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    Lehrsituation in einem Hörsaal
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Fonds für Curriculumsentwicklung

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Kontakt

Christof Schwarz

Christof Schwarz

Teamleitung Entwicklungs- und Ressourcenplanung

Telephone
+49 521 106-12397

Dokumente

Gestaltung von Hochschulcurricula

Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Die Universität Bielefeld lobt in den nächsten vier Jahren Fördermittel im Rahmen des Fonds für Curriculumsentwicklung aus. Ziel dieser neuen Ausschreibungslinie ist es, Studiengänge und ihre Curricula im Hinblick auf aktuelle gesellschaftlich relevante und im Leitbild für die Lehre benannte Themen weiterzuentwickeln. Im ersten Jahr liegt der Fokus der Ausschreibung auf „Digitalisierung“ und „Nachhaltigkeit“.

Digitalisierung

Die Potenziale und die Auswirkungen der Digitalisierung erfassen heute alle Bereiche des menschlichen und gesellschaftlichen Handelns. Seit Beginn der Covid19-Pandemie ist dies mit der Verlagerung auf digitale Austauschformate und Arbeitsprozesse besonders deutlich geworden. Die Hochschulen stehen in der Verantwortung, die Kompetenzentwicklung ihrer Studierenden in diesem Bereich zu stärken. Dazu zählt nicht allein der souveräne Umgang mit digitalen Technologien, sondern ebenso die Fähigkeit, Potenziale und Auswirkungen der Digitalisierung in Gesellschaft und Arbeitswelt zu beurteilen, Digitalisierungsprozesse aktiv und reflexiv zu gestalten und insgesamt mit der rasanten Veränderungsdynamik Schritt halten zu können.

Nachhaltigkeit

Zusätzlich rückt das gesellschaftlich hoch relevante Thema der Nachhaltigkeit immer mehr in den Fokus der Universität (s. u.a. Partizipationsprozess Nachhaltigkeitsleitbild, Bi.Teach 2022) . Nachhaltigkeit betrifft das universitäre (Zusammen-)Leben und Lernen in vielfältiger Weise und auf unterschiedlichen Ebenen. Mit Nachhaltigkeit werden klassischerweise Themengebiete wie Klimaschutz, Ökologie und ressourcenschonende Verfahren verbunden, aber auch soziale Aspekte der Nachhaltigkeit gewinnen immer mehr an Bedeutung (Übersicht SDGs).  

Hochschulcurricula sind also danach zu hinterfragen, inwieweit sie adäquate Antworten für die beschriebenen Kompetenzanforderungen und gesellschaftliche Erfordernisse liefern.

Die Universität Bielefeld stellt im Rahmen dieser Ausschreibung Mittel in Höhe von maximal 60.000 € zur Verfügung. Die Ausschreibungslinie ist als interner Wettbewerb konzipiert, an dem sich alle Studiengänge der Universität Bielefeld beteiligen können. Mit der aktuellen Ausschreibung bis zum 04. Oktober 2022 werden die Mittel für das Jahr 2023 vergeben.

Ziel der Förderlinie

Das Förderprogramm „Fonds für Curriculumsentwicklung“ eröffnet die Möglichkeit, die Curricula der einzelnen Studiengänge im Hinblick auf gesellschaftlich relevante und im Leitbild für die Lehre verankerte Themen weiterzuentwickeln. Die geförderten Projekte sollen dabei den gesamten Studiengang in den Blick nehmen. Das heißt, dass sich die curricularen Änderungen, bspw. auf Modul- oder Profilebene, in den übergreifenden Qualifikationszielen des Studiengangs niederschlagen. Es ist auch möglich, den Fonds als eine Anschubfinanzierung für die Einrichtung eines neuen Studiengangs zu nutzen. Zu beachten ist, dass Projekte, die sich hingegen nur auf einzelne Lehrveranstaltungen beschränken, nicht förderungsfähig für diesen Fonds sind.


Die Förderlinie zielt auf die…

…curriculare Neugestaltung oder Weiterentwicklung von Qualifikations- bzw. Studiengangszielen (es werden neue Kompetenzen vermittelt, die zum Ausschreibungsthema passen)

Studiengänge in Gänze (Bachelor-, Master-, Staatsexamensstudiengänge) und/oder Pflichtbestandteile mit Blick auf die Qualifikationsziele des gesamten Studiengangs.


Einreichung von Anträgen

Die Förderanträge sollen benennen, welche neuen Herausforderungen Digitalisierung und/oder Nachhaltigkeit an die jeweiligen fachlichen Curricula stellen und wie diese im Einzelnen adressiert werden sollen. Sie müssen klare Angaben zum Umsetzungsprozess und zur geplanten Finanzierung machen. Alle Lehrenden der Universität sind antragsberechtigt. Projektskizzen müssen mit dem (Studien-) Dekanat abgestimmt werden. Die Zustimmung und Unterstützung des Vorhabens seitens der Fakultät muss aus dem Antrag ersichtlich werden.


Einzureichende Dokumente für den Förderantrag

  1. Vollständig ausgefülltes Deckblatt (siehe Vorlage)
  2. Kurzbeschreibung des geplanten Entwicklungsvorhabens (maximal 1.000 Zeichen)
  3. Detaillierte Projektskizze (ca. 5 bis 8 Seiten) siehe Leitfragen
    1. Inhaltliche Überlegungen zu Herausforderungen und geplanten Maßnahmen
    2. Umsetzungsplan mit Überblick über die Projektschritte und den Zeitplan
    3. Finanzierungsplan mit Zuweisung der beantragten Mittel

Bewerbungsschluss

Alle Interessierten können sich bis zum bis zum 04. Oktober 2022 für eine Förderung bewerben. Dazu senden Sie Ihren vollständigen Förderantrag bitte an Christof Schwarz.

  • Mit welchen Herausforderungen sehen Sie die Studierenden und Absolvent*innen Ihres Studiengangs im Rahmen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit besonders konfrontiert? Welche Anforderungen ergeben sich daraus an das Qualifikationsprofil Ihres Studiengangs?
  • Welche Änderungen planen Sie daraufhin in Ihrem Studiengang? Was ist hierbei Ihre zentrale Gestaltungsidee? Welche Ziele verfolgen Sie damit?
  • Welche konkreten Studiengangsbereiche (bspw. Module oder Profile) werden dazu verändert, weiterentwickelt oder neu gestaltet?
  • Inwiefern reagieren Sie damit auf die veränderten Anforderungen in Studium und Beruf?
  • Wie sollen die geplanten Ziele des Projekts erreicht werden?
  • Welche einzelnen Schritte sind im Umsetzungsprozess vorgesehen?
  • Wie ist der zeitliche Verlauf des Projektes geplant?
  • Wie viel Fördermittel werden für das geplante Projekt benötigt?
  • Für welche Einzelmaßnahmen soll der Förderbetrag eingesetzt werden?
  • Welche Maßnahmen sind angedacht, um den Erfolg des Vorhabens zu evaluieren?

Über die Auswahl entscheidet voraussichtlich bis Ende des Jahres das Rektorat auf der Basis der Empfehlungen einer Gutachter*innengruppe, die unter anderem mit Lehrenden (aus anderen Hochschulen), Studierenden verschiedener Fachrichtungen und Vertreter*innen aus zentralen Bereichen der Universität besetzt ist. Die Universitätskommission für Studium und Lehre nimmt Stellung zu den Empfehlungen.

Maßgebliche Auswahlkriterien sind der inhaltliche Mehrwert für den Studiengang durch die gezielte Identifikation von Herausforderungen im Kontext von Digitalisierung und/oder Nachhaltigkeit inkl. der vorgestellten Maßnahmen zu deren Bearbeitung, die sinnvolle und strategische Implementierung innerhalb der Fakultät bzw. des Fachs sowie die Darstellung eines realistischen und zielführenden Umsetzungsplans.

Die Mittel, die in dieser Runde ausgelobt werden, sind in der Regel im darauffolgenden Kalenderjahr, mindestens aber innerhalb eines Jahres nach Projektstart, zu verausgaben.

Eine Doppelförderung von Vorhaben, die bereits von der Digitalen Hochschule NRW oder über einen Fonds der Universität Bielefeld finanziert werden, ist ausgeschlossen.

Die im Kontext der Ausschreibung entwickelten digitalen
Lehr-/Lernmaterialien sollen zudem im Onlineportal (ORCA.NRW) als Open Educational Resources (mindestens unter der Lizenz CC BY-SA 4.0) für andere Lehrende zur Verfügung gestellt werden.


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