

Wer Personal führt, ist mitverantwortlich für die Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter. Im öffentlichen Dienst des Landes NRW verpflichtet Nr. 1.4 der Richtlinie SGB IX alle Vorgesetzten und alle für Personalangelegenheiten zuständigen Beschäftigten, sich mit dem SGB IX vertraut zu machen und regelmäßig fortzubilden. Das Workshopprogramm der Universität Bielefeld verbindet Live-Online-Termine mit dem Moodle-Kurs „Führung & Inklusion“, der rechtliches Grundwissen, Fallstudien und Handlungsleitfäden für den Führungsalltag bündelt. Entwickelt wurde es von der Zentralen Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB) und der Schwerbehindertenvertretung der Universität. Die Anmeldung läuft über die Akademie Universitäre Weiterbildung.
An einem Tag erarbeiten Sie die rechtlichen Grundlagen, die Sie als Führungskraft kennen müssen: wer zum geschützten Personenkreis gehört, welche Prüf- und Beschäftigungspflichten bei Stellenbesetzungen gelten, wann die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen ist, wie Nachteilsausgleiche und besonderer Kündigungsschutz greifen, was BEM und Präventionsverfahren von Ihnen verlangen und welche Leistungen das Inklusionsamt bietet. Fälle aus der Praxis und Ihre eigenen Fragen bilden den roten Faden. Nach dem Workshop haben Sie zwölf Monate Zugang zum vollständigen Moodle-Kurs. Mit bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihre Fortbildung dokumentiert.
Der Aufbauworkshop setzt den Grundlagenworkshop voraus und geht dorthin, wo Rechtskenntnis allein nicht weiterhilft: ein BEM-Verfahren, das ins Stocken gerät, Konflikte im Team, Nachteilsausgleiche, die im laufenden Betrieb umgesetzt werden müssen. In kleinen Gruppen bearbeiten Sie Fälle, bringen eigene Situationen ein und entwickeln Vorgehensweisen für Ihre Einrichtung. Ihr Kurszugang verlängert sich um weitere zwölf Monate.
Die halbtägigen Spezialisierungen greifen Fragen auf, die sich nur in bestimmten Arbeitsfeldern stellen. Unter anderem bieten wir Schulungen für Personen aus dem Personalbereich oder im Bereich Hochschule und Wissenschaft an in denen es zum Beispiel um die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und Bewerbungen schwerbehinderter Personen in Berufungsverfahren oder die Förderung schwerbehinderter Menschen geht.
Die Richtlinie SGB IX NRW verlangt, dass das Schwerbehindertenrecht regelmäßig Gegenstand von Fortbildungen ist. Das jährliche Forum fasst in einem halben Tag zusammen, was sich in Gesetzgebung und Rechtsprechung geändert hat, und bietet Zeit für den Austausch mit Führungskräften anderer Einrichtungen. Die Teilnahme verlängert Ihren Kurszugang um zwölf Monate.
Für Gruppen führen wir die Workshops auch als geschlossene Veranstaltung durch, bei Ihnen vor Ort oder online.
Alle Workshops sind barrierefrei. Teilen Sie uns bei der Anmeldung mit, was Sie für Ihre Teilnahme benötigen.