Die ZAB ist die gemeinsame zentrale Anlaufstelle für alle Menschen rund um die Themen Barrierefreiheit und aktive Partizipation von Menschen mit Behinderung der Schwerbehindertenvertretung und des Beauftragten der Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung an der Universität Bielefeld.
barriere - Freiheit
wie geht - Studium und Arbeit - mit Behinderung?
Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Förderprogramms zur Beschäftigung schwerbehinderter Nachwuchswissenschaftler*innen mit dem Ziel der Promotion an der Universität Bielefeld in 2020 wurde dies nun überarbeitet und in seinem Umfang erweitert. Weitere Informationen finden sich auf der neuen Seite zum Förderprogramm.
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Pünktlich zum heutigen 'Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung' geht unser neues ZAB-Portal online. Mit dem umfangreichen Relaunch wird unter anderem unser Themenportal zur Digitalen Barrierefreiheit freigeschaltet. Hier finden sich Informationen zur Erstellung barrierefreier Webseiten und Dokumente, sowie detaillierte Informationen zu Testmöglichkeiten.
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Heute haben wir im Abschlussworkshop präsentiert, was während des letzten Jahres im Audit "Vielfalt gestalten" alles an unserem Aktionsplan geschehen ist und einen Ausblick gegeben, was noch geschehen wird.
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Um eine vergleichbare Studien- und Prüfungssituation zwischen Studierenden mit und ohne Behinderung/chronischer Erkrankung herzustellen, besteht die Möglichkeit, bei einer bestehenden behinderungs- oder krankheitsbedingten Studienbeeinträchtigung einen Nachteilsausgleich in Anspruch zu nehmen.
mehr Infos zum - - NachteilsausgleichInformationen zur Bewerbung, Einschreibung und Zulassung zum Studium, z.B. mit einem Nachteilsausgleich oder Härtefallantrag.
StudieninteressierteJe nach Anliegen, werden wir in der ZAB Ihnen den richtigen Ansprechpartner weitervermitteln oder Sie beratend begleiten.
Anlaufstellen auf dem - - Campus„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ (§4 Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
Eine Barriere ist ein Hindernis. Wenn man also eine Barrierefreiheit erreichen möchte bedeutet das, dass Hindernisse im Alltag vermieden werden sollen und jede/r, egal ob mit oder ohne Behinderung die gleiche Chance haben soll, sein Leben eigenständig und selbstbestimmt zu bestreiten.
Insbesondere müssen Barrieren und Vorurteile in den Köpfen im Denken und Handeln abgebaut werden. Denn auch behindert werden ist eine Barriere.
Barrierefreiheit ist nicht nur ein Konzept für Menschen mit Behinderungen, sondern für Menschen jeden Alters, mit und ohne Beeinträchtigung. Von Barrierefreiheit profitieren alle Menschen.
Barrierefreiheit ist für 10% der Menschen zwingend erforderlich um aktiv am Leben teilzuhaben. Insbesondere betrifft das blinde, sehbehinderte oder gehörlose Menschen. Aber auch viele andere Personen sind zwingend darauf angewiesen.
Barrierefreiheit ist für 30 bis 40% der Menschen notwendig um eine permanente aktive Teilhabe zu ermöglichen. Das betrifft alle Menschen mit einer Beeinträchtigung, Behinderung oder chronischen Erkrankung. Ob das gute Kontraste im digitalen oder in der Umwelt sind oder verschiedene Möglichkeiten nach dem Zwei-Sinne-Prinzip etwas wahrzunehmen.
Barrierefreiheit ist für 100%, also alle Menschen mindestens komfortabel. Denn eines haben alle Menschen gemeinsam, sie werden z.B. älter und das Leistungsvermögen oder auch Wahrnehmungsvermögen nimmt ab. ein Aufzug z.B. ist für Menschen mit Rollstuhl zwingend Erforderlich, für Menschen mit einer Mobilitätsbeeinträchtigung notwendig und für alle anderen ob mit Gepäck, Kinderwagen oder einfach nur schwer die Treppe hochkommend, komfortabel.