Im ersten Masterstudienjahr ist ein Praxissemester an einer Schule zu absolvieren. Man beachte dazu die Informationsseiten der BiSEd, vor allem die einzuhaltenden Termine und Fristen! Vorbereitend und begleitend zum Praxissemester ist das zweisemestrige Modul 24-DGG2-VRPS vorgeschrieben, das aus mehreren didaktischen Seminaren und einer benoteten Präsentation besteht. Im letzten Studienjahr ist bei Fortsetzung des Kernfach-Bachelors eines der Module 24-B-AL, 24-B-GT, 24-B-MI, 24-B-NU und 24-B-PRO mit benoteter Prüfung abzuschließen, das nicht bereits im Bachelor belegt wurde. Bei Fortsetzung des Nebenfachs sind zwei dieser Module mit benoteter Prüfung abzuschließen. Außerdem ist bei Fortsetzung des Nebenfachs die Spezialisierung 24-SP mit benoteter Prüfung zu absolvieren. Die Masterarbeit kann entweder im Fach Mathematik, im zweiten Unterrichtsfach oder im Bereich Bildungswissenschaften geschrieben werden.
Die akademische Studienberatung zu diesem Studiengang wird von Herrn Prof. Dr. Rudolf vom Hofe angeboten. Weitere Beratungsangebote der Fakultät finden sich auf der Seite Studienberatung.
Achtung: Dieser Masterstudiengang wird durch ein neues Modell ersetzt (siehe linkes Tab auf dieser Seite), das für alle ab dem Wintersemester 2019/20 Eingeschriebenen gültig ist. Studierende, die vor dem Wintersemester 2019/20 im Masterstudiengang eingeschrieben sind, können ihr Studium bis zum Ende des Wintersemesters 2021/22 nach den bisherigen Regelungen abschließen, ab dem Sommersemester 2022 gelten auch für sie die neuen Regelungen.
Die akademische Studienberatung zu diesem Studiengang wird von Herrn Prof. Dr. Rudolf vom Hofe angeboten. Weitere Beratungsangebote der Fakultät finden sich auf der Seite Studienberatung.