Die Promotion ermöglicht die eigenständige Erforschung rechtlicher Fragestellungen.

Eine Promotion an der Fakultät für Rechtswissenschaft bietet die Möglichkeit, eigenständige wissenschaftliche Fragestellungen vertieft zu untersuchen. Doktorandinnen und Doktoranden arbeiten eng mit Betreuenden zusammen und sind in die Forschungsprojekte und wissenschaftlichen Netzwerke der Fakultät eingebunden. Begleitende Kolloquien und Veranstaltungen fördern den fachlichen Austausch und die Entwicklung wissenschaftlicher Kompetenzen.
Diese Übersicht gibt Ihnen einen ersten Eindruck vom Verfahrensablauf einer Promotion an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. Grundlage ist die derzeit gültige Promotionsordnung 2019, aus der sich weiterführende Regelungsdetails ergeben.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an das Team des Promotionsprogrammes.
Promovierende bewerben sich bei einer betreuenden Lehrperson um die Promotionsbetreuung. Dabei ist zu beachten, dass die Zusage der Betreuung nicht automatisch eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeitende einschließt. Promovierende und die betreuende Lehrperson stimmen anschließend ein Dissertationsthema ab.
Promovierende und ihre Betreuungsperson schließen eine Betreuungsvereinbarung ab. Das Formular ist auf der Fakultäts-Website abrufbar. Das entsprechende Formular ist auf der Fakultäts-Website hier abrufbar.
Promovierende beantragen bei der Fakultät die Annahme gemäß § 6 PromO 2019. Diesbezüglich sind verschiedene Dokumente einzureichen. Eine Auflistung der notwendigen Formulare und Unterlagen ist hier auf der Fakultäts-Website abrufbar.
Werden die Annahmevoraussetzungen erfüllt, erhalten Promovierende innerhalb weniger Wochen den Annahmebescheid. Die Annahme kann unter Auflagen oder auflösender Bedingung erfolgen. Außerdem wird eine Bescheinigung zur Vorlage im Studierendensekretariat ausgestellt.
Nach Anfertigung der Dissertation beantragen Promovierende die Eröffnung des Promotionsverfahrens gemäß § 8 PromO 2019. Hierbei handelt es sich um das offizielle Einreichen der Dissertation zur Begutachtung.
Eine Checkliste darüber, welche Schritte zur Eröffnung des Verfahrens notwendig sind, kann auf der Fakultäts-Website hier eingesehen werden.