Der Aufgabenbereich der Gleichstellungskommission umfasst vor allem die Mitwirkung und Beratung der Fakultätsleitung bei der Erstellung und Fortschreibung des Gleichstellungsplanes, bei Berufungsverfahren, bei der Besetzung von Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau sowie bei allgemeinen Maßnahmen zur Frauenförderung. Die Mitglieder der Komission stehen den Studierenden sowie den MitarbeiterInnen der juristischen Fakultät bei Fällen von Benachteiligungen, Diskriminierungen oder sexueller Belästigung als erste Ansprechpartner*innen zur Verfügung und vermitteln Kontakte zu adäquaten Beratungsangeboten.
Die Gleichstellungskommission bietet im Wintersemester 2023/2024 sowie im Sommersemester 2024 zahlreiche Vorträge und Workshops in Kooperation mit dem Promotionsprogramm an. Zu den Angeboten sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Für die Studierenden wird derzeit ein neues Mentoring-Programm konzipiert. Informationen folgen bald auf dieser Homepage.
Für die Professor*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen wird derzeit ein Leitfaden zur gendergerechten Fallgestaltung erarbeitet. Informationen folgen bald per E-Mail und auf dieser Homepage.
Für die Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung wird es im Sommersemester 2024 ein besonderes Event geben. Informationen dazu werden rechtzeitig per E-Mail verschickt.
Die rechtlichen Grundlagen für die gleichstellungsrechtliche und gleichstellungspolitische Arbeit ergeben sich insbesondere aus dem verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrag, aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie aus dem Gleichstellungsplan der Fakultät.
Im Einzelnen sind weitere Rechtsgrundlagen hier abrufbar.
Kontakt mit Mitgliedern der Gleichstellungskommission bitte über:
gleichstellungskommission.jura@uni-bielefeld.de
oder postalisch:
An die
Vorsitzende der Gleichstellungskommission
Kerstin Koopmann
Fakultät für Rechtswissenschaft
Universität Bielefeld
Morgenbreede 39
H 1 - 106
33615 Bielefeld