


Das Kompetenzzentrum hat verschiedene Handreichungen entwickelt, um Beschaffende bei der Sicherstellung der Barrierefreiheit von Software und Webseiten zu unterstützen.
Dabei beziehen sich die Handreichungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen wie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW), die europäischen Norm für digitale Barrierefreiheit (EN 301 549) und die Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Das Dokument „Checkliste vor und während des Vergabeverfahrens“ dient als Orientierung für Beschaffende und gibt Hinweise, was zu Beginn des Prozesses sowie während des Verfahrens beachtet werden sollte. Die „Checkliste zur Angebotsprüfung“ unterstützt bei der Prüfung der Barrierefreiheitsangaben der vorliegenden Angebote. Zusätzlich steht die „Selbstauskunft Barrierefreie Beschaffung“ zur Verfügung, in der Bietende Angaben zur Barrierefreiheit des Produkts machen können. Weiterhin gibt es die Übersicht „Rechtsgrundlagen Barrierefreie Beschaffung“, die eine allgemeine Übersicht über die geltenden Gesetze und Regelungen bietet.