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Infos für Studierende

Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld/P. Pollmeier

FAQ

Die Frequently Asked Questions und natürlich auch unsere Antworten werden laufend aktualisiert. Wenn Ihnen hier etwas fehlt oder etwas verbessert werden kann, freuen wir uns, wenn Sie uns das mitteilen

Anerkennung & Quereinstieg

Der gesamte Verfahrensablauf wird auf den folgenden Seiten ausführlich beschrieben:

Anerkennung - Universität Bielefeld (uni-bielefeld.de)

Bitte nutzen Sie die Eingabe-Onlinehilfe. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Anlagen lt. Antragsformular (tabellarische Übersicht, Nachweise, erläuternde Unterlagen) beizufügen. Achten Sie bei der Eingabe darauf, den richtigen Studiengang auszuwählen.

Bitte senden Sie die digital ausgefüllte amtliche Tabelle als PDF per E-Mail an das Prüfungsamt Mathematik. Handschriftliche Tabellen können leider nicht akzeptiert werden.

BAföG

Für die Antragsstellung und die Prüfung des BAföG-Anspruchs ist das BAföG-Amt des Studierendenwerks Bielefeld zuständig. Allgemeine Informationen zum BAföG sowie alle benötigten Formulare finden sich auf den Info-Seiten zum BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Genauere Informationen über den Ablauf und wie Sie Ihre Bescheinigung in der Mathematik erhalten, finden Sie HIER.

Vor dem Studium

Allgemeine Informationen für Studieninteressierte finden Sie hier:

Studieninteressierte - Universität Bielefeld (uni-bielefeld.de)

Auf der Startseite der Fakultät für Mathematik finden Sie weitere Infos unter

Bei uns studierenden und lehren

Die Bewerbungsfristen für Bachelor- sowie Masterstudiengänge können Sie hier nachlesen:

Termine & Fristen - Universität Bielefeld (uni-bielefeld.de)

Die Bewerbungsmodalitäten entnehmen Sie bitte den

Studieninformationsseiten des jeweiligen Studiengangs.

Studieninformation: Das Studienangebot der Universität Bielefeld (Universität Bielefeld) (uni-bielefeld.de)

Studium allgemein

Auf den Seiten des Studierendensekretariats. Dort sind alle Beratungsthemen für Studierende zusammengefasst.

Die Akademische Studienberatung der Fakultät für Mathematik beantwortet alle fachspezifischen Fragen.

DIESE SEITE WIRD DERZEIT AKTUALISIERT.

Unter diesem Link sind alle Informationen zusammengefasst:

Individuelle Ergänzung - Universität Bielefeld (uni-bielefeld.de)

Prüfungsformen

In Modulen der Mathematik (deren Nummern beginnen immer mit "24-"), auch in verschiedenen Veranstaltungen innerhalb eines Moduls, gibt es unterschiedliche Prüfungsformen. Verbreitet sind z.B. Klausuren (digital oder Papier), Hausarbeiten, mündliche Prüfungen und mehrteilige Portfolios.

In der Modulbeschreibungen steht, für welche Veranstaltung welche Prüfungsformen in Frage kommen bzw. vorgeschrieben sind.

Nein. Wenn mehrere Prüfungsformen möglich sind, entscheidet allein die prüfungsberechtigte Lehrperson, in welcher Form eine Prüfungsleistung zu erbringen ist. Die Lehrperson kann sich ggf. auch von Semester zu Semester umentscheiden. Auch aus diesem Grund ist es in der Regel keine gute Idee, die Prüfungsleistung deutlich später als in demjenigen Semester zu erbringen, in dem Sie an der Veranstaltung teilgenommen haben. Denn Prüfungsformen und Prüfungsinhalte können sich mit der Zeit ändern.

Egal welche Prüfungsform, bei jeder Prüfung gibt es einen Startzeitpunkt, ab dem die Prüfung begonnen wurde. Das bedeutet, wenn Sie die Prüfung nach diesem Zeitpunkt abbrechen, muss die Prüfung als nicht bestanden gewertet werden. Vor diesem Zeitpunkt hingegen können Sie zurücktreten, ohne dass Sie dafür eine Bewertung erhalten. Je nach Prüfungsform gilt in der Regel folgendes:

Bei mündlichen Prüfungen werden Sie direkt zu Beginn des Prüfungsgesprächs gefragt, ob Sie die Prüfung jetzt beginnen wollen und sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen. Wenn Sie dies bejahen, gilt die Prüfung als begonnen.

Bei Klausuren werden Sie zu Beginn gebeten Ihren Namen und Matrikelnummer einzutragen sowie zu bestätigen, dass Sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, an der Klausur teilzunehmen. Bei Papier-Klausuren passiert dies oft auf dem Deckblatt, bei E-Klausuren wird dies digital angeklickt. Mit dieser Bestätigung gilt die Klausur als begonnen. 

Bei Hausarbeiten gilt in der Regel eine Bearbeitungsfrist von drei Wochen. Diese Frist beginnt in der Regel mit der Ausgabe des Themas bzw. der Aufgabenstellung und stellt somit den Beginn der Prüfung dar. Wenn Sie bis zum Ende der Bearbeitungsfrist Ihre Bearbeitung nicht abgeben, muss die Prüfung als nicht bestanden gewertet werden.

Nährere Auskünfte erhalten Sie bei Ihren Lehrpersonen und in den entsprechenden Prüfungsordnungen.

Klausuren

Ob eine Anmeldung zur Klausur notwendig ist, ist von Lehrveranstaltung zu Lehrveranstaltung unterschiedlich. Beachten Sie unbedingt rechtzeitig alle Informationen, die Sie dazu von Ihrer Lehrperson erhalten!

Gerade bei E-Klausuren ist oft eine technische Vorbereitung notwendig, so dass Sie ohne vorherige Anmeldung nicht werden mitschreiben können. Aber auch bei Papier-Klausuren ist oft kein spontaner Sitzplatz garantiert. Daher: Wenn gefordert, bitte unbedingt rechtzeitig anmelden anstatt spontan im Hörsaal aufzutauchen.

Die Anmeldung ist nicht gleichbedeutend mit dem Beginn der Klausur. Das unentschuldigte Nichterscheinen trotz Anmeldung bleibt also hinsichtlich einer Noteneintragung für Sie folgenlos. Melden Sie sich aber bitte trotzdem ab, wenn Sie sich nach Ihrer Anmeldung umentscheiden, auch wenn Sie keine 5,0 befürchten müssen! Denn Nichterscheinen geht mit unnötigem Ressourcenverbrauch (Hörsäle, Aufsichtspersonen, Papier, Buchhaltung...) und ist für alle Beteiligten ein Ärgernis.

Informationen zu Klausuren (Termine, Ablauf, Voraussetzungen usw.) erhalten Sie bei den Lehrenden der betreffenden Veranstaltungen. Manchmal sind Klausurtermin auch im eKVV sichtbar, aber nicht immer.

Oft ist eine fristgerechte Anmeldung zu einer Klausur erforderlich. Zögern Sie nicht, rechtzeitig(!) bei Ihren Lehrenden nachzufragen, falls dazu etwas unklar sein sollte.

Tipp: Nehmen Sie regelmäßig an den betreffenden Veranstaltungen teil, damit Sie keine wichtigen Infos verpassen.

An der Fakultät für Mathematik werden insb. im Didaktik-Bereich einige Klausuren als E-Klausuren geschrieben. In den Lehranstaltungen werden Sie darauf intensiv vorbereitet. 

In der Regel werden unsere E-Klausuren als "closed book"-Klausur im Hörsaal am eigenen Laptop geschrieben, es gilt also: "Bring your own device" (für Notfälle stehen Leihgeräte zur Verfügung), und Hilfsmittel dürfen Sie entweder nicht oder nur eingeschränkt benutzen.

Die Teilnahme an E-Klausuren auf Distanz, etwa von zuhause aus, ist nicht möglich.

Ausführliche Infos zu dieser Prüfungsform erhalten Sie bei Ihren Lehrpersonen und bei der eLearning Beauftragten der Fakultät für Mathematik.

Abschlussarbeiten

Sprechen Sie einfach eine Lehrperson aus der Fakultät für Mathematik an. 

In der Regel kümmert sich Ihre erstbetreuende Lehrperson um das Auffinden einer Kollegin oder eines Kollegen für das Zweitgutachten. 

In der Regel soll die Abschlussarbeit aus den Kreisen der Prüfer*innen der Fakultät für Mathematik bewertet werden. Im begründeten Einzelfall kann davon abgewichen werden.

Vor Anmeldung der Arbeit muss ein formloser Antrag an das Prüfungsamt gestellt werden.

Der Antrag enthält

  • eine kurze Beschreibung des Themas
  • die Begründung, warum der/die externe Betreuer*in gewählt werden sollte
  • ggf. die Bestätigung des externen Betreuers/der externen Betreuerin zur Übernahme der Erstbegutachtung
  • den Nachweis der Qualifikation des externen Betreuers/der externen Betreuerin (mindestens Master oder Diplom Mathematik oder abgeschlossenes Lehramtsstudium)
  • die Bestätigung des internen Gutachters/der Gutachter*in, dass er/sie die interne Begutachtung übernimmt

Eine*r der Gutacher*innen muss ein*e Prüfer*in aus Fakultät für Mathematik sein.

Bitte bedenken Sie bei der Wahl des Betreuers/der Betreuerin, dass wir von Seiten der Universität keine Einwirkmöglichkeit auf den oder die externe*n Betreuer*in haben. Sollte also die Betreuung problematisch werden, sind Sie im Nachteil.

Über den Antrag wird vom Studiendekan entschieden. Sie erhalten anschließend einen schriftlichen Bescheid.

Für die Anmeldung der Abschlussarbeit im Prüfungsamt gibt es Formulare unter

Formulare - Universität Bielefeld (uni-bielefeld.de)

DER LINK WIRD DERZEIT AKTUALISIERT.

Bitte füllen Sie die Anmeldung der Abschlussarbeit möglichst am PC aus und schicken Sie ausgefüllte Anmeldung an Ihre erstbetreuende Lehrperson mit der Bitte um Bestätigung und Unterschrift. Nachdem Sie das Dokument zurückerhalten, reichen Sie es bitte per E-Mail im Prüfungsamt Mathematik ein.

Handschriftlich ausgefüllte Dokumente werden ebenfalls akzeptiert. Diese können als Scan eingereicht oder per Post geschickt werden.

Postanschrift
Universität Bielefeld
Fakultät für Mathematik
Prüfungsamt Mathematik
Postfach 10 01 31
D-33501 Bielefeld

Nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung wird die Abschlussarbeit und die Abgabefrist in der Prüfungsverwaltung angelegt. Außerdem erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit allen Informationen per Post. Die Bearbeitungszeit kann 2 - 3 Arbeitstage zzgl. Postversand in Anspruch nehmen.

Für Hausarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten werden in aller Regel individuelle Anmelde- und Abgabefristen vereinbart. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an Ihre erstbetreuende Lehrperson.

Die Abgabe von Abschlussarbeiten ist nur noch in digitaler Form vorgesehen. Eine Druckversion wird nicht mehr benötigt.

In den Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen, den Fächerspezifischen Bestimmungen und den Modulinformationen finden Sie genaue Erläuterungen zum Umfang einer Abschlussarbeit.

Besuchen Sie dazu unsere Infomationseiten für Studierende und wählen Sie dort den für Sie passenden Studiengang.

Eine Abweichung von den Vorgaben könnte sich in der Benotung niederschlagen. Hierzu sollten Sie Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin befragen.

 

Fristverlängerung

Der Antrag auf Fristverlängerung aufgrund einer krankheitsbedingten, ärztlich bescheinigten Prüfungsunfähigkeit ist mit den entsprechenden Nachweisen dem Prüfungsamt Mathematik unverzüglich und schriftlich (auch per E-Mail möglich) mitzuteilen. Das von ärztlicher Seite auszufüllende Formular finden Sie hier.

LINK WIRD IN KÜRZE AKTUALISIERT.

Unverzüglich heißt „ohne schuldhaftes Zögern“. Dies bedeutet, dass der Verlängerungsantrag i. d. R. innerhalb von drei Tagen (nicht Werktagen) nach Bekanntwerden des Grundes beim Prüfungsamt eingehen muss. Sollten die Nachweise Ihnen dann unverschuldet noch nicht vorliegen, ist im Verlängerungsantrag darauf hinzuweisen. Sie sind dem Prüfungsamt dann so schnell wie möglich nachzuliefern.

Die reine Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht.

Der Studiendekan entscheidet über die Fristverlängerung. Ihre Prüferin/Ihr Prüfer wird über das veränderte Abgabedatum informiert.

Ihre Angaben werden stets absolut vertraulich behandelt. 

Nachteilsausgleich

Alle Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf den Seiten des ZAB-Studienportals.

Ein Downloadmöglichkeit für den Antrag finden Sie hier in Kürze.

Transcript, vorläufige Abschlussbescheinigung, Zeugnisdokumente

Die Anträge für Zwischentranscripte finden Sie in der Prüfungsverwaltung für Studierende im EKVV unter dem Link "Zeugnisantrag".

Den ausgefüllten und digital unterschriebenen Antrag senden Sie dann per E-Mail an das Prüfungsamt Mathematik.

Im Anschluss daran wird das Zwischentranscript in der Prüfungsverwaltung unter "Meine Dokumente" hochgeladen und steht Ihnen zum Download bereit.

Für eine Ausfertigung einer Vorabbestätigung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Abgabe der Abschlussarbeit
  • Bestätigung beider Prüfer*innen gegenüber dem Prüfungsamt, dass die Arbeit mit mindestens 4,0 bestanden ist
  • alle sonstigen Leistungen sind erbracht und im Transcript verbucht

Die Vorlage des Zeugnisantrags erfolgt dann digital per E-Mail oder per Post.

Den Zeugnisantrag finden Sie als Download in der Prüfungsverwaltung für Studierende.

Für die Ausstellung der Bescheinigung planen Sie bitte ca. 3 Arbeitstage ein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Für eine Ausfertigung des Abschlusszeugnisses sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Abgabe der Abschlussarbeit
  • alle sonstigen Leistungen sind erbracht und im Transcript verbucht
  • Vorlage Zeugnisantrag im Prüfungsamt, per E-Mail oder per Post.

Den Zeugnisantrag finden Sie als Download in der Prüfungsverwaltung für Studierende.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen.

Für Ihre Bewerbungen müssen Sie sich die benötigte Anzahl von Transcripten beim Rathaus/Bürgeramt beglaubigen lassen. Das Prüfungsamt darf keine Beglaubigungen vornehmen.

Wir können aber nach Vorlage der Originale für Dokumente, die von uns ausgestellt wurden, eine Übereinstimmung mit dem Original bescheinigen.

Nein. Auch, wenn Sie alle Leistungen erbracht haben, dürfen Sie eingeschrieben bleiben, wenn Sie das möchten. Dann haben Sie weiterhin die Möglichkeit Ihre Leistungen zu verbessern. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet aber noch keinen Zeugnisantrag gestellt haben.

Seminarplatzvergabe

DIESE SEITE WIRD DERZEIT AKTUALISIERT.

Die zentrale Platzvergabe soll das Vergabeverfahren von Seminarplätzen vereinheitlichen, den Studierenden und Lehrenden Arbeit abnehmen und eine fairere Vergabe ermöglichen. Sie müssen nicht mehr mehrere Umfragen für jedes Modul ausfüllen, sondern können zentral über das eKVV Ihre gewünschten Seminare festlegen und priorisieren. So wird der Prozess vereinheitlicht und transparenter.

Die zentrale Platzvergabe ist nur für teilnahmebeschränkte Veranstaltungen (insbesondere Seminare) relevant. Vorlesungen sind i.d.R. nicht teilnahmebeschränkt, d.h. dass Sie daran teilnehmen können, wenn Sie die Veranstaltung in Ihren Stundenplan aufgenommen haben. Kolloquien werden auch nicht durch die Platzvergabe vergeben, Sie können sich einfach ein Kolloquium raussuchen und hingehen (wie bei Vorlesungen). Bitte nehmen Sie Ihr Wunschkolloquium in Ihren Stundenplan auf, damit Ihnen kein Seminar im gleichen Zeitslot zugeteilt wird.

Da die Fristen in jedem Semester leicht unterschiedlich sind, werden Sie per E-Mail über die Fristen im jeweiligen Semester informiert. Die Mails werden meistens ca. Anfang September und Anfang März verschickt. Für Erstsemester im Bachelor und Master gelten spätere Fristen. Diese werden daher gesondert informiert.

Die Plätze werden in folgender Reihenfolge vergeben:

  1. Härtefälle (z.B. Schwangerschaft, Behinderung, Betreuung eines Kindes, Pflege von Angehörigen usw.)
  2. Höhe des Fachsemesters (z.B. Bachelor Studierende, die in einem höheren Fachsemester sind und Seminare aus dem ersten Semester belegen wollen)

Alle Plätze werden gemäß Ihrer Priorisierung verlost.

Voraussetzung für die Vergabe ist, dass Sie im passenden Studiengang eingeschrieben sind.

Wenn Sie als ein sog. Härtefall nach §7 (3) 3. Rahmenprüfungsordnung gelten, teilen Sie bitte per E-Mail Ihre Matrikelnummer, Namen, Studiengang und Art des Härtefalls mit. Dann können Sie bevorzugt in der Vergabe berücksichtigt werden. Bitte wählen Sie dennoch so viele Alternativveranstaltungen aus, wie Ihnen zeitlich möglich sind.

DIESE SEITE WIRD DERZEIT AKTUALISIERT.

Grüner Haken bedeutet teilnehmend.

Rotes x bedeutet nicht teilnehmend.

Gelbe Uhr bedeutet Warteliste.

? bedeutet undefinierter Status.

- bedeutet, dass es keine Platzvergabe in dieser Veranstaltung gibt.

Achtung, das Erbringen von Studien- und Prüfungsleistungen ist nur möglich, wenn Sie eine Zuteilung, also einen grünen Haken haben! Sprechen Sie nach Veranstaltungsbeginn Ihre Lehrperson so bald wie möglich an, wenn Sie glauben an einer Veranstaltung teilzunehmen, aber noch nicht auf grün stehen. Nehmen Sie die Veranstaltung aus Ihrem Stundenplan heraus, falls Sie beschließen, doch nicht / nicht mehr teilzunehmen.

Das liegt das vermutlich daran, dass

  • Sie bereits einen Platz in einer gleichwertigen Veranstaltung erhalten haben (d.h. im gleichen Modul),
  • Sie sich erst nach der Anmeldefrist angemeldet haben,
  • Sie sich für eine Veranstaltung in einem Studiengang angemeldet haben, für den Sie die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen.

Weiterhin werden im Zeitfenster zwischen Platzvergabe und Notfallsprechstunde Plätze für Notfallanliegen zurückgehalten. Im Nachgang an die Notfallsprechstunde werden alle Veranstaltungen aufgefüllt. Es kann also sein, dass Sie noch einen Platz erhalten, wenn Sie weit oben auf der Warteliste einer Veranstaltung stehen.

Sie können sich nach Veranstaltungsbeginn an die Lehrperson wenden, ob ein Nachrücken noch möglich ist. In jedem Falle müssen Sie dann aber abwarten, ob Sie eine (positive) Rückmeldung erhalten.

Zentral wird nur ein Tausch angeboten, falls Sie eine Überschneidung mit einer Pflichtveranstaltung haben.

Wenn Sie ein Seminar aus anderen Gründen tauschen möchten, können Sie bei den Lehrenden anfragen, ob ein Tausch möglich ist.

Meist ist dies unproblematisch, wenn Sie dafür eine*n Tauschpartner*in finden und dies Ihrer Lehrperson direkt mitteilen. Wichtig: Nutzen Sie dazu eine am besten eine E-Mail und setzen Sie ALLE betreffenden Personen (Lehrende und Tauschpartner*innen) CC.

Wenn Sie weit oben auf der Warteliste eines Seminars stehen, kann es sein, dass Sie nach der Einarbeitung der Notfälle noch auf teilnehmend gesetzt werden. Das ist dann der Fall, wenn es weniger Notfälle als Plätze gibt, da dann das Seminar voll aufgefüllt wird mit denjenigen, die auf der Warteliste stehen.

Wenn Sie auch nach dem finalen „Auffüllen“ aller Veranstaltungen weiterhin auf der Warteliste stehen und das Seminar gerne besuchen möchten, gehen Sie zur ersten Seminarsitzung. Es reicht nicht, auf der Warteliste zu stehen, Sie müssen zur ersten Sitzung erscheinen. Dort wird geprüft, ob Plätze frei sind, die dann in der Reihenfolge der Warteliste vergeben werden. Wenn Sie nachträglich einen Platz in einem Seminar erhalten haben, bitten Sie die Seminarleitung, Sie im eKVV auf teilnehmend (grün) zu setzen. Es wird keine gesonderte Mail verschickt, wenn Ihr Status geupdatet ist.

Wenn Sie auf der Warteliste eines Seminars stehen, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt belegen müssen, da Sie sonst nicht in Regelstudienzeit studieren können, melden Sie sich als Notfall an, damit Sie einen Platz in einem der Seminare des jeweiligen Moduls erhalten können.

Bitte schreiben Sie den Lehrenden vor Seminarbeginn keine E-Mail dazu, ob Plätze in deren jeweiligen Seminaren frei sind. Die Lehrenden können vor der ersten Seminarsitzung keine Aussage dazu treffen, da auch sie abwarten müssen, wer zur ersten Sitzung erscheint. Die gleichen Regelungen gelten für Blockseminare.

Wenn Sie

  • als Härtefall gelten (siehe Rahmenprüfungsordnung)
  • Seminare belegen, die für verschiedene Module anrechenbar sind und Sie weniger Seminare bekommen haben als gewünscht (dies trifft z.B. auf Studierende im KliPP-Master in der WiVt I-III zu)
  • unbedingt zum jetzigen Zeitpunkt ein Seminar belegen müssen, um in Regelstudienzeit studieren zu können, aber keinen Platz bekommen haben
  • ein Seminar tauschen müssen wegen Überschneidung mit anderen Pflichtveranstaltungen in Ihrem Stundenplan

Sie sind kein Notfall, wenn Sie nicht Ihr Wunschseminar bekommen haben oder die Platzvergabe verpasst haben. Auch Nebenjobs, Urlaube und Haustiere stellen ausdrücklich keinen Härtefall dar!

In allen Veranstaltungen werden zusätzliche Plätze für Notfälle zurückgehalten. Melden Sie sich rechtzeitig als Notfall an, damit Ihr Anliegen berücksichtigt werden kann. Verspätet angemeldete Anliegen können leider nicht berücksichtigt werden. Die genaue Deadline zur Anmeldung von Notfällen können Sie den E-Mails entnehmen, die entweder Mitte September (fürs WiSe) oder Mitte März (fürs SoSe) verschickt werden.

Wenn Sie die Platzvergabe verpasst haben sollten, gehen Sie bitte zur ersten Sitzung Ihrer benötigten Seminare hin, schildern Sie Ihr Anliegen persönlich und hoffen Sie auf einen Platz. 

Wenn Sie nachträglich einen Platz in einem Seminar erhalten haben, bitten Sie die Seminarleitung, Sie im eKVV auf teilnehmend (grün) zu setzen. Prüfen Sie zeitnah, ob dies erfolgt ist.

Tipp: Gehen Sie auch zu allen folgenden Sitzungen hin! Die Lehrenden sind berechtigt, Karteileichen die Zuteilung wieder zu entziehen (grün -> rot) und Plätze an Studierende auf der Warteiste weiterzugeben.

Falls Sie erst nach Vorlesungsbeginn bzw. im weiteren Semesterverlauf um Nachrücken bitten, ist es möglich, dass bereits zuviel Zeit vergangen ist, so dass ein Nachrücken didaktisch nicht mehr sinnvoll ist. Diese Entscheidung liegt bei den Lehrenden.

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