Stand: 13.01.2021
Die Universität Bielefeld bleibt bis zum 31. Januar 2021 während des deutschlandweiten Lockdowns im reduzierten Basisbetrieb. Auch die Universitätsbibliothek schränkt ihren Betrieb daher weiter ein.
Entsprechend der Regelungen der seit dem 11.01.2021 geltenden Corona-Schutzverordnung NRW ist in der Universitätsbibliothek nur noch die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe zulässig.
Bei jedem Betreten der Bibliothek ist der gültige persönliche Bibliotheksausweis (UniCard oder Barcode-Ausweis) zur Registrierung vorzulegen. Wenn kein gültiger persönlicher Bibliotheksausweis vorgelegt werden kann, ist ein Registrierungsformular auszufüllen.
In der Bibliothek ist das Tragen von Mund-Nase-Bedeckung für alle Personen verpflichtend. Grundsätzlich ist zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
Die weiteren derzeit geltenden Regelungen sind in der Organisationsverfügung der Universität vom 23.03.2020 (aktualisierte Fassung vom 30.11.2020, gültig ab 01.12.2020) zusammengefasst.
Die Bibliothek darf nur zur Ausleihe von bestellten Medien oder zur Rückgabe von Medien betreten werden.
1. Zutrittsregeln bei Betreten der Bibliothek
Bei jedem Betreten der Bibliothek ist der gültige persönliche Bibliotheksausweis (UniCard oder Barcode-Ausweis) am Ausleihterminal vorzulegen. Bei der Registrierung werden folgende personenbezogenen Daten erhoben:
Wenn kein gültiger persönlicher Bibliotheksausweis vorgelegt werden kann, ist ein Registrierungsformular auszufüllen. Hierbei werden folgende personenbezogene Daten erhoben:
Die erfassten Daten werden nach 4 Wochen gelöscht.
Bitte beachten Sie hier zu unsere Datenschutzerklärung.
Das Betreten der Lesesäle ist nur zulässig, um auszuleihende Literatur, die zuvor über ein hierfür vorgesehenes Webformular bestellt wurde, selbständig aus den Regalen zu entnehmen. Hierfür ist die Bestellung am Ausleihterminal vorzulegen (s. Ausleihe und Rückgabe von Medien).
In der Bibliothek ist das Tragen von Mund-Nase-Bedeckung für alle Personen verpflichtend. Grundsätzlich ist zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
2. Rundgänge und Führungen für Gruppen
Führungen von Gruppen in den Räumen der Bibliothek können derzeit aus Gründen des Infektionsschutzes nicht durchgeführt werden, weder durch das Bibliothekspersonal noch von selbstorganisierten Gruppen. Bitte nutzen Sie stattdessen gerne unsere virtuellen Orientierungsmöglichkeiten und Schulungsangebote.
3. Einzel- und PC-Arbeitsplätze
Einzel- und PC-Arbeitsplätze dürfen derzeit nicht genutzt werden.
4. PC-Arbeitsplätze für Kurzzeitrecherchen
Die PC-Arbeitsplätze für Kurzzeitrecherchen dürfen derzeit nicht genutzt werden.
5. Lernorte und Diskussionsräume
Die Lernorte und die Diskussionsräume dürfen nicht genutzt werden.
6. Multifunktionsgeräte (Kopieren, Drucken, Scannen)
Die Lesesäle dürfen nur zur Entnahme der bestellten auszuleihenden Literatur betreten werden, in diesem Zusammenhang ist die kurzzeitige Nutzung der Multifunktionsgeräte möglich.
7. Mikroformen
Mikroformen und Mikroformenleseplätze dürfen derzeit nicht genutzt werden.
1. Ausleihe und Rückgabe
Um Medien auszuleihen, müssen diese entsprechend der Corona-Schutzverordnung NRW zuvor bestellt werden.
Die Bestellung von verfügbaren Medien nehmen Sie über ein Webformular vor. Sie erhalten per Email eine Kopie Ihrer Bestellung. Legen Sie diese beim Betreten der Bibliothek am Ausleihterminal vor. Anschließend können Sie die bestellten Medien selbst in den Lesesälen aus den Regalen nehmen und ausleihen. Ohne Vorlage einer Bestellung ist das Betreten der Lesesäle nicht zulässig.
Vormerkungen auf entliehene Medien werden wie üblich über den Katalog.plus vorgenommen. Für die Abholung von bereitgestellten Vormerkungen am Ausleihterminal ist das neue Bestellformular nicht erforderlich.
Ausleihen aus dem Magazinbestand werden weiter über die bestehende Bestellfunktion im Katalog.plus bestellt, hierfür ist das neue Bestellformular nicht erforderlich.
Zur Ausleihe und Rückgabe von Medien nutzen Sie bitte die Selbstverbucher, zusätzlich sind die Ausleihterminals mit Bibliothekspersonal besetzt.
Alternativ können entliehene Medien auch per Post an folgende Adresse geschickt werden: Universitätsbibliothek, Zentrale Leihstelle, Universitätsstr. 25, 33615 Bielefeld.
2. Sonderausleihen für präsente Bücher
Wissenschaftler*innen, Lehrende und Beschäftigte der Universität Bielefeld können präsente Literatur mit Ausnahme von Zeitschriften und Loseblattsammlungen ausleihen. Die Leihfrist beträgt standardmäßig zwei Wochen mit bis zu 8maliger Verlängerung, sofern die Medien nicht anderweitig vorgemerkt werden.
Auch Studierende der Universität Bielefeld können präsente Literatur mit Ausnahme von Zeitschriften und Loseblattsammlungen ausleihen. Es können bis zu 5 Medien ausgeliehen werden. Die Leihfrist beträgt eine Woche. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Literatur in Semesterapparaten ist von dieser Regelung ausgenommen.
Ihre aktuellen Leihfristen entnehmen Sie bitte Ihrem Ausleihkonto.
3. Tischapparate
Es werden derzeit keine Tischapparate angeboten.
4. Ausgabe von Testverfahren (Testothek)
Die Ausleihe von Testverfahren ist nur von Montag – Freitag, in der Zeit 13-14 Uhr am Terminal in Bauteil T möglich.
WICHTIG: Schicken Sie vorab eine E-Mail an testothek.ub@uni-bielefeld.de und nennen Sie uns die benötigten Testverfahren.
Diese Maßnahme hilft uns, den Sicherheitsabstand zu gewährleisten und die Wartezeit zu verkürzen.
1. Verlängerungen
Bitte nutzen Sie die Verlängerungsmöglichkeiten. Wir ermöglichen bis auf Weiteres eine 8malige Verlängerung entliehener Medien. Verlängerungen nehmen Sie bitte wie üblich über Ihr Ausleihkonto vor.
Sofern eine Verlängerung nicht (mehr) möglich ist, können Sie die Medien zurückgeben, wenn die Universitätsbibliothek wieder ihre Dienstleistungen wieder ausweiten kann. Nach derzeitigem Stand (!) wird dies ab dem 11.01.2021 der Fall sein. Für den Fall, dass Säumnisgebühren entstehen, sind Kulanzregelungen zum Gebührenerlass vorgesehen.
2. Ausleihkonto
Kennen Sie Ihr Bibliothekspasswort nicht? Über den Dienst Bibliothekspasswort vergessen erhalten Sie eine E-Mail an die E-Mail-Adresse, die in Ihrem Ausleihkonto hinterlegt ist, mit einem Link, über den Sie dann Ihr Bibliothekspasswort ändern können.
Sollten Sie keine E-Mail erhalten, schreiben Sie bitte an info.ub@uni-bielefeld.de.
Gebührenzahlungen können ausschließlich per Überweisung vorgenommen werden.
Die Bankverbindung lautet:
Universität Bielefeld
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE 46 3005 0000 0000 061036
SWIFT-BIC: WELADEDDXXX
Als Verwendungszweck geben Sie bitte die Nr. "12100301" und die Ausweisnummer Ihres Bibliotheks- bzw. Studierendenausweises an.
Die Erstellung von Ersatzkarten bei Verlust erfolgt zurzeit nur nach Terminvereinbarung in der Zentralen Leihstelle (U1).
Kontakt: Telefon 0521-1064036 oder per Mail zl.ub@uni-bielefeld.de
Folgende Dienste können nur von Angehörigen der Universität Bielefeld extern mit einer VPN-Verbindung des BITS oder teilweise mit Shibboleth genutzt werden:
Bitte beachten Sie die Reihenfolge beim Aufbau der VPN-Verbindung:
Neben den von der Universitätsbibliothek lizenzierten elektronischen Zeitschriften, Büchern und Datenbanken stellen derzeit einige Verlage bzw. Anbieter aus Anlass der Corona-Krise vorübergehend kostenlos Inhalte zur Verfügung.