zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search

Projektinhalt

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Projektinhalt

Steward Ownership als internationales Forschungsthema

Das Konzept des Steward Ownership ist kein nationales Phänomen, sondern eine Form der verantwortungsvollen Unternehmensführung, die bereits international in zahlreichen Unternehmen praktiziert wird. Die konkreten Umsetzungsformen innerhalb der verschiedenen Rechtssysteme sind entsprechend vielfältig. Obwohl Steward Ownership bislang in keinem Rechtssystem als eigenständige Rechtsform gesetzlich verankert ist, gibt es bereits zahlreiche rechtliche Strukturen, die es Unternehmern ermöglichen, diese Form der Unternehmensführung zu nutzen.

Das Ziel des Steward Ownership Network (StONe) ist es, führende internationale Wissenschaftler auf diesem Gebiet zusammenzubringen, um die Forschung weltweit voranzutreiben. Mit Hilfe vergleichender Rechtsmethoden und empirischer Forschung sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die über einzelne nationale Rechtssysteme hinausgehen. Zu diesem Zweck organisiert StONe internationale Konferenzen und Forschungsprojekte.

 

Konzept und Umsetzung von Steward Ownership in Deutschland

Der Kern des Konzepts hinter Unternehmen mit gebundenen Vermögen ist die Vermögensbindung: Personen, die diese Unternehmen mit ihren Stimmrechten kontrollieren, sollten keinen Zugang zu den im Unternehmen erzielten Gewinnen haben, damit sie ihre Entscheidungen zum Wohle des Unternehmens und nicht in der Hoffnung auf persönliche Gewinne treffen. In gewisser Weise sollten die Aktionäre Treuhänder oder „Stewards” sein, die mit dem Unternehmen verbunden sind. Diese Stewards geben ihre Position am Ende ihres unternehmerischen Engagements weiter. Die rechtliche Umsetzung des Konzepts ist in Deutschland derzeit in verschiedenen Formen möglich, beispielsweise mit Stiftungen oder speziell organisierten Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Es erfordert die Trennung von Stimmrechten und Gewinnbeteiligungsrechten, schließt Letztere jedoch nicht grundsätzlich aus. Gleichzeitig haben die Aktionäre volle Freiheit bei der Organisation des Unternehmens. Sie können es schließen, verkaufen und umstrukturieren. Obwohl sie keine Gewinne oder Erlöse aus dem Verkauf oder der Liquidation erhalten, können sie für ihre Tätigkeiten eine marktgerechte Vergütung erhalten.

 

Zum Seitenanfang