
Für die Antragsstellung und die Prüfung des BAföG-Anspruchs ist das BAföG-Amt des Studierendenwerks Bielefeld zuständig. Allgemeine Informationen zum BAföG sowie alle benötigten Formulare finden sich auf den Info-Seiten zum BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die Universität Bielefeld hat eine Übersichtsseite rund um BAföG-Themen erstellt. Der AStA bietet für alle Studierenden BAföG-Beratung an.
Für BAföG-Anträge rund um Ihr Mathematik-Studium wählen Sie bitte den passenden Studiengang:
Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG
Jeder BAföG-Empfänger hat eine "nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber (vorzulegen), dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat" (§ 48 BAföG).
1. Voraussetzungen
Für das Ausstellen einer Bescheinigung ist notwendig, dass Sie die für Ihren Studiengang und Ihr Fachsemester "üblichen Leistungen" erbracht haben. Die Leistungen werden gemäß einem hier skizzierten Verfahren beurteilt.
2. Prozedere
Ihre Ansprechpartnerin für das Beantragen einer Bescheinigung ist Melanie Kreimeyer. Dazu schicken Sie bitte
vorzugsweise per e-Mail an Frau Kreimeyer oder legen Sie sie in den Briefkasten in V3-122. Fragen bitte per Telefon oder per Mail.
3. Weitere Hinweise
Bitte beachten Sie desweiteren:
BAföG-Verantwortlicher
Kontakt über Sekretariat
Melanie Kreimeyer
Raum: V5-224
Tel.: +49 521/106-4991
Postfach V3-122
mkreimeyer@math.uni-bielefeld.de
Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG
Jeder BAföG-Empfänger hat eine "nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber (vorzulegen), dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat" (§ 48 BAföG).
1. Voraussetzungen
Für das Ausstellen einer Bescheinigung ist notwendig, dass Sie die für Ihren Studiengang und Ihr Fachsemester "üblichen Leistungen" erbracht haben. Die Leistungen werden gemäß einem hier skizzierten Verfahren beurteilt.
2. Prozedere
Ihre Ansprechpartnerin für das Beantragen einer Bescheinigung ist Martina Küster. Die/Der Studierende füllt die Zeilen 3 bis 7 des Formblattes 5 aus. Die o. g. BAföG-Beauftragten der Fakultät für Mathematik können nur die Leistungen im Fach Mathematik (Eintrag Zeile 6, Formblatt 5) im Profil Didaktik der Mathematik (Eintrag Zeile 7, Formblatt 5), nicht jedoch die Leistungen im 2. Hauptfach (keine Eintragung in Zeile 8, Formblatt 5) bescheinigen.
Dem Antrag ist ein aktueller Ausdruck des modulbezogenen Transkripts zu den Leistungen im Fach Mathematik, geordnet nach Modulen, beizulegen.
3. Weitere Hinweise
Bitte beachten Sie desweiteren:
BAföG-Verantwortlicher
Kontakt über Sekretariat
Martina Küster
Raum: V6-211
Tel.: +49 521/106-67550
sekretariatidm@uni-bielefeld.de