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Promotion

Die Promotion ermöglicht die eigenständige Erforschung rechtlicher Fragestellungen.

Jemand macht Notizen
© Universität Bielefeld

Promotion in der Rechtswissenschaft

Eine Promotion an der Fakultät für Rechtswissenschaft bietet die Möglichkeit, eigenständige wissenschaftliche Fragestellungen vertieft zu untersuchen. Doktorandinnen und Doktoranden arbeiten eng mit Betreuenden zusammen und sind in die Forschungsprojekte und wissenschaftlichen Netzwerke der Fakultät eingebunden. Begleitende Kolloquien und Veranstaltungen fördern den fachlichen Austausch und die Entwicklung wissenschaftlicher Kompetenzen.

Ablauf einer Promotion

Diese Übersicht gibt Ihnen einen ersten Eindruck vom Verfahrensablauf einer Promotion an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. Grundlage ist die derzeit gültige Promotionsordnung 2019, aus der sich weiterführende Regelungsdetails ergeben.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an das Team des Promotionsprogrammes.

 

Promovierende bewerben sich bei einer betreuenden Lehrperson um die Promotionsbetreuung. Dabei ist zu beachten, dass die Zusage der Betreuung nicht automatisch eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeitende einschließt. Promovierende und die betreuende Lehrperson stimmen anschließend ein Dissertationsthema ab.

Promovierende und ihre Betreuungsperson schließen eine Betreuungsvereinbarung ab. Das Formular ist auf der Fakultäts-Website abrufbar. Das entsprechende Formular ist auf der Fakultäts-Website hier abrufbar.

Promovierende beantragen bei der Fakultät die Annahme gemäß § 6 PromO 2019. Diesbezüglich sind verschiedene Dokumente einzureichen. Eine Auflistung der notwendigen Formulare und Unterlagen ist hier auf der Fakultäts-Website abrufbar.

Werden die Annahmevoraussetzungen erfüllt, erhalten Promovierende innerhalb weniger Wochen den Annahmebescheid. Die Annahme kann unter Auflagen oder auflösender Bedingung erfolgen. Außerdem wird eine Bescheinigung zur Vorlage im Studierendensekretariat ausgestellt.

Die Einschreibung ist erst nach der Annahme möglich und erfolgt im Studierendensekretariat. Dort reichen Promovierende die Bescheinigung über die Annahme ein.

Es folgt die eigenständige Bearbeitung des Promotionsvorhabens. Für inhaltliche Fragen oder Feedback können individuelle Gesprächstermine mit der betreuenden Lehrperson abgestimmt werden.

Nach Anfertigung der Dissertation beantragen Promovierende die Eröffnung des Promotionsverfahrens gemäß § 8 PromO 2019. Hierbei handelt es sich um das offizielle Einreichen der Dissertation zur Begutachtung.
Eine Checkliste darüber, welche Schritte zur Eröffnung des Verfahrens notwendig sind, kann auf der Fakultäts-Website hier eingesehen werden.

 

Beim Regelablauf erfolgen nach der Verfahrenseröffnung die Erstellung der beiden Gutachten gemäß § 10 PromO 2019 und die Disputation gemäß § 11 PromO 2019.

Promovierende sorgen für die Veröffentlichung der Dissertation. Hierfür gibt es vier verschiedene Publikationsmöglichkeiten gemäß § 14 PromO 2019.

Sobald die Dissertation publiziert ist oder die Publikation sichergestellt wurde, erhalten Promovierende die Promotionsurkunde. Sie sind damit berechtigt, den Doktorgrad zu führen.

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