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Prüfungsamt

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Kontakt

Heike Sieb

Sachbearbeitung Prüfungsangelegenheiten (Bachelor und Master)

Raum
UHG W3-111

Bitte beachten Sie aktuelle Hinweise u.a. zu Sprechstunden im PEVZ.

Das Prüfungsamt der Fakultät ist Anlaufstelle für Studierende in allen Prüfungsangelegenheiten. Dazu gehören insbesondere die

  • Erstellung und Ausgabe von Zeugnissen, Urkunden, Diploma Supplements und weiteren Bescheinigungen
  • Anmeldung von Abschlussarbeiten
  • Verwaltung und Buchung anerkannter Studien- und Prüfungsleistungen
  • Ausstellen von BAföG-Bescheinigungen.

Das Prüfungsamt berät Studierende auch bei Fragen zur Auslegung der Studien- und Prüfungsordnung.

Die Universität führt die Prüfungsakten der Studierenden als rein digitale Akten. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen als PDF Dokument per E-Mail im Prüfungsamt ein.

Hinweise zu Abschlussarbeiten

Hier finden Sie Informationen und Antragsformulare zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit, zur Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit sowie Informationen zum Zeugnisantrag und zum Studienabschluss.

Bitte lesen Sie die Hinweise sorgfältig durch. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich frühzeitig an das Prüfungsamt (Heike Sieb) oder die Studienberatung (Nils Hasenbein).

Ihre Arbeit ist vor dem Beginn der Bearbeitung im Prüfungsamt anzumelden. Dazu müssen Sie das passende Formular herunterladen und vollständig ausfüllen. Die vollständige Einreichung des Formulars liegt in Ihrer Verantwortung. Die Unterschriften auf dem Formular sollten möglichst am gleichen Tag, in jedem Fall aber zeitnah geleistet werden. Ein Vordatieren ist nicht zulässig, und vordatierte Formulare werden zurückgewiesen. Maßgeblich für den Beginn der Bearbeitungszeit ist die Ausgabe des Themas der Arbeit durch Ihre Betreuer*in. Die Unterschrift der/des zweiten Gutachters/Gutachterin kann zeitnah nachgereicht werden.

Wenn Sie eine externe Abschlussarbeit anfertigen, kann eine geeignete externe Person als Prüfer*in bestellt werden. In diesem Fall muss das Feld „Externe*r Zweitgutachter*in“ auf dem Formular angekreuzt werden und die Kontaktdaten der Person eingesetzt werden. Um die erforderliche genehmigende Unterschrift des Dekans/der Dekanin kümmert sich das Prüfungsamt. Die Erstbetreuung der Arbeit übernimmt immer ein*e Lehrende Ihres Studiengangs.

Alle Formulare reichen Sie per mail (bevorzugt) oder schriftlich im Prüfungsamt der Fakultät für Biologie ein.

Der Abgabetermin Ihrer Arbeit wird nach Bearbeitung des Formulars in der Prüfungsverwaltung angezeigt.

Sollten sich während der Bearbeitungszeit Schwierigkeiten ergeben, die Sie nicht absehen konnten und nicht selber verschuldet haben, können Sie einen Verlängerungsantrag stellen oder von der Arbeit zurücktreten. Es ist dringend empfohlen, diesen Antrag unmittelbar beim Eintreten der Verzögerung oder zumindest zeitnah zu stellen. So erhalten Sie auch die Sicherheit, dass ihr Antrag bearbeitet wird, bevor die Bearbeitungsfrist abläuft.

Für eine Verlängerung aus gesundheitlichen Gründen lassen Sie Ihren Arzt das entsprechende Formular ausfüllen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht hierfür nicht aus. In der Regel wird die Bearbeitungszeit um den vom Arzt festgestellten Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit verlängert.

Eine Verlängerung aus inhaltlichen Gründen (z.B. auf Grund fehlender Laborutensilien, defekter Meßapparaturen etc.) sprechen Sie mit Ihren Betreuer*innen ab. Beantragen Sie die Verlängerung in einer formlosen mail an das Prüfungsamt. Setzen Sie Ihre*n Gutachter*innen in cc. Ihr Anschreiben richten Sie an die Dekanin/den Dekan. Bitte vermeiden Sie es, Zeitspannen ("1-2 Wochen") anzugeben: Aus der mail sollte ein konkreter Zeitraum hervorgehen.

Wenn Sie eine Verlängerung aus anderen als den genannten Gründen beantragen möchten, wenden Sie sich bitte zunächst an das Prüfungsamt oder die Studienberatung.

Über die Entscheidung über Ihren Antrag werden Sie per mail informiert und der in der Prüfungsverwaltung hinterlegte Bearbeitungszeitraum ggf. angepasst.

Eine Verlängerung kann bei andauernden oder neu auftretenden Problemen auch mehrfach beantragt werden und ist insgesamt bis maximal zum doppelten vorgesehenen Bearbeitungszeitraum möglich.

Ihre Arbeit ist in einer E-Mail mit gemeinsamen Verteiler an das Prüfungsamt und beide Gutachter*innen elektronisch als einzelnes PDF im Anhang einzureichen. Eine Einreichung in anderen Formaten, in mehreren Dateien, oder über einen Dateitransferservice ist nicht zulässig. Das Nachreichen geänderter Versionen ist ebenfalls nicht zulässig. Sie erhalten während der regulären Arbeitszeit des Prüfungsamts eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Arbeit. Arbeiten gelten als fristgerecht abgegeben, wenn sie spätestens am Tag des Fristendes per mail eingegangen sind.

Ihre Lehrenden haben bis zu sechs Wochen Zeit, um die Bewertung der Arbeit vorzunehmen. Wenn die Gutachten vorliegen, wird die Note in Ihrem Transcript eingetragen.

Nach der Eintragung Ihrer letzten Leistung können Sie einen Zeugnisantrag stellen. Ist Ihre letzte Leistung die Abschlussarbeit, kann der Zeugnisantrag nach Einreichung der Arbeit gestellt werden. Mit dem Zeugnisantrag verzichten Sie auf weitere Leistungserbringungen. Das Zeugnis kann erst nach Vorliegen aller Bewertungen ausgestellt werden. Wenn Sie mehrere Fächer studieren, müssen sie in jedem der zuständigen Prüfungsämter einen Zeugnisantrag vorlegen. Wenn Sie Ihr Zeugnis in der Biologie erhalten, kann es, wenn alle Noten bekannt sind und der Zeugnisantrag gestellt wurde, in der Regel innerhalb von vier Wochen ausgestellt werden.

Wenn Sie Ihr Zeugnis dringend benötigen, informieren Sie sich rechtzeitig über mögliche Urlaubszeiten und aktuelle Bearbeitungsfristen im Prüfungsamt und Ihrer Gutachter*innen. Nach Abgabe der Arbeit können Ihre Gutachter*innen dem Prüfungsamt mitteilen, dass Ihre Abschlussarbeit mindestens mit "4,0 - Ausreichend" bewertet wird. Wenn eine solche Bescheinigung von beiden Gutachter*innen vorliegt und auch alle weiteren für den Abschluss erforderlichen Leistungen in Ihrem Transcript eingetragen sind, können Sie eine Bestätigung über den Abschluss Ihres Studiums erhalten, beispielsweise um einen konsekutiven Studiengang oder eine Arbeitsstelle anzutreten. Sprechen Sie in solchen Fällen rechtzeitig mit Ihren Betreuer*innen und nehmen frühzeitig die Beratung durch das Prüfungsamt in Anspruch.

Nach dem Abschluss Ihres Studiengangs wird eine Rückmeldesperre gesetzt: Sie können sich zum nächsten Rückmeldezeitraum nicht erneut in dem abgeschlossenen Studiengang einschreiben. In dem aktuellen Semester, für das sie sich rückgemeldet haben, bleiben Sie, wenn Sie nicht selber aktiv werden, weiter im abgeschlossenen Studiengang eingeschrieben. Sie können sich jederzeit aktiv im Studierendensekretariat exmatrikulieren oder während der Umschreibefristen in einen anderen Studiengang umschreiben. Für Ihre Fragen zur Einschreibung wenden Sie sich an das Studierendensekretariat.


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