zulässt. Bei unsicherheiten und allgemeinen Fragen können Sie sich an das Erasmus+ Büro der Fakultät für Soziologie wenden. Eine Übersicht aller Kooperation der Universität Bielefeld finden Sie hier.

Neben Erasmus+ gibt es viele weitere Möglichkeiten einen Auslandsaufenthalt zu verwirklichen: Sie können sich über andere Partner, wie zum Beispiel das ZDES Programm bewerben, oder Ihren Auslandsaufenthalt als free mover selbstständig organisieren. In diesem Fall bietet Ihnen das International Office verschiedene Formen der Unterstützung und Beratung an.

Förderberechtigte Studierende erhalten ein monatliches Stipendium in Höhe von mindestens 330 €, 390 € oder 450 €, abhängig vom Gastland. Eine Liste der Teilstipendien des Erasmus + -Programms finden Sie hier. Für die internationalen Dimensionen ist das monatliche Stipendium höher und es gibt ein zusätzliches Reisestipendium. Bei Praktika ist neben dem Erasmus + Stipendium jede Zulage oder Vergütung, welche die aufnehmende Einrichtung dem Studierenden gewähren kann, einschließlich Sachleistungen (wie Mahlzeiten und Unterkunft), gestattet. Studenten oder Praktikanten dürfen während der Mobilitätszeit einen Nebenjob haben. Das Erasmus + Stipendium kann auch mit Auslands-BAföG oder privaten Stipendien kombiniert werden. Bei vielen Stipendien ist eine Doppelförderung jedoch ausgeschlossen.

Ja, Studierende, die eine Förderung im Rahmen des Erasmus+ Programms erhalten können aufgefordert werden, die volle oder Teilsummen zurückzubezahlen, falls sie nicht die Vereinbarungen zur Förderung einhalten. Im Ausnahmefall, wenn Studierende ihre geplanten Studienaktivitäten aufgrund höherer Gewalt nicht durchführen können, bleibt diese Regelung unberührt. Dieser tritt ein, wenn unvorhergesehene Situationen oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Studierenden die geplanten Aktivitäten verhindern und nicht auf eigenes Verfehlen oder Nachlässigkeit zurückzuführen ist.

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist ist einmal im Jahr am 31.01. für das darauffolgende akademische Jahr (Winter- und Sommersemester). Es ist daher sinnvoll, sich frühzeitig zu informieren.

Studierende, die einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ während des Masterstudiums planen, haben die Möglichkeit sich noch vor Abschluss des Bachelorstudiums für den Studierendenaustausch zu bewerben.

Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie sich gut über die Partnereinrichtungen Ihres Interesses informieren. Dazu gehört, sich einen Überblick über das Studiensystem, Forschungsschwerpunkte und das aktuelle Kursangebot zu verschaffen. Insbesondere sollten Sie sich aber auch über Einschreibemodalitäten (wie z.B. einen offiziellen Sprachnachweis oder andere Nachweise) der Partnereinrichtung für Erasmus+ Studierende erkundigen.

Für die Bewerbung benötigen Sie das Erasmus+ Bewerbungsformular, einen tabellarischen Lebenslauf, Transcript of Records und ein aussagekräftiges Motivationsschreiben. Diese Unterlagen reichen Sie fristgerecht bis spätestens 31.01. im Erasmus Büro der Fakultät für Soziologie ein. Zudem fordern einige Partner einen Sprachnachweis über Kenntnisse der Hauptunterrichtssprache, der spätestens zur Einschreibung an er Partneruniversität vorliegen muss. Für die Bewerbung in Bielefeld ist es ausreichend, wenn Sie schlüssig darlegen können, wie sie das geforderte Sprachniveau bis zur Einschreibung an der Partneruniversität erreichen können.

Ja, Sie können sich für bis zu 3 Partneruniversitäten gleichzeitig bewerben und eine Rangfolge Ihrer Wunschuniversitäten angeben. Fertigen Sie dazu für jede Universität ein Set von Bewerbungsunterlagen an und reichen Sie diese Erasmus Büro der Fakultät für Soziologie ein. Achten Sie darauf dass die von Ihnen angegebene Rangfolge ihrer Wunschuniversitäten auf allen Bewerbungen gleich ist.

Sie können entsprechende Motivationsschreiben entweder separat für jede Universität anfertigen oder in einem einzigen Schreiben begründen, inwiefern die von Ihnen gewählten Universitäten im Zusammenhang mit Ihrem Studieninteresse und -verlauf stehen.

Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten: Die Chancen hängen von der Bewerberzahl für die von Ihenen angegebenen Uni-/ Stadt- oder Länderpräferenzen ab, welche jedes Jahr variieren. Je flexibler Sie bei der Wahl Ihrer Partneruniversität oder des Wunschlandes sind, desto besser stehen die Chancen einen Platz zu bekommen.

Das Motivationsschreiben dient dazu, darzulegen, welchen Mehrwert ein Auslandsaufenthalt für Ihren persönlichen Studienverlauf hat. Sie sollten beschreiben, warum Sie sich für das Studium an der jeweiligen Partneruniversität interessieren und welchen Nutzen Sie aus dem Studium an dieser Universität ziehen können. Dazu sollten Sie über ihre eigenen Studienziele und reflektieren und wie ein Aufenthalt der Partneruniversität Ihnen dabei helfen kann, diese zu erreichen. Machen Sie zudem deutlich, dass Sie sich mit der Partneruniverität auseinandergesetzt haben und über Studien- und Kursangebot informiert sind.

Falls Sie sich für mehrere Universitäten bewerben, können Sie die entsprechenden Motivationsschreiben entweder separat für jede Universität anfertigen oder in einem einzigen Schreiben begründen, inwiefern die von Ihnen gewählten Universitäten im Zusammenhang mit Ihrem Studieninteresse und -verlauf stehen.

Ja, generell können sich alle Studierenden für den Studierendenaustausch mit Erasmus+ bewerben. Sie sind jedoch verpflichtet einen Nachweis über Kenntnisse der Hauptunterrichtssprache zu erbringen, die nicht immer der Landessprache entspricht. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie aktiv an den Lehrveranstaltungen teilnehmen und von dem Austausch profitieren können. Solch ein Nachweis kann ein Sprachzertifikat wie TOEFL, DELF, etc. sein, aber auch das Abiturzeugnis mit mindestens 10 erreichten Punkten im Fach der geforderten Sprache oder ein bestandener Sprachkurs im Fachsprachenzentrum. Wenige Partneruniveritäten aktzeptieren nur offizelle Spachnachweise wie TOEFL, informieren Sie sich dennoch sorgfälig darüber, welche Anforderungen es an ihrer Wunschuniversität gibt.

Für die Spachen Englisch, Französich, Spanisch, Intalienisch und Deutsch, wird zur Selbst-Überprüfung Ihrer Sprachkenntnisse vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ein Online-Sprachtest durchgeführt und ggf. einen Online-Sprachkurs angeboten mit dem Sie Ihre Kenntnisse aufbessern können. Zusätzlich bieten viele Universitäten kostenlose Sprachkurse an.

Ja, Sie können in jedem Studienzyklus (BA, MA, PhD) über das Erasmus+ Programm für maximal 12 Monate gefördert werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Graduierte innerhalb des ersten Jahres nach Studienabschluss für ein 2-6 monatiges Praktikum über das Erasmus+ Programm gefördert zu werden, sofern sie den maximalen Förderzeitraum während des vorangegangenen Studienzyklus nicht vollständig ausgeschöpft haben. Weiter Information zur Förderung eines Praktikums finden Sie auf der Seite des International Office.

Ja. Auch Studierende der Universität Bielefeld, die an einer anderen Fakultät als der Fakultät für Soziologie eingeschrieben sind, können sich für einen Austausch an einer der Partnereinrichtungen bewerben.

BewerberInnen sollten in diesem Fall ihr Interesse besonders begründen und darlegen, in welchem Bezug der Auslandsaufenthalt zum individuellen Studienverlauf passt und warum Sie sich an der Fakultät für Soziologie bewerben.

In jedem Fall lohnt es sich jedoch vor der Bewerbung bei dem/der zuständigen KoordinatorIn nachzufragen, ob Ihre Bewerbung Aussicht auf Erfolg hat.

Nominierung & Learning Agreement

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen gesichtet und ausgewertet. Nach diesem Auswahlprozess erfolgt die Platzvergabe. Es wird versucht so vielen Kandidaten wie möglich einen Platz zuzuweisen. Sie werden nach der Auswahl eine E-mail mit der Entscheidung über Ihre Bewerbung von den entsprechenden Beauftragten erhalten. Für den Fall dass Sie ausgewählt wurden, sollten Sie sich zunächst Selbständig über die nächsten Schritte an ihrer Gastuniversität informieren. Bis wann müssen Sie sich an der Gastuniversität einschreiben, welche Dokumente müssen Sie einreichen, welche Kurse werden angeboten, etc.. Das International Office bietet Ihnen Hilfe bei der Organisation ihres Auslandsaufenthalts an, etwa durch eine Infoveranstaltung für alle Nominierten oder mit einer "Checklist für nominierte Erasmus+ Studierende", die sie im Downloadbereich des International Office finden. Ihre an der Fakultät zuständigen Koordinator*innen müssen Sie erst wieder für die Unterzeichnung Ihres Learning Agreements kontaktieren.

Das Learning Agreement ist ein Formular, das die Auflistung aller Kurse enthält, die Studierende während ihrer Mobilitätsperiode an der Partneruniversität besuchen werden. Es ist ein Abkommen zwischen Studierenden, Heimat- und Gastuniversität. Die Heimatuniversität bestätigt, dass die Kurse den Studienvorgaben entsprechen und nach der Rückkehr angerechnet werden. Die Gastuniversität bestätigt, dass Studierende die Kurse auswählen und besuchen können. Studierende bestätigen die Kurse zu besuchen. Das Learning Agreement muss bereits vor der Ausreise zum Studien- oder Praxisaufenthalt festgelegt werden. Es kann im Anschluss bis zu 5 Wochen nach Antritt des Aufenthaltes im Einverständnis aller Parteien geändert werden, was in der Regel auch geschieht.

Das Learning Agreement wird in einem Onlineportal des International Office ausgefüllt. Der Link wird allen Nominierten nach der Nominierung vom International Office mitgeteilt. Um das Learning Agreement ausfüllen zu können, müssen Sie sich vorab über das Kursangebot an Ihrer Partneruniversität informieren und überlegen in welchen Modulen Sie ihre an der Partneruniversität erbrachten Leistungen Anrechnen lassen wollen. Im Learning Agreement müssen Sie dann die Kurse der Gastuniversität, Modulen ihres Studiengangs in Bielefeld zuordnen.
Nachdem Sie das Learning Agreement ausgefüllt haben müssen Sie, Ihre Koordinator*in der Gasthochschule, Ihre Koordinator*in in Bielefeld, sowie der Anrechnungsbeauftragte der Fakultät für Soziologie in Bielefeld, dass Learning Agreement unterschreiben, BEVOR Sie den Aufenthalt antreten. Die beste Methode ist deshalb, das ausgefüllte Learning Agreement zuerst vom Koordinator*in in Bielefeld und dem Anrechnungsbeauftragten unterzeichen zu lassen und es dann per Email Ihrem Koordinator an der Gasthochschule zu schicken. Der Anrechnungsbeauftragte in Bielefeld ist Herr Prof. Dr. Oliver Flügel Martinsen. Eine Hilfe zum Ausfüllen des Learning Agreements finden Sie hier.

Dieser "Applicaton" oder "Enrolment" Prozess ist Teil des administrativen Prozederes der Partneruniversität und ist notwendig um Ihren Aufenthalt vorzubereiten. Deshalb wird Ihre Partneruniversität Sie sobald Sie vom International Office der Universität Bielefeld nominiert wurden bitten, sich offiziell einzuschreiben. Dabei können Einschreibeunterlagen wie ein Transkript in englischer Sprache oder ein offizieller Sprachnachweis gefordert werden. Es ist darum sinnvoll sich frühzeitig über die Einschreibemodalitäten der Parternuniversität zu informieren.


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