Bielefelder Lehrer*innenbildung
Die Zeit Ihrer Abordnung endet bald und Sie fragen sich wie es weitergeht?
Sofern nicht anders vorgesehen, kehren Sie nach der (ggf. verlängerten) Abordnungszeit zu Beginn des nächsten Schul(halb)jahres, d.h. zum 01.02. oder zum 01.08., an Ihren ursprünglichen Dienstort zurück.
Eine Rückkehr an Ihre „Stammschule“ ist normalerweise dann die Regel, wenn Sie teilabgeordnet und mit dem verbleibenden Stellenanteil während Ihrer Abordnung weiterhin an Ihrer „Stammschule“ tätig waren bzw. sind. Anders sieht es bei einer Vollabordnung aus, da es keinen Rechtsanspruch auf die Rückkehr an die „Stammschule“ gibt. Es empfiehlt sich deshalb mit der „Stammschule“ im Austausch zu bleiben und frühzeitig mit der Bezirksregierung zu sprechen, die ohnehin für alle dienstrechtlichen Angelegenheiten während Ihrer Abordnung zuständig ist.
Sollten Sie nicht an Ihren ursprünglichen Dienstort bzw. an Ihre „Stammschule“ zurückwollen, müssen Sie frühzeitig einen Versetzungsantrag stellen.
Ebenso sollten Sie sich rechtzeitig vor Ende ihrer Abordnungszeit über Alternativen informieren und sich beraten lassen. In dieser Situation unterstützt auch das BiSEd-GraduiertenNetzwerk u.a. mit dem jährlich stattfindenden Workshop „Individuelle Berufsperspektiven entwickeln und Karrierewege planen“, welcher zusammen mit dem Career Service speziell für Promovierende und Promovierte aus dem Lehramtskontext angeboten wird. Nichtsdestotrotz sollte ein ausführliches Gespräch mit dem/ der für Sie zuständigen Professor*in erfolgen, um mögliche akademische Karrierewege (z.B. akademische Ratsstellen) auszuloten. Eine Beleuchtung Ihrer persönlichen Situation und der Rahmenbedingungen sind hierbei genauso wichtig, wie das Stellen bestimmter Fragen. Wenn Sie Unterstützung in diesem Prozess benötigen, können Sie sich gern an Dr. Carolin Dempki wenden. Auch ein Austausch mit anderen abgeordneten Lehrkräften und Ehemaligen kann sehr aufschlussreich sein. Wir vermitteln gerne den Kontakt!