
Das Prüfungsamt ist der erste Ansprechpartner für administrative Angelegenheiten rund um das Promotionsverfahren.
An der Fakultät gibt es außerdem zwei Promotionsausschüsse: einen für die Promotion zum Dr. math. und einen für die Promotion zum Dr. phil. Die Promotionsausschüsse sind für die Durchführung der Promotionsverfahren zuständig und entscheiden über promotionsbezogene Angelegenheiten entsprechend der Promotionsordnung.