zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search
Bielefeld School of Education - BiSEd

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Übergang vom Kombi-Bachelor in den Master of Education

Für den Übergang vom Kombi-Bachelor in den Master of Education ist ein rechtzeitiger Abschluss des Bachelorstudiums wichtig.

Allgemeine Informationen zum Vorgehen 

  • beim Bachelorabschluss sowie 
  • bei der Bachelorarbeit

finden Sie auf dieser Webseite. Darüber hinaus sind in der Regel direkte Absprachen mit den beteiligten Akteur*innen sinnvoll.  

Informationen zum Bachelorabschluss

Ergänzend zu den Hinweisen zum Zugang zum Master of Education ist beim Übergang vom Kombi-Bachelor in den Master of Education für den rechtzeitigen Abschluss des Bachelorstudiums Folgendes zu beachten:

  • Vier Prüfungsämter (Lehramt Grundschule und Lehramt Grundschule mit Integrierte Sonderpädagogik) bzw. drei Prüfungsämter (andere Lehramtstypen) sind an der Abschlusserstellung beteiligt.
  • In jeder Studiengangsvariante müssen alle erforderlichen Leistungen erbracht worden sein.
  • Die Bachelorarbeit muss rechtzeitig angemeldet und abgegeben werden 
    Bitte beachten Sie: Die Bewertung von (Abschluss-)Arbeiten vor Ablauf der sechswöchigen Korrekturfrist oder die Ausstellung einer Bestehensbescheinigung (“4,0-Bescheinigung”) liegen immer in der Kulanz und im Ermessen der*s Lehrenden. Lehrende sind hierzu nicht verpflichtet und können derlei Anfragen ablehnen.
  • Die Bachelorarbeit hat eine Begutachtungsfrist von sechs Wochen. Dies gilt auch für andere Modulprüfungen.
  • Bearbeitungszeiten für die Abschlussdokumente in den Prüfungsämtern.
  • Urlaubszeiten in der vorlesungsfreien Zeit.
  • Voraussichtlich wird eine größere Anzahl von Studierenden das Bachelorstudium abschließen wollen, so dass mit einer erhöhten Nachfrage bei Prüfungsämtern, Studienberatungen etc. zu rechnen ist.

Den Studierenden wird daher empfohlen, rechtzeitig Kontakt mit den Prüfungsämtern und den Erst- und Zweitgutachter*innen aufzunehmen.

Für BAföG-Empfänger*innen gilt, dass die (persönlich) letzte zu erbringende Leistung (Bachelorarbeit, Modulprüfung oder Studienleistung) nicht vor Anfang August (bei Beendigung des Bachelorstudiums im Sommersemester) bzw. vor Anfang Februar (bei Beendigung des Bachelorstudiums im Wintersemester) abgegeben werden sollte, um in den letzten beiden Monaten des Bachelorstudiums BAföG beziehen zu können. Bitte halten Sie zur Sicherheit Rücksprache mit Ihrem zuständigen Prüfungsamt.

Die Bachelorarbeit wird von einer Person ausgegeben und betreut und von dieser und einer weiteren Person bewertet (Erst- und Zweitgutachter*in). Die Personen müssen nach den Regelungen des Hochschulgesetzes prüfungsberechtigt sein. In der Regel erfolgt die Ausgabe der Arbeit durch eine*n Lehrende*n, bei der*m Sie mindestens eine Veranstaltung belegt haben. Den*die Zweitgutachter*in wählen Sie in Absprache mit Ihrer*m Erstgutachter*in und holen sich im Anschluss deren*dessen Einverständnis ein.

Grundsätzlich sollten Sie die folgenden Punkte bei Ihrer Planung berücksichtigen:
Vor der Anmeldung:

  • Frühzeitig nach Betreuer*innen suchen (auch wenn allenfalls erste Ideen für ein Thema vorhanden sind).
  • Frühzeitig mit der Ideensammlung für BA‐Themen beginnen (im Semester vor der Anmeldung), vielleicht hat Sie ein Thema während Ihres bisherigen Studiums besonders interessiert und Sie können sich vorstellen, sich hiermit thematisch länger zu befassen. Dann besprechen Sie Ihre Ideen mit Ihrem*r Betreuer*in. Das weitere Vorgehen werden Sie dann individuell mit Ihrem*r Erstgutachter*in festlegen. 
  • Zeitplan erstellen (Wie soll der Workload von 300 Stunden auf die Bearbeitungszeit verteilt werden? Sind noch weitere Leistungen in der Bearbeitungszeit zu erbringen? Wieviel Zeit wird dafür benötigt?), dabei einen ‚Puffer‘ von mindestens zwei bis drei Wochen einbauen und die Planung mit den Betreuenden abstimmen.
  • Vor der Anmeldung ein Exposé (Aufgabenstellung, Forschungsstand, Literatur, Quellen) anfertigen und dieses mit den Betreuungspersonen besprechen.

Im Anschluss erfolgt die Anmeldung der Bachelorarbeit. Mit der Anmeldung erfolgt die Ausgabe der Aufgabenstellung (das konkrete Thema muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen). Ab diesem Zeitpunkt können Sie mit dem Schreiben beginnen. Für die Bearbeitungszeit hängt vom Fach ab und kann dem jeweiligen Modulhandbuch entnommen werden. Die Dauer der Begutachtung durch Erst- und Zweitgutachter*in beträgt sechs Wochen.

Wenn Sie sich anschließend an Ihre Bachelorarbeit zum darauffolgenden in einen weiterführenden Master-Studiengang einschreiben möchten, beachten Sie bitte die Übergangfristen in den Master of Education sowie die Informationen zum Abschluss des Bachelor.

Zum Seitenanfang