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  • Mastermodul "Geschichtsvermittlung"

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Praktika im Mastermodul 22-M-4.4.11 "Geschichtsvermittlung"

Im Profilmodul Geschichtsvermittlung wird Studierenden die Möglichkeit geboten, während des Masterstudiums berufspraktische Erfahrungen an außeruniversitären Einrichtungen durch ein Praktikum zu sammeln. Die Fakultät unterhält hierzu Kontakte mit Institutionen der Geschichtskultur und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, mit denen Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen wurden (derzeit Arbeitsgemeinschaft kommunaler Archive und Museen in Ostwestfalen; Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh; Institut für Regionalgeschichte, Münster; Landeskirchenarchiv, Bielefeld; Westfälisches Wirtschaftsarchiv Dortmund). Die Vermittlung der Praktika erfolgt durch den Arbeitsbereich "Geschichte als Beruf", der auch bei organisatorischen Problemen Unterstützung der Studierenden anbietet. Das Praktikum hat eine Dauer von mindestens zehn Wochen (je nach Arbeitszeit), wobei in Absprache mit der Praktikumsstelle mindestens ein Wochentag freigehalten werden soll, um parallel Lehrveranstaltungen an der Universität Bielefeld besuchen zu können. Die Studierenden bearbeiten während des Praktikums ein vor Beginn konkret zu benennendes Projekt und werden hierbei gleichzeitig von einem_einer Lehrenden der Fakultät betreut. Die Studierenden wählen ihre_n Betreuer_in vor Antritt des Praktikums. Aus dem Projekt geht eine schriftliche Arbeit oder eine Präsentation hervor, die als Modulprüfung durch den betreuenden Lehrenden begutachtet und bewertet wird. Eignen sich die Inhalte des Projekts nicht zur schriftlichen Darstellung oder zur Präsentation, kann in Absprache mit dem_der Betreuer_in an der Fakultät auch ein Praktikumsbericht im Umfang von 50.000 bis 60.000 Zeichen als Modulprüfung erstellt werden. Die Vergabe von Praktikumsplätzen erfolgt in einem Bewerbungsverfahren, wobei die Auswahl - je nach Verfügbarkeit der Plätze - durch zwei Lehrende der Fakultät und einen Vertreter der außeruniversitären Einrichtung erfolgt. Für die Studierenden besteht daher kein Anspruch auf die Zuteilung eines Praktikumsplatzes. Studierende, die im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden können, wählen ein anderes Profilmodul aus dem Lehrangebot der Fakultät.


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