Seit 2011 stellt das Land Nordrhein-Westfalen seinen Hochschulen Qualitätsverbesserungsmittel zur Verfügung. Sie müssen zweckgebunden für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre verwendet werden. Für die Verteilung und Verwendung der Mittel an der Universität Bielefeld hat das Rektorat Leitlinien entwickelt (diese stehen im rechten Seitenmenü zum Download bereit).
Verwendung finden die Mittel in den drei Handlungsfeldern Studienkultur/-inhalte, Studienstruktur und Studienorganisation. Ein großer Anteil der Mittel wird im Handlungsfeld Studienkultur/-inhalte für die Verbesserung der Betreuungsrelation zwischen hauptamtlichem Lehrpersonal und Studierenden genutzt.
Ein hochschulweites Berichtswesen über die Verwendung der Mittel ist etabliert. Die zentrale Qualitätsverbesserungskommission berät das Rektorat zu den Belangen der Qualitätsverbesserungsmittel und gibt regelmäßig ein Votum über ihre zweckmäßige Verwendung ab.
Die Qualitätsverbesserungskommission besteht aus folgenden Personen: