Bielefelder Lehrer*innenbildung

Wenn Sie ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben oder an der Universität Bielefeld bereits mindestens im dritten Semester in einem Lehramtsstudiengang eingeschrieben sind, können Sie an der Universität Bielefeld das Studium eines weiteren Unterrichtsfaches (Erweiterungsfaches) für das Lehramt aufnehmen.
Das Studium gliedert sich in eine Bachelor- und Masterphase, für die eine entsprechende Einschreibung erforderlich ist, und welche jeweils mit einem separaten Zeugnis abgeschlossen wird.
Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Studium zur Erweiterung der Lehrbefähigung (Erweiterungsfach) in Nordrhein-Westfalen.
Wir unterscheiden folgende Fälle:
A. Sie studieren an der Universität Bielefeld in einem für das Lehramt vorgesehenen Bachelorstudiengang, wollen im gleichen Lehramt ein weiteres Fach studieren und haben mindestens die ersten beiden Semester Ihres Lehramtsstudiums mit den erwartbaren Leistungen abgeschlossen;
B. Sie studieren an der Universität Bielefeld in einem Studiengang zum Master of Education und wollen im gleichen Lehramt ein weiteres Fach studieren;
C. Sie haben einen Masterabschluss, der Ihnen den Zugang zum Vorbereitungsdienst in NRW eröffnet und wollen im gleichen Lehramt ein weiteres Fach studieren;
D. Sie haben eine Lehramtsbefähigung in NRW und wollen im gleichen Lehramt ein weiteres Fach studieren.
In einzelnen Fächern können fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen (Latein, Kunst, Musik) vorliegen. Beachten Sie dabei die Hinweise der Fächer.
Für jeden der genannten Fälle A) bis D) ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an der Bielefeld School of Education (BiSEd) verpflichtend. In diesem Beratungsgespräch wird Ihr Studienprogramm (ggf. unter Berücksichtigung von Vorleistungen) festgelegt und eine Bescheinigung ausgestellt, die Sie zur Einschreibung berechtigt. Um den Ablauf zu vereinfachen, gilt für das Beratungsgespräch:
Anschließend erhalten Sie die Termininformationen zum Beratungsgespräch.
Bringen Sie zum Termin bitte mit:
Sofern Sie für Ihr zukünftiges Fach bereits anderweitig Leistungen erworben haben, die Sie anerkennen lassen wollen, teilen Sie uns bitte auch das vorab per Mail unter Angabe und Nachweis (durch Transcript) der Leistungen mit.
Zur Wahl stehen jene Unterrichtsfächer und Lernbereiche, die keiner Zulassungsbeschränkung (NC) unterliegen. Eine Übersicht aller Unterrichtsfächer inklusive Information über die Zulassungsbeschränkung finden Sie in der Studieninformation zum Lehramt.
Das Studium orientiert sich beim Lehramt an Grundschulen (ggfs. mit ISP) an den Studiengangsvarianten des Fachstudiums, beim Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar und Gesamtschulen an den Studiengangsvarianten Fach (wenn ohne BA-Arbeit), beim Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an den Studiengangsvarianten Nebenfach, und umfasst im Bachelor und Master:
Ein Praxissemester, inklusive der Veranstaltungen zur Vorbereitung und Reflexion (VPS und RPS), muss im Erweiterungsfach nicht absolviert werden. Zudem fällt der BiWi-Import im Rahmen des Studiums weg. Ebenso dürfen / müssen weder die Bachelor- noch die Masterarbeit im Erweiterungsfach geschrieben werden.
Im Zuge des Beratungsgesprächs durch die Mitarbeiter*innen der BiSEd (s.o.) vor einer Einschreibung erhalten Sie eine genaue Auflistung Ihres Studienprogramms.
Eine erste Orientierung über Ihr Studienprogramm bietet Ihnen die Seite Umfänge und Inhalte des Erweiterungsstudiums.
Ein- bzw. Umschreibung
Wenn Sie ein Erweiterungsfach studieren möchten, reichen Studierende der Universität Bielefeld den Antrag auf Umschreibung beim Studierendensekretariat ein. Hierbei tragen Sie Ihre aktuelle Einschreibung als zukünftigen 1. Studiengang, das Studium des Erweiterungsfachs als zukünftigen 2. Studiengang ein. Unter Abschluss wählen Sie je nach Schulform für den BA E4, E5 oder E6 bzw. für den M. Ed. K4, K5 oder K6 aus.
Alle übrigen Personen nutzen die Einschreibhilfe des Studierendensekretariats.
Beachten Sie hierzu die relevanten Fristen. Dem Antrag auf Umschreibung bzw. Einschreibung ist die Bescheinigung aus dem Beratungsgespräch (s.o.) beizufügen.
Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem aktuellen Studium für das Erweiterungsfach einschreiben, handelt es sich in der Regel nicht um einen BAföG-relevanten Fachrichtungswechsel. Dennoch sollten Sie sich - sofern Sie BAföG beziehen - beim Studierendenwerk darüber informieren, ob Sie Besonderheiten beachten müssen.
Abschluss des Erweiterungsfachs
Sie können das Erweiterungsfach nicht vor dem entsprechenden grundständigen Studium abschließen. Für den Abschluss des Bachelorstudiums des Erweiterungsfachs ist folglich der Abschluss des entsprechenden Lehramts-Bachelors, für den Abschluss des Masterstudiums des Erweiterungsfachs der Abschluss des entsprechenden Master of Education Voraussetzung.
Nach Abschluss des Studiums des Erweiterungsfachs senden Sie den Bachelor-Zeugnisantrag bzw. Master-Zeugnisantrag über Ihre persönliche @uni-bielefeld.de-Mailadresse an lehrerausbildung@uni-bielefeld.de. Bei allen Fragen rund um das Erweiterungsfach sind nicht die Prüfungsämter der jeweiligen Fakultät, sondern die BiSEd zuständig.
Für die Einschreibung in das Masterstudium des Erweiterungsfachs ist der Abschluss des Bachelorstudiums des Erweiterungsfachs sowie ein erneutes Beratungsgespräch (s.o.) in der BiSEd erforderlich.