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  • Gleichstellungspläne

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Gleichstellungspläne der Fakultäten, Einrichtungen und der zentralen Verwaltung

Gleichstellung wird an der Universität Bielefeld als verschränkter Top-Down-Bottom-Up-Prozess zwischen der Universitätsleitung und den Fakultäten und Einrichtungen gestaltet. Die Verantwortung für Gleichstellung ist sowohl im Rektorat als auch auf Ebene der Fakultäts- und Einrichtungsleitungen verankert. Diese sind angehalten, selbstverpflichtende Gleichstellungspläne und -strategien zu entwickeln.
Die Zentrale Gleichstellungskommission hat als Grundlage und Orientierungshilfe die Qualitätsstandards für Struktur und Inhalte von Gleichstellungsplänen (interner Bereich) als handlungsleitendes Dokument erarbeitet.

Die Gleichstellungspläne sind das wichtigste und älteste Instrument der gleichstellungsbezogenen Steuerungsinstrumente der Universität Bielefeld. Seit dem Jahr 1999 und dem in Kraft treten des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) hat sich das Verfahren der Erstellung mit konkreten Zielvorgaben für die einzelnen Personalkategorien und den entsprechenden Maßnahmen zur Erreichung der Ziele vereinheitlicht. Alle drei Jahre werden die Gleichstellungspläne (Gleichstellungsrahmenplan, MTV-Gleichstellungsplan sowie die Gleichstellungspläne der Fakultäten und Einrichtungen) fortgeschrieben. In den letzten Jahren hat sich die Universität Bielefeld zunehmend dazu verpflichtet, die Gleichstellungspläne noch mehr als Element der zentralen Prozesssteuerung aufzuwerten und mit anderen Gleichstellungsinstrumenten zu synchronisieren.

Gespräche zur Evaluation und Fortschreibung dieser Pläne zwischen Fakultäten sowie Einrichtungen, Gleichstellungsbeauftragter und Rektorat werden dazu genutzt, offene Diskurse zu zielführenden Maßnahmen in den Fakultäten und Einrichtungen zu führen und eine Kultur der gemeinsamen Lösungsfindung zu stärken.


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