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  • Betreuung von ­Promotionen

    © Universität Bielefeld

Promotionsbetreuung

In Ihrem Promotionsvorhaben werden Sie von einer*m Betreuerenden oder einem Betreuungsteam methodisch und fachlich begleitet und unterstützt. Zu Beginn Ihres Promotionsvorhabens wird diese wissenschaftliche Betreuung in einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung festgehalten. Sie regelt z.B. Dauer des Betreuungsverhältnisses, Umfang und Regelmäßigkeit der Betreuungsgespräche sowie weitere Formalien. Alle Fakultäten haben Muster für diese Betreuungsvereinbarungen, die Betreuende und Promovierende gemeinsam ausfüllen und an das individuelle Vorhaben anpassen.


Wie finde ich eine*n Betreuer*in?

Grundsätzlich gibt es drei Wege eine Promotionsbetreuung zu finden:

1) Sie werden von einer*m Professor*in angesprochen, ob Sie sich für eine Promotion in Ihrem Bereich interessieren.

2) Sie bewerben sich auf eine ausgeschriebene Promotionsstelle, die automatisch mit einer Promotionsbetreuung einhergeht.

3) Sie haben zunächst eine inhaltliche Vorstellung von Ihrem Promotionsvorhaben und suchen daraufhin eine passende Betreuungsperson. Für eine fachlich gute Betreuung ist es wichtig, dass die Betreuungsperson auf das Themengebiet spezialisiert ist, in dem Sie Ihre Doktorarbeit schreiben möchten. Recherchieren Sie, wer in diesem Fachgebiet forscht und sprechen Sie die Person proaktiv an, indem Sie kurz Ihr Vorhaben vorstellen und den Bezug zur Forschung der potenziellen Betreuungsperson aufzeigen. Wenn diese Person Sie zu einem persönlichen Gespräch einlädt, bereiten Sie sich gut auf die inhaltlichen Aspekte vor und erkundigen Sie sich nach den Betreuungsbedingungen und den formalen Voraussetzungen.


Wer darf eine Promotion betreuen?

Die Rahmenpromotionsordnung der Universität Bielefeld (§7) sieht vor, dass Hochschullehrer*innen, Privatdozent*innen, sonstige habilitierte oder andere mindestens promovierte Mitglieder der Fakultät oder mindestens entsprechend qualifizierte, außerhalb der Fakultät oder Universität tätige Personen Promotionen betreuen dürfen. Bei interdisziplinären bzw. fakultätsübergreifenden Arbeiten soll auch ein Mitglied einer anderen Fakultät oder Hochschule als Betreuer*in bestellt werden. Näheres hierzu können die Promotionsordnungen der Fakultäten regeln.

Was ist gute Betreuung?

Besonders wichtig ist uns an der Universität Bielefeld ein offener, fairer und transparenter Umgang aller Beteiligten. Ein vertrauenvolles Verhältnis und klare Absprachen über die Verantwortlichkeiten zwischen Betreuenden und Betreuten sind daher von enormer Wichtigkeit für das Gelingen der eigenen Promotion. Neben der fachlichen Betreuung bei unmittelbaren Fragen in Bezug zum Forschungsvorhaben kommen im Laufe eines Promotionsvorhabens eine Vielzahl an weiteren Fragen z.B. zur Karriereplanung auf. Gelungene Promotionsbetreuung zeichnet sich dadurch aus, inwiefern diese Aspekte in der Promotionsbetreuung selbst oder bei anderen Beratungsstellen thematisiert werden können.

Eine zukunftsorientierte Förderung der Promovierenden gehört zu den wichtigsten strategischen Aufgaben der Universität Bielefeld. Einer intensiven fachlichen Betreuung kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu. Darum hat sich die Universität Bielefeld zu Leitlinien der guten Betreuung von Promotionen selbstverpflichtet. Damit will die Universität Bielefeld nicht nur eine Diskussion über die Betreuung von Promotionen anregen, sondern auch die Entwicklung einer „Kultur der guten Betreuung“ vorantreiben. Ziel ist die Gewährleistung einer qualitätsvollen Betreuung für alle Promovierende unabhängig von ihrem Status und der gewählten Promotionsform.

Die Leitlinien richten sich in erster Linie an die Wissenschaftler*innen in den Fakultäten und Graduiertenschulen, die Promovierende bei ihrem Promotionsvorhaben betreuen. Für Promovierende bieten die Leitlinien eine Übersicht, welche Aufgaben durch die Betreuung wahrgenommen werden sollten - und gleichzeitig eine Orientierung über ihre eigenen Pflichten, die im Rahmen einer Betreuungsvereinbarung in der Regel näher definiert werden.


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