Internationale Studierende mit Kindern können unter Umständen verschiedene finanzielle Unterstützungen bekommen – dazu gehören Kindergeld oder Elterngeld. Des Weiteren haben auch internationale Studierende die Möglichkeit ihre Kinder in Kitas/ in der Tagespflege betreuen zu lassen oder in einer Schule anzumelden.
In Deutschland haben Familien verschiedene Möglichkeiten Unterstützungsleistungen zu bekommen.
Anspruch auf Kindergeld bzw. Elterngeld haben Studierende mit Kindern nur dann, wenn Sie Angehörige eines Mitgliedstaates der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes sind. Studierende aus anderen Ländern können Anspruch haben, wenn Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis/ einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit/ einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 und 2, den §§ 31, 37, 38 des Aufenthaltsgesetzes oder einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs zu einem Deutschen oder zu einer von Punkten 1 bis 3 erfassten Personen.
Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern und Erziehungsberechtigte für Kinder, die im Haushalt der Familie leben. Weitere Voraussetzungen sind ein Wohnsitz in Deutschland oder eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
Der Anspruch auf Kindergeld besteht bereits im Geburtsmonat und danach uneingeschränkt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden, welche bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit ansässig ist.
Benötigte Unterlagen:
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Elterngeld bietet staatliche Unterstützung für Väter und Mütter, in dem wegfallendes Erwerbseinkommen in der Regel während der Elternzeit ersetzt wird. Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die ihr Kind vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.
Elterngeld erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
Das Elterngeld beträgt 67 % des wegfallenden Nettoeinkommens. Eltern, die vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen haben, erhalten 300 € Elterngeld – zum Beispiel Studierende.
Auch das Einkommen, welches Studierende neben ihrem Studium erzielen (z.B. ein Minijob), wird bei der Errechnung des Elterngeldes berücksichtigt.
Eltern können ab der Geburt des Kindes bis zum 14. Lebensmonat Basiselterngeld, darüber hinaus ElterngeldPlus erhalten. Basiselterngeld kann bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Ein Elternteil alleine kann diese Leistung mindestens zwei und für höchstens 12 Monate beziehen. Das Elterngeld wird noch weitere zwei Monate gezahlt, wenn beide Elternteile vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen (Sonderregelung für Alleinerziehende)
Das Elterngeld muss bei der zuständigen Elterngeldstelle schriftlich beantragt werden. (Elterngeldstelle Bielefeld)
Weitere Informationen:
Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfrist vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt. (6 Wochen vor der Entbindung + 8 Wochen nach der Entbindung)
Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen erhalten nur Frauen, die freiwillig oder pflichtversichert mit Anspruch auf Krankengeld krankenversichert sind.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt von drei vollständig angerechneten Kalendermonaten.
Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn den Betrag von derzeit 13 € (monatlicher Nettolohn von 390 €), ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz, als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.
Für Studentinnen kommt in der Regel das Mutterschaftsgeld, welches über das Bundesversicherungsamt beantragt werden muss, infrage.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Auch internationale Studierende können Ihre Kinder in Kitas oder Tagespflege betreuen lassen und an Schulen anmelden. Es ist zu beachten, dass die Anmeldung frühestmöglich erfolgen sollte.
Für die regelmäßige Betreuung von Kindern stehen den Studierenden der Universität und der Fachhochschule Bielefeld verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Neben den Angeboten des Studierendenwerkes bieten die Stadt Bielefeld und andere Träger Betreuungsplätze in Kindertagesstätten an. Eine weitere Möglichkeit ist die Betreuung durch eine Tagespflegeperson oder in einer Tagespflegegruppe. In den Schulferien führen unterschiedliche Anbieter Ferienbetreuung für Kinder im Grundschulalter durch.
Das Studierendenwerk bietet in drei Einrichtungen - die Kita am Voltmannshof, die Uni Kita und das Kinderzimmer, die ganztägige Betreuung von 150 Kindern an. Die Kita am Voltmannshof und die Uni-Kita umfassen je vier altersgemischte Gruppen im Alter von vier Monaten bis zum Schulalter. Das Kinderzimmer ist eine Mini-Kita mit einer U3-Gruppe im Alter von vier Monaten bis zu Vollendung des 3. Lebensjahres. Jeder Gruppe sind ein*e Gruppenleiter*in, zwei Fachkräfte und eine Ergänzungskraft zugeordnet.
Eine große Besonderheit ist die Sprachenvielfalt in den Einrichtungen des Studierendenwerkes. Hier kommen Kinder aus ca. 15 Nationen zusammen.
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass mindestens ein Elternteil Studierende(r) der Universität oder der Fachhochschule Bielefeld ist.
Die Kosten für die Kinderbetreuung setzen sich aus den durch die Stadt festgesetzten Gebühren und den Essensbeiträgen des Studierendenwerks zusammen. (im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe-Pakets ist eine Ermäßigung des Verpflegungsentgeltes möglich)
Bis zu einem Jahreseinkommen von 17.500 € ist eine Befreiung von den Elternbeiträgen möglich.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Einrichtungen des Studierendenwerkes:
Kita am Voltmannshof, Konsequenz 31 33615 Bielefeld
Uni Kita, Konsequenz 41 33615 Bielefeld
Kinderzimmer, Universitätsstraße 14 33615 Bielefeld
Die Anmeldung kann über das Online-Portal LITTLE BIRD erfolgen oder
Über das Studierendenwerk, Morgenbreede 2-4, Etage 0.1, Zimmer 0.17
Die Stadt Bielefeld und weitere Träger bieten die Betreuung in 43 Kindertageseinrichtungen (Kita) an. Für alle Kita gelten einheitliche Standards, die ein eigenes Profil zulassen.
Kinder können hier in unterschiedlichen Gruppenformen 25 Stunden, 35 Stunden oder 45 Stunden in der Woche betreut werden.
Die Kosten für die Kinderbetreuung setzen sich aus den durch die Stadt festgesetzten Gebühren zusammen. Bis zu einem Jahreseinkommen von 17.500 € ist eine Befreiung von den Elternbeiträgen möglich.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bei einer Betreuung der Kinder bis 14.00 Uhr oder ganztags müssen die Kinder an der gemeinsamen Mittagsverpflegung der Kita mit warmer, kindgerechter Mahlzeit teilnehmen. (im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe Pakets ist eine Ermäßigung des Verpflegungsentgeltes möglich)
Seit Oktober 2014 bietet die Stadt Bielefeld die Möglichkeit der Suche von Betreuungsplätzen über das Online-Portal LITTLE BIRD an. Hier können konkrete Betreuungsanfragen online gestellt werden.
Die Eltern können sich, wie mit einer Suchmaschine, über Betreuungsplatzangebote in ihrer Umgebung informieren und zum Beispiel nach ihren pädagogischen Vorstellungen und/oder nach passenden Öffnungszeiten suchen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Kindertagespflege ist ein alternatives Angebot zur Kindertageseinrichtung. Vorrangig für Kinder unter drei Jahren. Alle Tagespflegepersonen verfügen über eine entsprechende Pflegeerlaubnis des Jugendamtes und werden regelmäßig durch das Jugendamt besucht und beraten.
Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson statt. Je nach Qualifikation einer Tagespflegeperson dürfen bis zu fünf Kinder betreut werden. Schließen sich zwei Tagespflegepersonen zusammen, werden bis zu neun Kinder in einer Tagespflegegruppe, in der Regel in angemieteten Räumlichkeiten, betreut.
Die Kosten für die Betreuung können auf Antrag von der Stadt Bielefeld übernommen werden. Je nach Einkommen muss ein Elternbetrag an die Stadt bezahlt werden. Bis zu einem Jahreseinkommen von 17.500 € ist eine Befreiung von den Elternbeiträgen möglich.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Studierende Eltern haben einen Anspruch auf finanzielle Bezuschussung durch das Jugendamt für Tagespflege im Umfang von bis zu 30 Std./Wo. In Ausnahmefälle und zeitlich begrenzt (z.B. in Prüfungsphasen) werden bis zu 40 Std./Wo. bezuschusst.
Eltern können sich über die Suche und Vormerkung zu einem Großteil der Tagespflegeplätze im Online-Portal LITTLE BIRD weiter informieren.
Auskunft über freie Plätze könne Sie auch bei diesen Ansprechpartnern erhalten:
Weitere Informations- und Beratungsstelle: TaMuBi - Tagesmutterverein Bielefeld e.V.
In Deutschland besteht eine gesetzliche Schulpflicht von mindestens 10 Jahren, in der Regel ab dem 6. bis zum 16. Lebensjahr. Der Besuch von Schulen ist in Deutschland kostenlos. Nach einer vierjährigen Grundschulzeit stehen folgende Schultypen zur Verfügung:
In Bielefeld gibt es neben diesen traditionellen Schulformen auch noch Gesamtschulen, in denen jeweils ein Abschluss in einem der drei Schultypen erworben werden kann.
Adressen und Telefonnummern der Schulen in Bielefeld finden Sie hier.
Einen Teil seines Studiums im Ausland zu verbringen, ist für viele Studierende reizvoll – und auch für Studierende mit Familie durchaus eine Option, ihren Studienverlauf zu gestalten. Mehr noch als bei Studierenden ohne familiäre Verpflichtungen bedarf ein Auslandsaufenthalt für Studierende mit Kind(ern) jedoch eine Reihe an zusätzlichen Vorbereitungsmaßnahmen und ein hohes Maß an Organisation.
Im Rahmen von ERASMUS können Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder ins Ausland mitnehmen und während des ERASMUS Auslandsaufenthaltes alleinerziehend sind, eine Sonderförderung als Pauschale erhalten.
Beratung und Informationen:
www.auslandsstudium-mit-kind.de
Weitere Informationen zur Planung und Umsetzung eines Auslandsstudiums mit Kind finden Sie hier.