
Für den Übergang vom Kombi-Bachelor in den Master of Education ist ein rechtzeitiger Abschluss des Bachelorstudiums wichtig.
Allgemeine Informationen zum Vorgehen
finden Sie auf dieser Webseite. Darüber hinaus sind in der Regel direkte Absprachen mit den beteiligten Akteur*innen sinnvoll.
Ergänzend zu den Hinweisen zum Zugang zum Master of Education ist beim Übergang vom Kombi-Bachelor in den Master of Education für den rechtzeitigen Abschluss des Bachelorstudiums Folgendes zu beachten:
Den Studierenden wird daher empfohlen, rechtzeitig Kontakt mit den Prüfungsämtern und den Erst- und Zweitgutachter*innen aufzunehmen.
Für BAföG-Empfänger*innen gilt, dass die (persönlich) letzte zu erbringende Leistung (Bachelorarbeit, Modulprüfung oder Studienleistung) nicht vor Anfang August (bei Beendigung des Bachelorstudiums im Sommersemester) bzw. vor Anfang Februar (bei Beendigung des Bachelorstudiums im Wintersemester) abgegeben werden sollte, um in den letzten beiden Monaten des Bachelorstudiums BAföG beziehen zu können. Bitte halten Sie zur Sicherheit Rücksprache mit Ihrem zuständigen Prüfungsamt.
Die Bachelorarbeit wird von einer Person ausgegeben und betreut und von dieser und einer weiteren Person bewertet (Erst- und Zweitgutachter*in). Die Personen müssen nach den Regelungen des Hochschulgesetzes prüfungsberechtigt sein. In der Regel erfolgt die Ausgabe der Arbeit durch eine*n Lehrende*n, bei der*m Sie mindestens eine Veranstaltung belegt haben. Den*die Zweitgutachter*in wählen Sie in Absprache mit Ihrer*m Erstgutachter*in und holen sich im Anschluss deren*dessen Einverständnis ein.
Grundsätzlich sollten Sie die folgenden Punkte bei Ihrer Planung berücksichtigen:
Vor der Anmeldung:
Im Anschluss erfolgt die Anmeldung der Bachelorarbeit. Mit der Anmeldung erfolgt die Ausgabe der Aufgabenstellung (das konkrete Thema muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen). Ab diesem Zeitpunkt können Sie mit dem Schreiben beginnen. Für die Bearbeitungszeit hängt vom Fach ab und kann dem jeweiligen Modulhandbuch entnommen werden. Die Dauer der Begutachtung durch Erst- und Zweitgutachter*in beträgt sechs Wochen.
Wenn Sie sich anschließend an Ihre Bachelorarbeit zum darauffolgenden in einen weiterführenden Master-Studiengang einschreiben möchten, beachten Sie bitte die Übergangfristen in den Master of Education sowie die Informationen zum Abschluss des Bachelor.