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Bielefeld School of Education - BiSEd

Bielefelder Lehrer*innenbildung

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Ende der Abordnungszeit – wie geht es weiter?

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Ansprechperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Carolin Dempki.

Wegweiser mit den Zukunftsoptionen Schule, Uni und Fragezeichen
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Die Zeit Ihrer Abordnung endet bald und Sie fragen sich wie es weitergeht?

Sofern nicht anders vorgesehen, kehren Sie nach der (ggf. verlängerten) Abordnungszeit zu Beginn des nächsten Schul(halb)jahres, d.h. zum 01.02. oder zum 01.08., an Ihren ursprünglichen Dienstort zurück.

Eine Rückkehr an Ihre „Stammschule“ ist normalerweise dann die Regel, wenn Sie teilabgeordnet und mit dem verbleibenden Stellenanteil während Ihrer Abordnung weiterhin an Ihrer „Stammschule“ tätig waren bzw. sind. Anders sieht es bei einer Vollabordnung aus, da es keinen Rechtsanspruch auf die Rückkehr an die „Stammschule“ gibt. Es empfiehlt sich deshalb mit der „Stammschule“ im Austausch zu bleiben und frühzeitig mit der Bezirksregierung zu sprechen, die ohnehin für alle dienstrechtlichen Angelegenheiten während Ihrer Abordnung zuständig ist.

Sollten Sie nicht an Ihren ursprünglichen Dienstort bzw. an Ihre „Stammschule“ zurückwollen, müssen Sie frühzeitig einen Versetzungsantrag stellen.

Wenn Sie nicht in den Schuldienst bzw. an Ihren ursprünglichen Dienstort zurückkehren möchten, sollten Sie sich rechtzeitig vor Ende Ihrer Abordnungszeit über Alternativen informieren, sich beraten lassen und das Gespräch mit dem/ der für Sie zuständigen Professor*in suchen.
Eine Beleuchtung Ihrer persönlichen Situation und der Rahmenbedingungen sind hierbei genauso wichtig, wie das Stellen bestimmter Fragen.
Wenn Sie Unterstützung in diesem Prozess benötigen, können Sie sich für ein Perspektivgespräch gern an Dr. Carolin Dempki wenden.
Auch ein Austausch mit anderen abgeordneten Lehrkräften und Ehemaligen kann sehr aufschlussreich sein. Wir vermitteln gerne den Kontakt!


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