
Sobald Betreuer*in und Thema feststehen, wird eine Betreuungsvereinbarung freie Promotion bzw. eine Betreuungsvereinbarung Promotionsstudiengang abgeschlossen.
Egal ob freie oder strukturierte Promotion, eine Einschreibung als Promotionsstudent*in ist - im Gegensatz zu anderen Studiengängen - prinzipiell jederzeit möglich, sollte jedoch möglichst frühzeitig zu Beginn der Promotion erfolgen.
Nach Fertigstellung der Dissertation muss ein Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (siehe Dokumente oben) gestellt werden.
2 Ausnahme: Für die Vergabe des Prädikats „summa cum laude“ müssen mindestens drei Gutachten vorliegen, von denen mindestens eines nicht von einem Mitglied der Universität Bielefeld erstellt wurde, und alle vorliegenden Gutachten müssen die Dissertation übereinstimmend mit „summa cum laude“ bewerten.
Nach Eingang der Gutachten erfolgt eine zweiwöchige Auslagefrist. Danach hat die*der Doktorand*in die Möglichkeit, die Gutachten einzusehen und zwei Wochen lang Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Die*Der Doktorand*in ist verpflichtet, die Dissertation der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in angemessener Weise durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich zu machen. Eine Möglichkeit ist es, die Dissertation der Universitätsbibliothek elektronisch sowie in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen.
Nach erfolgter Veröffentlichung erhält die*der Doktorand*in eine Promotionsurkunde und ein Promotionszeugnis, Die Promotionsurkunde enthält den erlangten Doktorgrad. Das beigefügte Zeugnis enthält den Titel der Dissertation und ihre Bewertung, die Bewertung der mündlichen Prüfung sowie das Gesamtprädikat der Promotion.