Wichtiger Hinweis: Studierende, die bereits einen Antrag auf Einschreibung an der Uni Bielefeld gestellt haben bzw. bereits eingeschrieben sind, stellen innerhalb der Einschreibungsfrist einen Antrag auf Umschreibung.
➥ Mehr Informationen zur Umschreibung und zum Übergang in den Master
Ausgedruckter und unterschriebener Antrag auf Einschreibung |
ggfs. Generaleinwilligung bei minderjährigen Studierenden |
Nachweis der Hochschulreife (amtlich beglaubigte Kopie) |
bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ggf. Nachweis über die Ableistung eines Dienstes, z. B. Wehr- oder Zivildienst (amtlich beglaubigte Kopie) |
Nachweis über die Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (Ortskrankenkasse oder Ersatzkasse) bzw. Nachweis über die Befreiung von der Versicherungspflicht (bei Fragen: rechtl. Grundlagen inkl. Muster) |
ggf. Zulassungsbescheid des Studierendensekretariates (Die Zulassungsbescheide werden ausschließlich in den ensprechenden Online-Portalen zum Stand der Bewerbung zum Download bereit gestellt) |
Sprachzertifikat (DSH, TestDaF, Sprachdiplom etc.), sofern die Hochschulreife an einer nichtdeutschsprachigen Einrichtung erworben worden ist. |
bei früherem Hochschulstudium: Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule |
bei Quereinstieg (höheres Fachsemester): Einstufungsbescheid der jeweiligen Fakultät |
abhängig vom gewählten Studienfach ggf. zusätzlich ein Eignungsnachweis: Mehr Informationen zu dem Eignungsnachweis |
ggf. sind weitere Angaben im Zulassungs- bzw. Zugangsbescheid zu beachten! |
bei allen Master-Studiengängen: zusätzlich Bachelor Abschluss bzw. Nachweis des abgeschlossenen Hochschulstudiums (amtlich beglaubigte Kopie). Falls das Bachelorzeugnis bei der Ein-/Umschreibung in den Master noch nicht vorliegt, ist ein Nachweis über das Bestehen des Bachelor vom Prüfungsamt (4,0 Bescheinigung, vorläufiger Nachweis über das Bestehen, etc.) ausreichend. Das Bachelorzeugnis (beglaubigte Kopie) muss in diesem Fall im laufenden Semester nachgereicht werden. |
bei Master of Education: zusätzlich den Zugangsbescheid der Bielefeld School of Education |
bei fachwissenschaftlichen Master-Studiengängen: zusätzlich die Zugangsbescheinigung der zuständigen Fakultät/Einrichtung. Beachten Sie bitte, dass die Bewerbung dafür über ein Online-Portal erfolgt. |
bei Promotion: zusätzlich Nachweis des einschlägigen abgeschlossenen Hochschulstudiums, sowie Nachweis der Fakultät über die Annahme als Doktorand*in bzw. zusätzlich bei Promotionsstudiengängen Zulassungsbescheid der Graduate School oder der Fakultät. |
ggf. sind weitere Angaben im Zulassungs- bzw. Zugangsbescheid zu beachten! |
Bereits an der Uni Bielefed eingeschriebene Studierende
Weitere Informationen zur Umschreibung und zum Übergang in den Master
Zusätzlich ist der Semesterbeitrag zu entrichten; Entsprechende Informationen (inkl. Ihrer Matrikelnummer) erhalten Sie nach Eingang Ihres Einschreibungsantrages von der Universität Bielefeld per Email.
Sofern bei zulassungsfreien Studiengängen der Einschreibungsantrag außerhalb der Einschreibungsfristen eingereicht wird, ist eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 10,- € zu entrichten.
Bei zulassungsbeschränkten Studienfächern wird der Studienplatz mit Ablauf der festgesetzten Einschreibungsfrist an andere BewerberInnen vergeben.