Vorstand der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg
Der Vorstand unterstützt die Wissenschaftliche Leiterin oder den Wissenschaftlichen Leiter in der Erfüllung der Aufgaben der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg nach § 2, nimmt Berichte über Forschungs- und Entwicklungsvorhaben entgegen.
Den Vorstand wählen die Statusgruppen jeweils für zwei Jahre.
Während der Amtszeit besteht er aus:
- der Wissenschaftlichen Leiterin oder dem Wissenschaftlichen Leiter als Vorsitzende oder Vorsitzender sowie der Stellvertretenden Wissenschaftlichen Leiterin oder dem Stellvertretenden Wissenschaftlichen,
- den an der Wissenschaftlichen Einrichtung tätigen Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und gegebenenfalls weiteren von der Fakultätskonferenz entsandten Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, um die Mindestanzahl von drei Mitgliedern dieser Gruppe zu erreichen,
- einem*einer Vertreter*in der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen,
- einem*einer Vertreter*in der Gruppe der Studierenden
- einem*einer Vertreter*in der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung.
(Auszug aus der VBO, Verkündungsblatt Universität Bielefeld – Amtliche Bekanntmachungen – 05/54).