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Abschlussklausuren:

Semesterabschlussklausuren können zu den Öffnungszeiten des Sekretariats im Raum S4-128 während des gesamten Semesters abgeholt werden.

Falls eine Abholung einer Abschlussklausur aus den vergangenen Semestern erwünscht ist, bitten wir zwingend um schriftliche oder telefonische Terminvereinbarung.

Remonstrationen:

  • Fristende für die Wiederholungsklausur Strafrecht: "Vermögensdelikte" ist der 19. Mai 2026

Hinsichtlich etwaiger Remonstrationen haben diese schriftlich und begründet zu erfolgen. Die Klausur / Hausarbeit sowie das vollständige Votum muss in Kopie der Remonstration angehängt werden. Alle Dokumente sind zudem als PDF-Datei zu versenden.

Grundsätzlich endet die Remonstrationsfrist zwei Wochen nach dem ersten angesetzten Ausgabetermin der jeweiligen Leistungen.

Vorkorrekturen:

Anträge auf Vorkorrekturen müssen spätestens eine Woche vor dem Schreibtermin der Klausur bzw. dem Abgabetermin der Hausarbeit schriftlich und begründet mit einem entsprechenden Nachweis über die bestehende Dringlichkeit beim Sekretariat per E-Mail eingereicht werden.

 

 

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