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Promotion

Campus Universität Bielefeld
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Promotion

Dokumente

1 Aufgrund § 21 Abs. 1 der Promotionsordnung vom 16. Januar 2024 wechseln alle Doktorand*innen, die den Antrag auf Eröffnung nach dem 17.01.2024 stellen, automatisch in die neue Promotionsordnung 2024.

 

Promotionsstudiengang

Die Fakultät für Mathematik bietet einen Promotionsstudiengang an. Zum erfolgreichen Abschluss des Studiengangs müssen insgesamt 30 LP in den folgenden vier Bereichen erworben werden:

  • Fachliche Qualifikation
  • Interdisziplinäre Qualifikation
  • Außerfachliche Qualifikation
  • Präsentation 

Eine detaillierte Beschreibung ist auf den Seiten der BGTS zu finden.

Promotionsstudent*innen können aus einer Vielzahl von Vorlesungen und Seminaren an der Universität (siehe ekVV) wählen, sowie Leistungspunkte für Lehrtätigkeiten, Vorträge, Teilnahme an Soft-Skill-Seminaren und Konferenzen oder auch organisatorische Tätigkeiten erhalten. Nach dem ersten Studienjahr wird eine Qualitätskontrolle vorgenommen, die in geeigneter Weise die Qualität und das erfolgreiche Vorankommen der*des Promovierenden überprüft. Die Form der Qualitätskontrolle (z.B. Seminarvortrag, Prüfung über eine Lehrveranstaltung, Veröffentlichung) wird mit der*dem Betreuer*in abgesprochen und in der Betreuungsvereinbarung festgehalten.

Betreuung

Sobald Betreuer*in und Thema feststehen, wird eine Betreuungsvereinbarung freie Promotion bzw. eine Betreuungsvereinbarung Promotionsstudiengang abgeschlossen.

Einschreibung

Eine Einschreibung als Promotionsstudent*in ist - im Gegensatz zu anderen Studiengängen - prinzipiell jederzeit möglich, sollte jedoch möglichst frühzeitig zu Beginn der Promotion erfolgen.

  • Die Betreuungsvereinbarung muss zusammen mit einem Antrag auf Annahme als Doktorand*in (siehe Dokument oben) im Prüfungsamt der Fakultät eingereicht werden.
  • Nach erfolgreicher Annahme als Doktorand*in seitens der Fakultät hat mit einer Bescheinigung hierüber die Einschreibung im Studierendensekretariat zu erfolgen. Nähere Informationen hierzu finden sich auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Eröffnung Promotionsverfahren

Nach Fertigstellung der Dissertation muss ein Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (siehe Dokumente oben) gestellt werden.

  • Hierfür wird die Dissertation (fünf Exemplare plus elektronische Version) zusammen mit weiteren Dokumenten im Prüfungsamt eingereicht.
  • Handelt es sich um eine publikationsbasierte Monographie gem. § 10 Abs. 2 der Promotionsordnung, ist bei Ko-Autor*innenschaft der Anteil der*des Doktorandin*Doktoranden genau zu kennzeichnen und eine eidesstattliche Erklärung über den Eigenanteil abzugeben. Ein Muster ist im Prüfungsamt erhältlich.
  • Nach Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens bestimmt der Promotionsausschuss die Prüfungskommission (üblicherweise in Absprache mit der*dem Betreuer*in).
  • Die Prüfungskommission besteht in der Regel aus zwei Gutachter*innen2 sowie mindestens zwei weiteren Prüfer*innen für die mündliche Prüfung.

2 Ausnahme: Für die Vergabe des Prädikats „summa cum laude“ müssen mindestens drei Gutachten vorliegen, von denen mindestens eines nicht von einem Mitglied der Universität Bielefeld erstellt wurde, und alle vorliegenden Gutachten müssen die Dissertation übereinstimmend mit „summa cum laude“ bewerten.

Gutachten und Verteidigung

Nach Eingang der Gutachten erfolgt eine zweiwöchige Auslagefrist. Danach hat die*der Doktorand*in die Möglichkeit, die Gutachten einzusehen und zwei Wochen lang Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.

  • Wurde während der Auslagefrist kein Einspruch eingelegt und empfehlen die Gutachter*innen die Annahme der Dissertation, so kann auf eine Stellungnahme durch die*den Doktorand*in verzichtet werden und die Verteidigung unmittelbar erfolgen.
  • Die Verteidigung findet in Form eines Kolloquiums statt, das in der Regel aus der Vorstellung der wichtigsten Ergebnisse der Dissertation in einem ungefähr 20-minütigen Vortrag der*des Doktorand*in und einer anschließenden wissenschaftlichen Diskussion besteht (insgesamt etwa 60 Minuten).
  • Nach erfolgreicher mündlicher Prüfung setzt die Prüfungskommission die Gesamtnote fest. Diese ergibt sich aus den Noten der Dissertation und der mündlichen Prüfungsleistungen.

Veröffentlichung und Urkunde

  • Die*Der Doktorand*in ist verpflichtet, die Dissertation der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in angemessener Weise durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich zu machen. Eine Möglichkeit ist es, die Dissertation der Universitätsbibliothek elektronisch sowie in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen.

  • Nach erfolgter Veröffentlichung erhält die*der Doktorand*in eine Promotionsurkunde und ein Promotionszeugnis, Die Promotionsurkunde enthält den erlangten Doktorgrad. Das beigefügte Zeugnis enthält den Titel der Dissertation und ihre Bewertung, die Bewertung der mündlichen Prüfung sowie das Gesamtprädikat der Promotion.

 


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