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  • Rektorat

    © Universität Bielefeld

Ziele und Aufgaben

Das Rektorat leitet die Universität. Vorsitzender des Rektorats ist der Rektor, der die Universität nach außen vertritt.
Neben dem Rektor gehören dem Rektorat fünf Prorektor*innen mit eigenen Geschäftsbereichen und der Kanzler an.

Aufgabe des Rektorats ist die strategische Entwicklung der Universität in allen Bereichen. Darunter fallen unter anderem die kontinuierliche Weiterentwicklung von Forschung und Lehre sowie der Aufbau und die Pflege von Kooperationen und Netzwerken innerhalb und außerhalb Deutschlands.

Das Rektorat ist der Gleichstellung und der Diversität verpflichtet: Es würdigt die Vielfalt der Menschen, die an der Universität arbeiten, studieren, lehren und forschen, und fördert ihre unterschiedlichen Fähigkeiten, Talente und Kompetenzen.

Über die oben angesprochenen Aufgaben hinaus sind folgende Themen aktuelle Schwerpunkte der Arbeit des Rektorats:

  • der Aufbau und die Gründung einer Medizinischen Fakultät
  • die Entwicklung einer Forschungsstrategie und die Identifikation interdisziplinärer Forschungsthemen
  • die bauliche Modernisierung und Sanierung der Universität

Das Rektorat ist dem Hochschulrat und dem Senat gegenüber auskunftspflichtig. Seine Mitglieder werden von der Hochschulwahlversammlung gewählt.

Das Rektorat ist zudem Mitglied der Landesrektorenkonferenz (LRK), die die Interessen aller sechzehn Universitäten in NRW vertritt.

Die Auskünfte gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz der Mitglieder des Rektorats der Universität Bielefeld sowie die den hauptberuflichen Rektoratsmitgliedern jährlich gewährten Bezüge (§ 20 Abs. 6 Hochschulgesetz) können in der Stabsstelle Interne Revision und Compliance bei Frau Balkenhol, Raum: UHG T6-230, Tel. 0521.106-3331, eingesehen werden.


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