
Ergänzend zu den Hinweisen zum Zugang zum Master of Education ist beim Übergang vom Kombi-Bachelor in den Master of Education für den rechtzeitigen Abschluss des Bachelorstudiums Folgendes zu beachten:
Bitte beachten Sie: Die Bewertung von (Abschluss-)Arbeiten vor Ablauf der sechswöchigen Korrekturfrist oder die Ausstellung einer Bestehensbescheinigung (“4,0-Bescheinigung”) liegen immer in der Kulanz und im Ermessen der*s Lehrenden. Lehrende sind hierzu nicht verpflichtet und können derlei Anfragen ablehnen.
Den Studierenden wird daher empfohlen, rechtzeitig Kontakt mit den Prüfungsämtern und den Erst- und Zweitgutachter*innen aufzunehmen.
Für BAföG-Empfänger*innen gilt, dass die (persönlich) letzte zu erbringende Leistung (Bachelorarbeit, Modulprüfung oder Studienleistung) nicht vor Anfang August (bei Beendigung des Bachelorstudiums im Sommersemester) bzw. vor Anfang Februar (bei Beendigung des Bachelorstudiums im Wintersemester) abgegeben werden sollte, um in den letzten beiden Monaten des Bachelorstudiums BAföG beziehen zu können. Bitte halten Sie zur Sicherheit Rücksprache mit Ihrem zuständigen Prüfungsamt.