
Der gesamte Verfahrensablauf wird auf folgenden Seiten ausführlich beschrieben:
Studieninteressierte - Universität Bielefeld (uni-bielefeld.de) (Unter "Quereinstieg)
Anerkennung - Universität Bielefeld (uni-bielefeld.de)
Bitte nutzen Sie die Eingabe-Onlinehilfe. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Anlagen lt. Antragsformular (tabellarische Übersicht, Nachweise, erläuternde Unterlagen) beizufügen. Achten Sie bei der Eingabe darauf, den richtigen Studiengang auszuwählen.
Bitte senden Sie die digital ausgefüllte amtliche Tabelle in elektronischer Form (E-Mail Anhang) an das Prüfungsamt Psychologie pruefungsamt-psychologie(at)uni-bielefeld.de. Handschriftliche Tabellen können leider nicht akzeptiert werden.
Für die Antragsstellung und die Prüfung des BAföG-Anspruchs ist das BAföG-Amt des Studierendenwerks Bielefeld zuständig. Allgemeine Informationen zum BAföG sowie alle benötigten Formulare finden sich auf den Info-Seiten zum BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Genauere Informationen über den Ablauf und wie Sie Ihre Bescheinigung in der Mathematik erhalten, finden Sie hier.
Für die Anmeldung der Abschlussarbeit im Prüfungsamt gibt es Formulare unter
Formulare - Universität Bielefeld (uni-bielefeld.de)
Bitte füllen Sie die Anmeldung der Abschlussarbeit möglichst am PC aus und reichen sie per E-Mail ein.
Handschriftlich ausgefüllte Dokumente werden ebenfalls akzeptiert. Diese können als Scan eingereicht oder per Post geschickt werden.
Postanschrift
Universität Bielefeld
Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft
Prüfungsamt Psychologie
Postfach 10 01 31
D-33501 Bielefeld
Nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung wird die Abschlussarbeit und die Abgabefrist in der Prüfungsverwaltung angelegt. Außerdem erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit allen Informationen per Post. Die Bearbeitungszeit kann 2 - 3 Arbeitstage zzgl. Postversand in Anspruch nehmen.
In der Regel soll die Abschlussarbeit aus den Kreisen der Prüfer*innen der Abt. Psychologie bewertet werden. Im begründeten Einzelfall kann davon abgewichen werden.
Vor Anmeldung der Arbeit muss ein formloser Antrag an das Prüfungsamt gestellt werden.
Der Antrag enthält
eine kurze Beschreibung des Themas
die Begründung, warum der/die externe Betreuer*in gewählt werden sollte
die Bestätigung des externen Betreuers/der externen Betreuerin zur Übernahme der Erstbegutachtung
den Nachweis der Qualifikation des externen Betreuers/der externen Betreuerin (mindestens Master oder Diplom Psychologie)
die Bestätigung des internen Gutachters/der Gutachter*in, dass er/sie die interne Begutachtung übernimmt
Eine*r der Gutacher*innen muss ein*e Prüfer*in aus der Abteilung Psychologie sein.
Bitte bedenken Sie bei der Wahl des Betreuers/der Betreuerin, dass wir von Seiten der Universität keine Einwirkmöglichkeit auf den oder die externe*n Betreuer*in haben. Sollte also die Betreuung problematisch werden, sind Sie im Nachteil.
Der Antrag wird von der Studiendekanin entschieden. Sie erhalten anschließend einen schriftlichen Bescheid.
In den Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen, den Fächerspezifischen Bestimmungen und den Modulinformationen finden Sie genaue Erläuterungen zum Umfang einer Abschlussarbeit.
Weitere Hinweise finden Sie in den Informationen rund um die Abschlussarbeiten in der Psychologie.
Eine Abweichung von den Vorgaben könnte sich in der Benotung niederschlagen. Hierzu sollten Sie Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin befragen.
Der Antrag auf Fristverlängerung aufgrund einer krankheitsbedingten, ärztlich bescheinigten Prüfungsunfähigkeit ist mit den entsprechenden Nachweisen dem Prüfungsamt unverzüglich und schriftlich (auch per E-Mail an das Prüfungsamt, pruefungsamt-psychologie(at)uni-bielefeld.de) mitzuteilen. Das von ärztlicher Seite auszufüllende Formular finden Sie hier.
Unverzüglich heißt „ohne schuldhaftes Zögern“. Dies bedeutet, dass der Verlängerungsantrag i. d. R. innerhalb von drei Tagen (nicht Werktagen) nach Bekanntwerden des Grundes beim Prüfungsamt eingehen muss. Sollten die Nachweise Ihnen dann unverschuldet noch nicht vorliegen, ist im Verlängerungsantrag darauf hinzuweisen. Sie sind dem Prüfungsamt dann so schnell wie möglich nachzuliefern.
Die reine Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht.
Die Studiendekanin entscheidet über die Fristverlängerung. Ihre Prüferin/Ihr Prüfer wird über das veränderte Abgabedatum informiert.
Ihre Angaben werden stets absolut vertraulich behandelt.
Die Anträge für Zwischentranscripte finden Sie in der Prüfungsverwaltung für Studierende im EKVV unter dem Link "Zeugnisantrag".
Den ausgefüllten Antrag senden Sie dann per E-Mail an:
transcriptbestellung-psychologie(at)uni-bielefeld.de
Im Anschluss daran wird das Zwischentranscript in der Prüfungsverwaltung unter "Meine Dokumente" hochgeladen und steht Ihnen zum Download bereit.
Für eine Ausfertigung einer Vorabbestätigung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Abgabe der Abschlussarbeit
Bestätigung beider Prüfer*innen gegenüber dem Prüfungsamt, dass die Arbeit mit mindestens 4,0 bestanden ist
alle sonstigen Leistungen sind erbracht und im Transcript verbucht
Vorlage Zeugnisantrag im Prüfungsamt:
digital als .pdf-Datei an pruefungsamt-psychologie(at)uni-bielefeld.de oder
per Post an:
Universität Bielefeld
Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft
Prüfungsamt Psychologie
Postfach 10 01 31
D-33501 Bielefeld
Den Zeugnisantrag finden Sie als Download in der Prüfungsverwaltung für Studierende.
Für die Ausstellung der Bescheinigung planen Sie bitte ca. 3 Arbeitstage ein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Für eine Ausfertigung des Abschlusszeugnisses sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Abgabe der Abschlussarbeit
alle sonstigen Leistungen sind erbracht und im Transcript verbucht
Vorlage Zeugnisantrag im Prüfungsamt
digital als .pdf-Datei an pruefungsamt-psychologie(at)uni-bielefeld.de oder
per Post an:
Universität Bielefeld
Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft
Prüfungsamt Psychologie
Postfach 10 01 31
D-33501 Bielefeld
Den Zeugnisantrag finden Sie als Download in der Prüfungsverwaltung für Studierende.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen.
Schreiben Sie bitte eine E-Mail an: seminarplatzvergabe-psychologie@uni-bielefeld.de. Bitte wenden Sie sich ausschließlich an diese E-Mail Adresse, NICHT an Lehrende oder die akademische Studienberatung.
Bitte lesen Sie alle E-Mails, die Sie in Bezug auf die Platzvergabe erhalten aufmerksam bis zum Ende durch! Die meisten Fragen werden in den E-Mails und in diesen FAQ beantwortet.
Zu Hochzeiten sollten Sie sich telefonisch an die Platzvergabe wenden, da dringliche Anliegen nicht immer rechtzeitig beantwortet werden können.
Die zentrale Platzvergabe soll das Vergabeverfahren von Seminarplätzen vereinheitlichen, den Studierenden und Lehrenden Arbeit abnehmen und eine fairere Vergabe ermöglichen. Sie müssen nicht mehr mehrere Umfragen für jedes Modul ausfüllen, sondern können zentral über das eKVV Ihre gewünschten Seminare festlegen und priorisieren. So wird der Prozess vereinheitlicht und transparenter.
Die zentrale Platzvergabe ist nur für teilnahmebeschränkte Veranstaltungen (insbesondere Seminare) relevant. Vorlesungen sind i.d.R. nicht teilnahmebeschränkt, d.h. dass Sie daran teilnehmen können, wenn Sie die Veranstaltung in Ihren Stundenplan aufgenommen haben. Kolloquien werden auch nicht durch die Platzvergabe vergeben, Sie können sich einfach ein Kolloquium raussuchen und hingehen (wie bei Vorlesungen). Bitte nehmen Sie Ihr Wunschkolloquium in Ihren Stundenplan auf, damit Ihnen kein Seminar im gleichen Zeitslot zugeteilt wird.
Da die Fristen in jedem Semester leicht unterschiedlich sind, werden Sie per E-Mail über die Fristen im jeweiligen Semester informiert. Die Mails werden meistens ca. Anfang September und Anfang März verschickt. Für Erstsemester im Bachelor und Master gelten spätere Fristen. Diese werden daher gesondert informiert.
Die Plätze werden in folgender Reihenfolge vergeben:
Alle Plätze werden gemäß Ihrer Priorisierung verlost.
Voraussetzung für die Vergabe ist, dass Sie im passenden Studiengang eingeschrieben sind.
Wenn Sie als ein sog. Härtefall nach §7 (3) 3. Rahmenprüfungsordnung gelten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an seminarplatzvergabe-psychologie@uni-bielefeld.de mit Ihrer Matrikelnummer, Namen, Studiengang und Art des Härtefalls. Dann können Sie bevorzugt in der Vergabe berücksichtigt werden. Bitte wählen Sie dennoch so viele Alternativveranstaltungen aus, wie Ihnen zeitlich möglich sind.
Das liegt das vermutlich daran, dass
Sie bereits einen Platz in einer gleichwertigen Veranstaltung erhalten haben (d.h. im gleichen Modul),
Sie sich nach der Anmeldefrist angemeldet haben,
Sie sich für eine Veranstaltung in einem Studiengang angemeldet haben, für den Sie die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen
Weiterhin werden im Zeitfenster zwischen Platzvergabe und Notfallsprechstunde Plätze für Notfallanliegen zurückgehalten. Im Nachgang an die Notfallsprechstunde werden alle Veranstaltungen aufgefüllt. Es kann also sein, dass Sie noch einen Platz erhalten, wenn Sie weit oben auf der Warteliste einer Veranstaltung stehen.
Zentral wird nur ein Tausch angeboten, wenn Sie eine Überschneidung mit einer Pflichtveranstaltung haben. Wenn Sie ein Seminar aus anderen Gründen tauschen möchten, können Sie bei den Lehrenden anfragen, ob die Ihnen einen Tausch anbieten. I.d.R. sollten Sie dafür eine*n Tauschpartner*in finden und diese Person in Ihrer Mail mit in CC nehmen.
Wenn Sie weit oben auf der Warteliste eines Seminars stehen, kann es sein, dass Sie nach der Einarbeitung der Notfälle noch auf teilnehmend gesetzt werden. Das ist dann der Fall, wenn es weniger Notfälle als Plätze gibt, da dann das Seminar voll aufgefüllt wird mit denjenigen, die auf der Warteliste stehen.
Wenn Sie auch nach dem finalen „Auffüllen“ aller Veranstaltungen weiterhin auf der Warteliste stehen und das Seminar gerne besuchen möchten, gehen Sie zur ersten Seminarsitzung. Es reicht nicht, auf der Warteliste zu stehen, Sie müssen zur ersten Sitzung erscheinen. Dort wird geprüft, ob Plätze frei sind, die dann in der Reihenfolge der Warteliste vergeben werden. Wenn Sie nachträglich einen Platz in einem Seminar erhalten haben, bitten Sie die Seminarleitung, Sie im eKVV auf teilnehmend (grün) zu setzen. Es wird keine gesonderte Mail verschickt, wenn Ihr Status geupdatet ist.
Wenn Sie auf der Warteliste eines Seminars stehen, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt belegen müssen, da Sie sonst nicht in Regelstudienzeit studieren können, melden Sie sich als Notfall an, damit Sie einen Platz in einem der Seminare des jeweiligen Moduls erhalten können.
Bitte schreiben Sie den Lehrenden vor Seminarbeginn keine E-Mail dazu, ob Plätze in deren jeweiligen Seminaren frei sind. Die Lehrenden können vor der ersten Seminarsitzung keine Aussage dazu treffen, da auch sie abwarten müssen, wer zur ersten Sitzung erscheint. Die gleichen Regelungen gelten für Blockseminare.
Wenn Sie
Sie sind kein Notfall, wenn Sie nicht Ihr Wunschseminar bekommen haben oder die Platzvergabe verpasst haben. Auch Nebenjobs, Urlaube und Haustiere stellen ausdrücklich keinen Härtefall dar!
In allen Veranstaltungen werden zusätzliche Plätze für Notfälle zurückgehalten. Melden Sie sich rechtzeitig als Notfall an, damit Ihr Anliegen berücksichtigt werden kann. Verspätet angemeldete Anliegen können leider nicht berücksichtigt werden. Die genaue Deadline zur Anmeldung von Notfällen können Sie den E-Mails entnehmen, die entweder Mitte September (fürs WiSe) oder Mitte März (fürs SoSe) verschickt werden.