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Finanzierung der Promotion

Ihre Promotion können Sie auf vielfältige Weise finanzieren. Einen Überblick über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile finden Sie hier.

Eine Stelle als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in umfasst explizit die Arbeit am eigenen Forschungsprojekt. Je nachdem, ob es sich um eine aus dem Finanzrahmen der Universität oder aus Drittmitteln finanzierte Stelle handelt, variiert jedoch der Anteil, der für die Promotion vorgesehen ist. Auch die Wahl des Forschungsthemas kann davon betroffen sein. Neben der Forschung gehören meist die Beteiligung an der Fachlehre und die Mitarbeit an den weiteren Arbeiten des Lehrstuhls oder Projekts und das Engagement im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung zu den Aufgaben.

Die Anstellung auf Haushalts- bzw. Qualifikationsstellen ist in der Regel auf 1-3 Jahre befristet und erfolgt meist in Teilzeit. Oftmals ist eine Vertragsverlängerung möglich, sodass ggf. die komplette Promotionszeit auf dieser Position bestritten werden kann. Die maximale Beschäftigungsdauer richtet sich dabei nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG), wonach während der Beschäftigung höchstens 6 Jahre zwischen den erreichten Qualifikationsstufen (beispielsweise Master / Promotion oder Promotion / Habilitation) liegen dürfen. Eine Verlängerung ist nur noch aufgrund besonderer Umstände (z.B. Geburt eines Kindes) oder durch Änderung der Befristungsgrundlage möglich. Haushaltsstellen werden regelmäßig öffentlich ausgeschrieben, die Ausschreibungen sind direkt über die Startseite der Uni-Homepage zugänglich (»Stellenausschreibungen«).

Dagegen besteht ein Vorteil von drittmittelfinanzierten (Projekt-) Stellen darin, dass man auch nach sechs Jahren weiter beschäftigt werden kann. Die einzelnen Vertragslaufzeiten sind auf die Projektlaufzeit befristet – üblicherweise ebenfalls 2-3 Jahre - wobei aber auch die Weiterführung des Projekts oder Anschlussprojekte geplant sein können. Häufig kann man in einem Drittmittelprojekt schon früh kleinere Führungsaufgaben übernehmen, z. B. die Anleitung studentischer Hilfskräfte. Das wissenschaftlich zu bearbeitende Themenfeld ist klar auf das konkrete Projekt eingegrenzt.

Für die Besoldung gilt in beiden Fällen die Tarifbasis des öffentlichen Dienstes, Besoldungsstufe TV-L 13.

Vorteile einer Anstellung in der Wissenschaft – ob an einem Lehrstuhl oder in einem Forschungsprojekt – sind:

  • die Deckung der Kosten für Sozial-, Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
  • Erfahrungsgelegenheiten hinsichtlich Forschung, Lehre und Wissenschaftsstrukturen
  • Einblicke hinsichtlich Lehre und Hochschulorganisation
  • sehr gute Möglichkeiten zum Netzwerkaufbau.

Allerdings ist der Zeitaufwand vergleichsweise hoch. Eine Herausforderung kann darin bestehen, die weiteren Anforderungen der Stelle mit der Arbeit an der Dissertation zu vereinbaren. Beides erfordert Zeit und Engagement.

Wichtig: Promotion und Promotionsstelle hängen nicht zwangsläufig zusammen und es ist individuell zu klären, ob die Bedingungen, die für die Promotion und Anstellung gelten, wechselseitige Auswirkungen haben.

Unabhängige Forschungsinstitute wie die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Leibniz-Gemeinschaft oder die Max-Plank-Gesellschaft vergeben an ihren zahlreichen Standorten Promotionsstellen, welche bereits von Seiten der Institute auf spezifische Forschungsthemen und Bereiche zugeschnitten sind. Profitieren kann man von der teils sehr hohen Reputation des jeweiligen Instituts, ausreichend Zeit für die Arbeit an der eigenen Forschung und guten Anschlussmöglichkeiten nach der Promotionsphase.

Die Promotion kann neben einem Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Universität begonnen werden. Je nach Persönlichkeit und Prägung kann diese formale Trennung von Verdienst und Forschung als vorteilhaft oder hindernd empfunden werden. Man sollte in jedem Fall bedenken, dass ein Promotionsvorhaben zeitaufwändig ist und die Vereinbarung von Berufstätigkeit und Promotion gut organisiert sein will. In günstigen Fällen kann der Arbeitgeber ein Interesse an der Promotion haben und dafür beispielsweise zeitliche Freiräume gewähren – dies ist im Einzelfall zu verhandeln.

Die Finanzierung der Promotion mithilfe eines Stipendiums ist entweder über den gesamten Zeitraum oder über Abschnitte hinweg möglich, wobei Höhe und Dauer der Förderung variieren können. Stipendien werden von zahlreichen Stiftungen, Begabtenförderungswerken oder auch von Hochschulen vergeben. Bewerben können sich frei Promovierende sowie Promotionsstudierende in einem strukturierten Promotionsprogramm. Vollstipendien, durch die der Lebensunterhalt finanziert wird, haben in der Regel zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren und die Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr.

Voraussetzung für eine Förderung sind meist »besondere Qualifikationen« – d. h. Sie müssen gute Noten vorweisen und/ oder durch Ihr Vorhaben überzeugen. Außeruniversitäre Stipendiengeber sind in der Regel parteipolitisch, gewerkschaftlich oder konfessionell ausgerichtet und erwarten von ihren Bewerberinnen zumindest Offenheit für das entsprechende Profil. Daneben existieren auch Stiftungen wie z. B. von Unternehmen oder auch Privatpersonen, bei denen sich die Fördermöglichkeiten häufig nach dem angestrebten Thema richten (www.stiftungen.org). Zentraler Ansprechpartner für ausländische Promotionsinteressierte ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), der auch für Deutsche, die im Ausland Forschungsvorhaben durchführen wollen, Stipendien vergibt.

Der Vorteile von Stipendien:

  • Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist gewährleistet, sodass die gesamte Arbeitszeit der Promotion gewidmet werden kann. Die Stipendienhöhe liegt derzeit bei ca. 1350 € monatlich. Dazu kommen Sachkostenzuschüsse und für Kinder eine monatliche Kinderzulage. Für Promovierende mit Kindern unter 12 Jahren besteht die Möglichkeit eines zusätzlichen Elternjahres. Alternativ können diese Mittel auch ganz oder teilweise für erhöhte Kinderbetreuungskosten, z. B. bei notwendigen Forschungsaufenthalten im Ausland, abgerufen werden. Stipendien sind unter den Voraussetzungen des §3 Ziffer 44 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei. Eine verbindliche Entscheidung trifft in Zweifelsfällen das zuständige Finanzamt.
  • Die meisten Stipendiengeber bieten wissenschaftliches und/oder ideelles Begleitprogramm.
  • Stipendienprogramme bieten zusätzliche Möglichkeiten, Zwischenschritte des eigenen Projekts zu reflektieren.

Zu beachten sind allerdings auch einige Nachteile. So ist der Erhalt eines Stipendiums kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Es fallen also häufig hohe Beträge für die gesetzliche Krankenkasse an. In die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung wird ebenfalls nicht eingezahlt. Zudem ist für die Zeit nach der Promotion zu bedenken, dass laut Tarifvertrag die Höhe des Gehaltes im wissenschaftlichen Dienst auch von der bisherigen Beschäftigungsdauer abhängt – die Zeit, in der mit einem Stipendium an der Promotion gearbeitet wurde, wird dabei nicht anerkannt. Wenn die Stipendienlaufzeit vorüber ist und kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ergibt sich außerdem aus der Arbeitszeit an der Dissertation kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Da Stipendien an den Zweck gebunden sind, zügig und erfolgreich die eigene Qualifikation voranzubringen, schließen viele Vollstipendien einen Zuverdienst durch Nebenjobs weitgehend aus. Viele Stiftungen legen zudem Altersgrenzen fest.

Eine Promotion erstreckt sich über mehrere Jahre, in denen sowohl Lebenshaltungs- als auch Forschungs- und Publikationskosten gedeckt werden müssen. Es ist also essentiell, frühzeitig auch Finanzierungsmöglichkeiten an den Übergängen zwischen den Qualifizierungsstufen in den Blick zu nehmen.

Mit der Förderlinie für Promovierende reagiert der Bielefelder Nachwuchsfonds auf finanziellen Förderungsbedarf mit der Karrierebrücke Master - Promotion in der Vorbereitungsphase und mit Abschlussstipendien für Promotionen.

In der Datenbank der Servicestelle für Elektronische Forschungsförderinformationen finden Sie Stipendienprogramme, Forschungs- und Mobilitätsförderprogramme großer sowie kleiner fachspezifischer Institutionen im deutschsprachigen Raum. Wir empfehlen, einen (kostenfreien) Account anzulegen, um alle Filterfunktionen nutzen zu können.


Die Begabtenförderungswerke, zahlreiche Stiftungen sowie der Deutsche Akademische Austausch Dienst bieten individuelle Fördermöglichkeiten für Promovierende an. Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl an Förderinstitutionen und -programmen sowie Links zur weiteren Recherche.

Begabtenförderungswerke

Unabhängige Stiftung

Parteinahe Stiftungen

Von den Sozialpartnern getragene Stiftungen

Konfessionell geprägte Begabtenförderungswerke

 

Stipendienanbieter

 

Internationale Fördermöglichkeiten

 

Recherche zu weiteren Fördermöglichkeiten

Lesen Sie hier mehr über das Programm des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst).

 

The Paul H. Nitze School for Advanced International Studies (SAIS) is pleased to announce the opportunity for outstanding scholars to conduct research in Washington, D.C., on “The United States, Europe, and World Order.” During the academic year 2024-2025 up to two post-doctoral fellowships will be awarded for a ten (10) month period from September 1, 2024 to June 30, 2025 (More information).


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