Der Familienservice unterstützt studierende Eltern im Sommersemester 2023 durch die Vermittlung von Babysitter*innen und stellt einen Fonds zur Finanzierung von zusätzlicher Kinderbetreuung für Studierende in Prüfungs- und Abschlussphasen bereit. Für die Finanzierung von zusätzlicher Kinderbetreuung stehen nur begrenzte Mittel zur Verfügung - ggf. können nicht alle Anträge bewilligt werden.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf dieser Homepage.
Für Ihre Fragen steht Ihnen der Familienservice gerne zur Verfügung!
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an babysitting@uni-bielefeld.de. Sie erhalten dann eine Kontaktliste mit Babysitter*innen, welche auch Hinweise zur Qualifikation und Erfahrungen der Babysitter*innen beinhalten.
Im Anschluss nehmen Sie mit der*dem gewünschten Babysitter*in persönlich Kontakt auf.
Babysitting kann z. B. als Minijob oder auf selbständiger Basis erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie z. B. bei der Minijobzentrale.
Bitte beachten Sie: Ein Babysitting darf nicht stattfinden, wenn Ihr krank ist oder Sie und/oder das Kind in Quarantäne sind!
Wenn Sie weitere Informationen benötigten, kontaktieren Sie ebenfalls gerne den Familienservice.
Unter folgenden Voraussetzungen können studierende Eltern eine Erstattung der Kosten für zusätzliche Kinderbetreuung beantragen:
Bitte beachten Sie:
Der Fond zur Erstattung von zusätzlicher Kinderbetreuung ist im Sommersemester 2023 auf 5.000€ begrenzt. Ggf. können nicht alle Anträge genehmigt werden.
Ablauf der Erstattung von Kinderbetreuungskosten für (Promotions-)Studierende:
1. Bitte reichen Sie den Antrag per E-Mail an babysitting@uni-bielefeld.de ein.
2. Sie erhalten in Regel innerhalb von 3 Werktagen zu Ihrem Antrag eine Rückmeldung durch den Familienservice.
3. Das Babysitting kann unmittelbar nach der Bewilligung stattfinden.
4. Zur Erstattung Ihrer Kosten reichen Sie nach Abschluss des Babysitting folgende Dokumente per E-Mail an babysitting@uni-bielefeld.de ein:
5. Danach erfolgt die Erstattung Ihrer beantragten Betreuungskosten (in der Regel innerhalb von 3 Wochen).
Babysitting kann z. B. als Minijob oder auf selbständiger Basis erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie z. B. bei der Minijobzentrale.
Wenn Sie weitere Informationen benötigten, kontaktieren Sie gerne den Familienservice.
Hier finden Sie die Informationen zum Datenschutz.