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  • Sexualisierte ­Diskriminierung und Gewalt

    © Gleichstellungsbüro, Universität Bielefeld

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt

Richtlinie der Universität Bielefeld legt eindeutiges Nein fest.

Sexualisierte Diskriminierung geschieht verbal, nonverbal und durch tätliche Angriffe. Sie reicht bis ins Netz und hat oft weitreichende negative Konsequenzen für Betroffene.
Alle sexualisierten Verhaltens- und Handlungsweisen, die unerwünscht sind und als beleidigend, einschüchternd, feindlich, erniedrigend sowie entwürdigend erlebt werden, gelten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt. In ihrer Richtlinie gegen SDG hat die Universität Bielefeld frühzeitig das eindeutige Verbot von Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt innerhalb der Universität und im außeruniversitären dienstlichen Umgang formuliert. Die Richtlinie stellt den Wert einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und die klare Verantwortung der Universität heraus: Sie hat die Pflicht, Machtmissbrauch zu verhindern und ihre Mitarbeiter*innen und Student*innen bestmöglich vor Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt zu schützen. Alle Hochschulangehörigen sollen in möglichst diskriminierungs- und sexismusfreier Atmosphäre die eigenen Studien-, Karriere- und Lebensvorstellungen verwirklichen können. Maßnahmen und Sanktionen, Beratungs- und Beschwerdewege wie auch Aufklärungs- und Präventionsangebote zu Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt sind in der universitätsweiten Richtlinie klar geregelt. Zahlreiche Anlaufstellen und Angebote fördern darüber hinaus die Sicherheit und Stärkung von Student*innen wie Beschäftigten.

 


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