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  • Bewerbung

    Studium mit Abschluss

    © Universität Bielefeld

Wie kann ich mich bewerben?

Sie möchten sich für ein Studium an der Universität Bielefeld bewerben?
Eine gute Wahl - Die Universität Bielefeld bietet Ihnen ein großes Studienangebot in Geistes-, Natur-, Sozial- und Technikwissenschaften.

Auf den folgenden Webseiten finden Sie detaillierte Information über das Bewerbungsverfahren für internationale Studieninteressierte an der Universität Bielefeld.

Das Bewerbungsverfahren für ein Bachelor-Studium unterscheidet sich vom Bewerbungsverfahren für ein Postgraduierten-Studium.

Wählen Sie hier Ihre gewünschte Studienart

Ausländische Studienbewerber*innen, die eine ausländische Studienqualifikation erworben haben oder ein Studienkolleg in Deutschland absolviert haben und einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss an der Universität Bielefeld anstreben

Ausländische Studienbewerber*innen, die eine ausländische Studienqualifikation erworben haben und einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss an der Universität Bielefeld anstreben, nämlich den Bachelor oder die erste juristische Prüfung, beantragen zunächst bei uni-assist eine Vorprüfungsdokumentation (VPD).

Uni-assist ist eine zentrale Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen, die prüft, ob die eingereichten Zeugnisse gleichwertig zu deutschen Schul- oder Studienabschlüssen sind und grundsätzlich zum Studium in Deutschland berechtigen.

Bewerbung: Schritt für Schritt

Deutsche Staatsangehörige

Sollten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, bewerben Sie sich bitte direkt an der Universität Bielefeld wie beschrieben unter Bewerber*innen mit deutschem Abitur/ Hochschulabschluss.

Zusätzlich reichen Sie bitte innerhalb der Bewerbungsfristen die folgenden Unterlagen im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung ein:

  • Anerkennungsbescheinigung der Bezirksregierung Düsseldorf, Nachweis der Deutschkenntnisse. Sollte die Anerkennungsbescheinigung nicht rechtzeitig eingereicht werden können, ist auch für deutsche Staatsangehörige eine Bewerbung über uni-assist (s.o. unter ausländische Studienbewerber*innen) möglich.

EU-/ EWR-Bürgerinnen im DOSV

Auch EU-/ EWR- Bewerberinnen (gleichgestellte Bewerber*innen) müssen zunächst über uni-assist eine VPD (s.o. unter ausländische Studienbewerber*innen) beantragen und sich anschließend innerhalb der Bewerbungsfristen über das Bewerbungsportal der Universität Bielefeld bewerben. Falls Sie sich für bestimmte Studiengänge im so genannten Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSv) bewerben, muss zusätzlich eine Registrierung über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) erfolgen. Die für die Bewerbung über campus.uni-bielefeld.de entsprechend notwendige BID und BAN erhalten Sie über Ihre Hochschulstart-Registrierung.

Bewerbung auf Grundlage einer Zugangsprüfung gemäß § 49 Absatz 5 HG NRW bei Vorliegen einer Zugangsberechtigung zum Studienkolleg

Internationale Studienbewerber*innen mit der Zugangsberechtigung zum Studienkolleg (indirekte Hochschulzugangsberechtigung (HZB)), die die erfolgreiche Teilnahme am Studierfähigkeitstest für ausländische Studierende (TestAS) mit einem Standardwert von mindestens 90 sowohl im Kerntest als auch im studienfeldspezifischen Modul vorweisen können und einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss an der Universität Bielefeld anstreben, nämlich den Bachelor oder die erste juristische Prüfung, können sich über diese Sonderregelung ebenfalls für ein Studium an der Universität Bielefeld bewerben. Hierzu wird zunächst bei uni-assist eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) beantragt.

Hinweis: Der TestAS als Zugangsprüfung ist gebührenpflichtig und wird von der Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e.V. auf Deutsch oder Englisch abgenommen. Eine Zulassung und Einschreibung kann nur für Studiengänge erfolgen, die dem im TestAS absolvierten studienfeldfeldspezifischen Modul entspricht.

Uni-assist ist eine zentrale Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen, die prüft, ob die eingereichten Zeugnisse gleichwertig zu deutschen Schul- oder Studienabschlüssen sind und grundsätzlich zum Studium in Deutschland berechtigen.

Bewerbung: Schritt für Schritt

Auf den Seiten der Medizinischen Fakultät OWL finden Sie alle relevanten Informationen zum Modellstudiengang Medizin.

Internationale Studienbewerber*innen, die ihre Studienqualifikation im Ausland erworben haben oder ein Studienkolleg in Deutschland absolviert haben

Internationale Studienbewerber*innen, die ihre Studienqualifikation im Ausland erworben haben oder ein Studienkolleg in Deutschland absolviert haben, beantragen zunächst bei uni-assist eine Vorprüfungsdokumentation (VPD)..

Uni-assist ist eine zentrale Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen, die prüft, ob die eingereichten Zeugnisse gleichwertig zu deutschen Schul- oder Studienabschlüssen sind und grundsätzlich zum Studium in Deutschland berechtigen.

Bewerbung: Schritt für Schritt

Deutsche Staatsangehörige/ EU-/ EWR-Bürgerinnen und den deutschen Bewerber*innen Gleichgestellte

Die Vergabe aller Studienplätze in der Medizin an Universitäten in Deutschland erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung. Dort finden Sie auch weitergehende Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren.

Achtung: Bitte informieren Sie sich über die Bewerbungsfristen bei hochschulstart.de.

Ob Sie mit einer nicht in Deutschland erworbenen Studienqualifikation den deutschen Bewerber*innen tatsächlich gleichgestellt sind, können Sie auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung nachlesen.

Ausländische Studienbewerber*innen sowie Deutsche, welche ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, müssen zudem aber noch die sprachlichen Zugangsvoraussetzungen für ein Fachstudium berücksichtigen.

Bewerbung auf Grundlage einer Zugangsprüfung gemäß § 49 Absatz 5 HG NRW bei Vorliegen einer Zugangsberechtigung zum Studienkolleg

Internationale Studienbewerber*innen mit der Zugangsberechtigung zum Studienkolleg (indirekte Hochschulzugangsberechtigung (HZB)), die die erfolgreiche Teilnahme am Studierfähigkeitstest für ausländische Studierende (TestAS) mit einem Standardwert von mindestens 90 sowohl im Kerntest als auch im studienfeldspezifischen Modul vorweisen können und einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss an der Universität Bielefeld anstreben, nämlich den Bachelor oder die erste juristische Prüfung, können sich über diese Sonderregelung ebenfalls für ein Studium an der Universität Bielefeld bewerben. Hierzu wird zunächst bei uni-assist eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) beantragt.

Hinweis: Der TestAS als Zugangsprüfung ist gebührenpflichtig und wird von der Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e.V. auf Deutsch oder Englisch abgenommen. Eine Zulassung und Einschreibung kann nur für Studiengänge erfolgen, die dem im TestAS absolvierten studienfeldfeldspezifischen Modul entspricht.

Uni-assist ist eine zentrale Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen, die prüft, ob die eingereichten Zeugnisse gleichwertig zu deutschen Schul- oder Studienabschlüssen sind und grundsätzlich zum Studium in Deutschland berechtigen.

Bewerbung: Schritt für Schritt

 

 

Sie haben einen international anerkannten Abschluss und streben einen Abschluss in einem Master- bzw Zusatzstudiengang an?

Bewerben Sie sich zuerst online innerhalb der Bewerbungsfristen für internationale Bewerber*innen über das Bewerbungs- und Statusportal der Universität.

Folgende Unterlagen sollten Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung im Online-Portal hochladen:

  • Schulabschlusszeugnis
  • Studiennachweise: Diplom und Transcript of Records. Falls Ihre Originaldokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, denken Sie bitte daran, auch eine Übersetzung hochzuladen.
  • Nachweise über die erforderlichen Sprachkenntnisse.
  • Spezielle Unterlagen gemäß den fächerspezifischen Bestimmungen

Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage der fachlichen und persönlichen Qualifikation und beginnt unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Wenn Sie die Zulassungs- und Einschreibebedingungen erfüllen, erhalten Sie von der Universität Bielefeld einen Zulassungsbescheid, mit dem Sie ggf. ein Visum zu Studienzwecken beantragen können. Bitte beachten Sie, dass die meisten Studiengänge einer Zulassungsbeschränkung (NC) unterliegen. Sobald die endgültige Entscheidung getroffen ist, werden Sie von der Universität über das Bewerbungs- und Statusportal informiert.

Zum Bewerbungs- und Statusportal!

Bewerbung: Schritt für Schritt

Beantragen Sie für Ihre Bewerbung zunächst bei uni-assist eine Vorprüfungsdokumentation (VPD)

Bitte übermitteln Sie Ihren Antrag spätestens acht Wochen vor dem Ende der Bewerbungsfrist für den gewünschten Studiengang. Uni-assist prüft Ihre Unterlagen und stellt Ihnen eine VPD aus, wenn eine direkte oder indirekte Hochschulzugangsberechtigung vorliegt.

Für eine erfolgreiche Zertifizierung laden Sie bitte folgende Unterlagen hoch:

  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, ggf. Hochschulaufnahmeprüfung plus eine Übersetzung einer*s anerkannten Übersetzer*in, falls das Originaldokument nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst ist)
  • Ggf. Nachweis Ihres bisherigen Studiums (Diplom und Transcript plus eine Übersetzung einer*s anerkannten Übersetzer*in, falls das Originaldokument nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst ist)
  • Wenn die Schulbildung in Indien, Vietnam, China erworben wurde: APS- Zertifikat

Bitte beachten Sie:

  • Die Bewerbung über "uni - assist e.V." ist entgeltpflichtig!
  • Die VPD kann ganzjährig beantragt werden. Falls bei uni-assist das Portal für das gewünschte Semester noch nicht geöffnet ist, wählen Sie einfach das aktuelle Semester aus.

Bewerben Sie sich für den Studienplatz innerhalb der Bewerbungsfrist direkt über das Status- und Bewerbungsportal der Universität Bielefeld

Wenn Sie die VPD erhalten haben, bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist direkt über das Bewerbungsportal der Universität Bielefeld für den gewünschten Studiengang. Denken Sie daran, die von Uni-Assist erhaltene VPD mit den restlichen geforderten Bewerbungsunterlagen (s.u.) hochzuladen. Eine Nachreichung der VPD nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist nicht möglich.

Für eine erfolgreiche Bewerbung laden Sie bitte folgende Unterlagen hoch:

  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, ggf. Hochschulaufnahmeprüfung plus eine Übersetzung einer*s anerkannten Übersetzer*in, falls das Originaldokument nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst ist)
  • Ggf. Nachweis Ihres bisherigen Studiums (Diplom und Transcript plus eine Übersetzung einer*s anerkannten Übersetzer*in, falls das Originaldokument nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst ist)
  • Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse
  • Wenn die Schulbildung in Indien, Vietnam, China erworben wurde: APS- Zertifikat
  • Ggf. TestAS
  • Ggf. Exmatrikulationsbescheinigung einer dt. Hochschule.

Besondere Zulassungsbestimmungen

Bachelorstudiengänge

Die meisten Studiengänge an der Universität Bielefeld sind zulassungsbeschränkt; es besteht daher nur eine begrenzte Aufnahmekapazität pro Studienfach. In diesen Fächern wird ein gesondertes Auswahlverfahren grundsätzlich nach dem Abiturdurchschnitt durchgeführt. Erst im Anschluss (nach dem 15.07./15.01.) kann über eine Zulassung zum Studium entschieden werden.

Alle Informationen zum Numerus Clausus

Die Bewerbung wird im Rahmen des "normalen" Vergabeverfahrens berücksichtigt. D.h. die z.B. Schul-Note wird zuerst in das deutsche Notensystem umgerechnet und anschließend werden die Daten genauso behandelt, als ob das Abitur in Deutschland absolviert worden wäre. Die Bewerbung wird daher den "Bildungsinländern" gleichgestellt. Eine Auswahl über die vorhandenen Plätze erfolgt hier zu 20% nach der Abiturdurchschnittsnote und zu 80% nach dem Hochschulauswahlverfahren (derzeit auch Abiturnote).

Alle Informationen zum Numerus Clausus

In diesem Fall, wird die Bewerbung nicht in dem oben genannten Vergabeverfahren berücksichtigt, sondern es wird ein gesondertes Verfahren durchgeführt. Für dieses gesonderte Verfahren stehen dann jeweils 7% der verfügbaren Plätze zur Verfügung. Ausgewählt wird hier auch nach der Abiturnote.

Masterstudiengänge

Bei Masterbewerbungen erfolgt die Auswahl nach dem Grad der individuellen Eignung. Die Auswahl obliegt der Fakultät.

Beim Master of Education und anderen zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen erfolgt die Auswahl zusätzlich nach der Note aus dem Bachelor (bzw. EW-Note). Für nicht-EU Bewerber*innen stehen 7% der verfügbaren Plätze zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die jeweils gültigen Bewerbungsfristen finden Sie auf unserer Seite mit allen Terminen und Fristen

Informationen zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme eines Fachstudiums

Wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung für einen Masterstudiengang noch nicht erhalten haben, kann Ihre Bewerbung nur berücksichtigt werden, wenn Sie ein vollständiges Transcript of Records einreichen sowie eine zusätzliche Bescheinigung/ einen Nachweis, dass alle Leistungen und Voraussetzungen für den Erhalt des Abschlusses erbracht wurden. Das fehlende Zeugnis muss unmittelbar nach Erhalt nachgereicht werden. Sollten Sie diese Bescheinigung nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist beibringen können, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden und Sie müssten sich im darauffolgenden Bewerbungszeitraum mit vollständigen Unterlagen (Transcript of Records und Abschlusszeugnis) bewerben.

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