Bielefelder Lehrer*innenbildung

Für ein Lehramtsstudium an der Universität Bielefeld ist in der Regel die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine nach der Gleichwertigkeitsverordnung des Landes als gleichwertig anerkannte Vorbildung Voraussetzung. Darüber hinaus kann es für einzelne Studiengangsvarianten weitere Voraussetzungen wie zum Beispiel Zulassungs- oder Zugangsbeschränkungen geben. Auch ohne allgemeine Hochschulreife kann ein Lehramtsstudium möglich sein, Informationen finden Sie im Bereich "Hochschulzugang".
Wenn Sie keine allgemeine Hochschulreife oder eine nach der Gleichwertigkeitsverordnung des Landes als gleichwertig anerkannte Vorbildung besitzen, aber eine Ausbildung und Berufserfahrung, kommt für Sie möglicherweise der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte in Frage.
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Vorbereitung. Eine Prüfungsvorbereitung in der Zeit zwischen der Bewerbung für die Zugangsprüfung und der Bewerbungsfrist um einen Studienplatz ist für das Lehramtsstudium i. d. R. nicht ausreichend. Eine zeitliche Übersicht bietet der für das Lehramt an Grundschulen empfohlene Ablaufplan (PDF).
Für das Lehramtsstudium an der Universität Bielefeld ist die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in der Regel nicht ausreichend. Sie können das Abitur nachholen oder sich mit einem bereits absolvierten anderweitigen Studienabschluss für ein Lehramtsstudium bewerben. Möglicherweise kommt auch der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte für Sie in Frage.
Auch mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung oder dem Abschluss eines Studiums im Ausland können Sie möglicherweise an der Universität Bielefeld studieren. Da die Lehramtsstudiengänge auf Deutsch unterrichtet werden, ist hierfür ein entsprechendes Sprachniveau nachzuweisen. Für weitere Informationen (z. B. zur Bewerbung) können Sie sich an das Studierendensekretariat, Sachgebiet Internationale Studierende wenden. Haben Sie bereits einen ausländischen Hochschulabschluss erworben, finden Sie weitere Informationen unter Studieren nach ausländischem Hochschulabschluss.
Eine Zulassungsbeschränkung erfolgt, wenn es voraussichtlich mehr Bewerber*innen als Studienplätze geben wird. Die Zulassung erfolgt dann in der Regel über den Nummerus Clausus (NC), also Ihre Abiturnote. Bei einem Lehramtsstudium gibt es IMMER eine Zulassungsbeschränkung, auch wenn Ihre Unterrichtsfächer eventuell NC-frei sind. Verpflichtender Bestandteil eines Lehramtsstudiums ist die zulassungsbeschränkte Studiengangsvariante Bildungswissenschaften. Sie müssen sich also in jedem Fall für ein Lehramtsstudium bewerben, auch wenn Ihre Unterrichtsfächer zulassungsfrei sind.
Für einige Studiengangsvarianten sind für die Einschreibung Eignungsfeststellungen nachzuweisen oder weitere Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Faches in der Studieninformation. Eine solche Eignungsfeststellung ist beispielsweise für die Fächer Kunst, Musik sowie Latein notwendig. Für Sport sind weitere ebenfalls Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Die Studieninformation stellt Ihnen eine Übersicht über besondere Zugangsvoraussetzungen und die Eignungsprüfung zur Verfügung.
Bis einschließlich dem Wintersemester 2028/29 ist für einen Abschluss mit dem Berufsziel "Lehramt Gymnasium/Gesamtschule" daneben das Latinum für einige Unterrichtsfächer Voraussetzung.
Für den Masterabschluss im Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen müssen folgende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden:
Alle Latinum-Anforderungen gelten ausschließlich für die Schulform Gymnasium/Gesamtschule (nicht für Grundschule oder Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule).
Ab dem Sommersemester 2029 ist bereits für die Einschreibung in den jeweiligen Master (und nicht erst für dessen Abschluss) der Nachweis von Kenntnissen auf dem Niveau des "kleinen" Latinums bzw. des Graecums Voraussetzung. Beim Übergang in den Master bis einschließlich dem Wintersemester 2028/29 ist der Nachweis von Kenntnissen auf dem Niveau des „kleinen“ Latinums bzw. des Graecums weiterhin erst für den Abschluss des Masters of Education notwendig.
Eine Übersicht aller besonderer Zugangsvoraussetzungen und Eignungsfeststellungen sind in der Studieninformation zusammengefasst.
Zunächst ist der richtige Bachelor-Lehramtsabschluss auszuwählen.
In jedem dieser Abschlüsse gibt es einen obligatorischen Bestandteil: Bildungswissenschaften.
Im Grundschulbereich gibt es sogar mehrere obligatorische Bestandteile: Bildungswissenschaften ODER Bildungswissenschaften/Integrierte Sonderpädagogik UND Sprachliche Grundbildung UND Mathematische Grundbildung.
Da Bildungswissenschaften zulassungsbeschränkt sind (wie auch einige Unterrichtsfächer), ist für ein Lehramtsstudium immer eine erfolgreiche Bewerbung erforderlich. Es muss sich also mindestens auf das Fach Bildungswissenschaften beworben werden.
Anleitungen zur Bewerbung werden vom Campus-Support zur Verfügung gestellt.
Sind am Ende des regulären Zulassungsverfahrens noch Studienplätze frei geblieben, werden diese über das sogenannte Losverfahren vergeben. Für das Losverfahren müssen sich die Interessent*innen innerhalb der Bewerbungsfrist gesondert bewerben. Für das Losverfahren muss sich auf jedes gewünschte Fach gesondert beworben werden.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Bewerbung und Einschreibung sowie die passenden Antworten finden Sie im Portal für Studieninteressierte.