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    Wissenschaftliche Einrichtung der Versuchsschule Oberstufen-Kolleg an der Universität Bielefeld

    Bild vom Oberstufen-Kolleg
    © Ellen Thormann
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Logo der Wissenschaftliches Einrichtung Oberstufen-Kolleg Bielefeld

Mitglieder der Gemeinsamen Leitung (Stand vom 01.04.23)

  • Herr Prof. Dr. Martin Heinrich (Vorsitzender; Wissenschaftliche Leiter ),
  • Herr Dr. Lutz von Spankeren (Leiter des Oberstufen-Kollegs)
  • Frau Prof. Dr. Christine Demmer (Mitglied der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg)
  • Frau Dr. Gabriele Klewin (stellvertretende Vorsitzende; Mitglied der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg)
  • Herr Prof. Dr. Matthias Wilde (Mitglied der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg)
  • Frau Birgit Guschker (Lehrende) / Frau Maria Mateo i Ferrer (Lehrende)
  • HerrMarius Friedmann (Lehrender)
  • Frau Ramona Lau (Lehrende)

Die Gemeinsame Leitung

Die Wissenschaftliche Einrichtung Oberstufen-Kolleg und das Oberstufen-Kolleg bilden eine Gemeinsame Leitung. Sie fördert und steuert die zur Erfüllung des gemeinsamen Auftrags notwendige Zusammenarbeit des Oberstufen-Kollegs und der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg. Sie berät und entscheidet über

  • die langfristigen Arbeits- und Entwicklungsschwerpunkte der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg und des Oberstufen-Kollegs,
  • den alle zwei Jahre von der wissenschaftlichen Leiterin oder dem wissenschaftlichen Leiter vorzulegenden Forschungs- und Entwicklungsplan,
  • die Grundsätze der Sachmittel- und Stellenplanung des Oberstufen-Kollegs und der Wissenschaftlichen Einrichtung
  • die Verteilung der im Rahmen des Haushalts bereitgestellten Stellenanteile für den Versuchszuschlag für Projekte im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsplans.

Mitglieder der Gemeinsamen Leitung sind:

  • die Wissenschaftliche Leiterin oder der Wissenschaftliche Leiter der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg,
  • die Leiterin oder der Leiter des Oberstufen-Kollegs,
  • drei Mitglieder der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg, die von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte für zwei Jahre gewählt werden,
  • drei Mitglieder des Oberstufen-Kollegs, die von der Lehrendenkonferenz für zwei Jahre gewählt werden.

(Auszug aus der VBO, Verkündungsblatt Universität Bielefeld – Amtliche Bekanntmachungen – 18/07).


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