Stand: 03.06.2022
Regelungen der Universität Bielefeld für den Universitätsbetriebwährend der Corona-Pandemie
Die Organisationsverfügung vom 23.03.2020 (in der Fassung vom 20.03.2022) wird zum 04.04.2022 bis auf die Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice (vergl. Ziffer 3) außer Kraft gesetzt.
Ab dem 04.04.2022 treten die Regelungen der beigefügten Hygienekonzepte für Mitarbeitende und für den Bereich Studium und Lehre in der jeweils gültigen Fassung in Kraft.