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  • Was kann ich studieren?

    Studierende vor Bücherregal
    © Universität Bielefeld
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Das Bielefelder Studienmodell

Das Bielefelder Studienmodell setzt auf eigenverantwortliche Studierende, die im Bereich Lehre und Prüfungsorganisation mitwirken und ihr Studium selbstbestimmt gestalten.
Die Universität Bielefeld sieht Lehrende und Studierende in einer gemeinsamen Verantwortung für die hohen Standards des Fachstudiums. Sie erwartet von ihren Studierenden das Interesse an einem spezifisch universitären Studium, das von ihnen selbst aktiv betrieben wird. Studierende tragen durch ihre Mitarbeit in Lehrveranstaltungen und durch die Zusammenarbeit mit ihren Kommiliton*innen zum Gelingen von Studium und Lehre bei. Das Studium an der Universität Bielefeld fördert das aktive Studieren über Fächer- und Ländergrenzen hinweg. Es folgt dem Gedanken, dass Studierende fachliche Kenntnisse, wissenschaftliche Fähigkeiten und Methodenkompetenz am besten durch eigenständiges Fragen und die selbständige Prüfung unterschiedlicher Positionen entwickeln können. Die Lehrenden unterstützen die Studierenden und erhalten selbst Angebote zur Weiterqualifikation.

Mehr Informationen zum Leitbild der Lehre an der Uni Bielefeld.

 

Wir inspirieren Studierende. Unsere Student*innen haben im innovativen Studienmodell die Möglichkeit, ihre Potenziale zu entdecken und individuell zu schärfen. An der Universität Bielefeld studieren Menschen, die bereit sind, nach ihrem Studium gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.

Profilbeschreibung der Uni Bielefeld

 

Das Bielefelder Studienmodell bildet den Rahmen für nahezu das gesamte Studienangebot der Universität Bielefeld, ausgenommen das Staatsexamen Studium der Rechtswissenschaft (Jura), Promotions- und Weiterbildungsangebote.

Was bedeutet das? Es besteht ein einheitliches Grundverständnis und eine einheitliche Struktur in Fragen der Modularisierung, der Ausgestaltung von Prüfungsverfahren, der Vergabe von Leistungspunkten und in vielen weiteren Aspekten in der Organisation des Studiums. Es gibt für die Bachelor- und Masterstudiengänge sowie für den Staatsexamen Studiengang Medizin gemeinsame prüfungsrechtliche Rahmenregelungen. Diese Rahmenregelungen bilden gewissermaßen das Dach für die darunterliegenden Rahmenprüfungsordnungen BPO (Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium), MPO fachwissenschaftlich (Prüfungs- und Studienordnung für das Masterstudium), MPO Ed. (Prüfungs- und Studienordnung für das Master of Education Studium) und die Studien- und Prüfungsordnung Medizin. Die spezifischen Regelungen für ein einzelnes Fach und das Curriculum sind auf einer dritten Ebene festgelegt. Für Bachelor und Master Studienangebote heißen diese rechtlich gültigen Ordnungen Fächerspezifische Bestimmungen (FsB) und im Staatsexamen Studium Studien- und Prüfungsordnung.

Übrigens:
Als Studierende sollten Sie ihre FsB bzw. Studien- und Prüfungsordnung unbedingt kennen, da sie, zusammen mit den Modulbeschreibungen, alle wichtigen Informationen zu Ihrem gewählten Studienfach enthält. Zum Beispiel Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen, Infos zur Kombinierbarkeit mit anderen Fächern, die zu belegenden Module und zu erbringenden Leistungen, Infos zur Verteilung der Leistungspunkte und vieles mehr. Die jeweils gültige Ordnung sowie die Modulliste finden Sie im Detaileintrag des jeweiligen Faches in der Studieninformation im Navigationsmenü.

Die Vorteile des Bielefelder Studienmodells im Bachelorbereich sind die Integration der Lehrer*innenausbildung, zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten der Fächer, eine Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Studienmöglichkeiten (Studiengangstypen) aufgrund einheitlicher Modulgrößen und deren polyvalenter Verwendung sowie die Chance zu individueller Profilierung.

Mehr dazu? Siehe Erläuterungen in den Ausklappboxen


Wesentliche Grundelemente des Studienmodells

Studiengänge bzw. Studiengangsvarianten sind in Module gegliedert. Module bündeln Studieninhalte und stellen thematisch und zeitlich abgegrenzte Einheiten dar. Module im Bielefelder Studienmodell umfassen in der Regel fünf oder zehn Leistungspunkte (LP). Es gibt Module, die fester Bestandteil eines Studiengangs sind. Regelungen zu solchen Modulen finden sich dann sowohl in den Regelungen zum Curriculum (Prüfungsordnung, Fächerspezifischen Bestimmungen) als auch in den Modulbeschreibungen.
Weitergehende Informationen zur Modularisierung finden sich im Portal Prüfungsrecht

 

Leitlinie bei der Entwicklung von Modulen an der Universität Bielefeld ist der Einsatz vielfältiger, an Kompetenzen orientierter Prüfungsformen. Dabei wird auf einen ausreichenden Selbststudienanteil geachtet, um Studierenden Raum für eigeninitiatives, aktives Studieren zu eröffnen. Zur Überprüfung des Kompetenzerwerbs dient in der Regel eine Prüfung, die entweder alle Veranstaltungen des Moduls abdeckt oder – im Sinne des exemplarischen Lernens – anhand eines Modulelements den Kompetenzerwerb über das gesamte Modul abprüft.
Weitergehende Informationen zu Modul(teil)prüfungen finden sich im Portal Prüfungsrecht

Im Bielefelder Studienmodell wird auf eine Begrenzung der Wiederholbarkeit verzichtet. Stattdessen werden alle Prüfungsversuche im Transcript dokumentiert. Nur im Studiengang Medizin (Staatsexamen) gibt es eine Begrenzung der Wiederholbarkeit bezogen auf die Abschlussprüfung für den ersten Studienabschnitt nach sechs Fachsemestern und bezogen auf die beiden Staatsprüfungen.
Weitergehende Informationen zur Begrenzung der Wiederholbarkeit finden sich im Portal Prüfungsrecht

Anknüpfungspunkt für die Leistungspunktvergabe ist ein Modul. Ausgehend von der Definition eines Moduls sollen Studierende am Ende eines Moduls das können, was als Kompetenzziel (Lernergebnis) beschrieben wurde. Das Modul ist also abgeschlossen, wenn diese Erwartungen erfüllt wurden. Mit dem vollständigen Abschluss des Moduls (Modulabschluss) wird der Kompetenzerwerb bescheinigt. Deshalb erfolgt die Leistungspunktvergabe modulbezogen. Leistungspunkte erhalten Studierende nicht für einzelnen Elemente, sondern für abgeschlossene Module.
Weitergehende Informationen zur Leistungspunktvergabe finden sich im Portal Prüfungsrecht

Modul(teil)prüfungen und Studienleistungen können nur dann verlangt werden, wenn diese in den Regelungen zum Curriculum (Prüfungsordnung, Fächerspezifischen Bestimmungen) angegeben sind. Modulprüfungen und Studienleistungen dienen dazu, die in einem Modul erworbenen Kompetenzen abzuprüfen. Modulprüfungen können ausnahmsweise aus mehreren Modulteilprüfungen bestehen. In diesem Fall werden die in einem Modul erworbenen Kompetenzen durch die Summe der Modulteilprüfungen abgeprüft.
Weitergehende Informationen zu den Prüfungsverfahren finden sich im Portal Prüfungsrecht

Bei Studienleistungen und Modul(teil)prüfungen in einem Modul gilt es, eine Gleichbehandlung aller Studierenden des Moduls sicherzustellen. Das bedeutet, dass alle Studierenden gleiche Prüfungsbedingungen vorfinden und die gleichen Nachweise erbringen müssen. Sind Studierende in einer bestimmten Weise (z.B. in Form einer anerkannten Behinderung) dauerhaft oder längerfristig beeinträchtigt und haben deshalb Schwierigkeiten, die Leistung zu erbringen, stellt sich die Frage, ob und wie man durch geeignete Maßnahmen solche Beeinträchtigungen ausgleichen kann und ggf. muss, um eine Gleichbehandlung wieder herzustellen. Hierbei ist jeweils im Einzelfall zu fragen, um welche Beeinträchtigung es sich handelt, wie sich diese auswirkt, was die Leistungsanforderung ist und ob unter den zuvor genannten Voraussetzungen eine Möglichkeit für einen sog. Nachteilsausgleich besteht. Das ist eine komplexe Prüfung.
Weitergehende Informationen zum Nachteilsausgleich finden sich im Portal Prüfungsrecht

Von einer Anerkennung oder auch Anrechnung wird gesprochen, wenn bereits außerhalb des aktuell studierten Studiengangs passende Leistungen erbracht wurden und diese in den Studiengang eingebracht werden sollen. Dies ist möglich, wenn die anderweitig erbrachten Leistungen zu den in den Modulbeschreibungen genannten Kompetenzen und Lehrinhalten passen.
Weitergehende Informationen zur Anerkennung finden sich im Portal Prüfungsrecht


Weitere Gemeinsamkeiten im Bachelor – und/oder Masterstudium

Bachelorabsolvent*innen erwerben - je nach gewählter Fächerkombination - entweder den Abschluss "Bachelor of Arts (B.A.)" oder "Bachelor of Science (B.Sc.)", unabhängig davon, ob sie ein Fach mit oder ohne das Berufsziel Lehramt studiert haben. Danach steht grundsätzlich der Weg in die außerschulische Berufstätigkeit sowie in einen fachwissenschaftlichen Master offen. (Für die meisten fachwissenschaftlichen Masterstudiengänge müssen zusätzlich spezifische Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Informationen dazu können Sie den jeweiligen Fächerspezifischen Bestimmungen entnehmen oder in den Fachstudienberatungen erfragen.) Studierende mit dem Berufsziel Lehramt müssen an das schulformspezifische Bachelorstudium den Master of Education anschließen, um den Lehrer*innenberuf zu ergreifen.

An der Universität Bielefeld gibt es kaum Einschränkungen für die Kombination von Fächern und insgesamt über 600 verschiedene Kombinationsmöglichkeiten. Lediglich im Lehramtsstudium gibt es einige Vorgaben für die Fächerauswahl.
Die Kombinationsmöglichkeiten sind in den Seiten der Studieninformation zu finden.

Module im Bielefelder Studienmodell umfassen im Bachelor in der Regel fünf oder zehn Leistungspunkte (LP). Die Einheitlichkeit der Modulgrößen ermöglicht den Austausch von Modulen über Studiengänge bzw. Studiengangsvarianten hinweg (siehe Ausklappbox zu Polyvalenz) und eine Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Studiengangstypen (siehe Ausklappbox zu Wechselmöglichkeiten).

Module im Bielefelder Studienmodell werden polyvalent eingesetzt. Das bedeutet, dass dasselbe Modul in unterschiedlichen Studiengängen bzw. Studiengangsvarianten – auch fächerübergreifend – angeboten werden kann, sodass Studierende interdisziplinär in einen Austausch kommen können. Ermöglicht wird dies durch einheitliche Modulgrößen.

Durch eine einheitliche Grundstruktur der Studiengänge bzw. Studiengangsvarianten und einheitliche Modulgrößen, ist es möglich, in eine andere Studiengangsvariante zu wechseln. Auch der Aufbau der Bachelor Studiengänge bzw. Studiengangsvarianten mit dem Berufsziel Lehramt ist an den Aufbau der rein fachwissenschaftlichen Bachelor Studiengänge bzw. Studiengangsvarianten angelehnt. Zu Beginn eines Studiums ist ein Großteil der Module und Veranstaltungen für alle Studierenden eines Faches identisch (Fachliche Basis), sowohl für Studierende, die einen rein fachwissenschaftlichen Abschluss anstreben als auch für Studierende mit dem Berufsziel Lehramt.
Für einen Wechsel muss vorab in einer Beratung geklärt werden, ob und welche Leistungen „mitgenommen“ werden können, ob und welche Inhalte nachstudiert werden müssen und ob es zu Verzögerungen im Studienverlauf kommen kann.

Der Individuellen Ergänzungsbereich bietet Studierenden die Möglichkeit zu einer deutlichen individuellen Profilierung. Im fachwissenschaftlichen Bachelorstudium umfasst dieser Bereich in der Regel 30 Leistungspunkte, im fachwissenschaftlichen Masterstudium ist er optional mit bis zu 20 Leistungspunkten vorgesehen. Je nach Interesse kann der Individuelle Ergänzungsbereich für eine fachbezogene Vertiefung oder Spezialisierung, für einen Blick über „den Tellerrand“ des eigenen Faches, für das Studium eines Studienprogramms oder als Mobilitätsfenster für ein Auslandssemester genutzt werden. Die Ausgestaltung dieses Bereiches bleibt Ihnen überlassen; es sein denn, die jeweils zuständige Kernfachfakultät hat Regelungen zur Strukturierten Ergänzung getroffen.


Noch Fragen?

Zum Beispiel: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Studiengang, Studiengangstyp, Studiengangsvariante, Studienfach….?

Wichtige Begriffe kompakt erklärt im Studienstart Glossar.


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