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  • Sommersemester 2024

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Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2024

291014 Repetentenkurs Öffentliches Recht, Strafrecht (R) (SoSe 2024)

Prof. Dr. Christoph Gusy, Prof. Dr. Andreas Ransiek

291014 Repetentenkurs Öffentliches Recht, Strafrecht (R) (SoSe 2024)

Vom 8. April bis zum 19. Juli 2024

Dienstags, 10 - 12 Uhr, im UHG, T2-205

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Prof. Dr. Christoph Gusy

Beginn: 28.05.2024

Der Repetentenkurs ist Teil des examensvorbreitenden Angebots für Studierende der Rechtswissenschaft. Für andere Studierende ist er weniger geeignet, da er ein hohes Maß an juristischen Vorkenntnissen voraussetzt. Besonders empfohlen ist er für Teilnehmer/innen mit Examenserfahrung und ggf. auch für Personen, die unmittelbar vor Ablegung der 1. Jur. Staatsprüfung stehen. Die Veranstaltung dient also der Vorbereitung auf zeitnah bevorstehende Klausuren und mündliche Prüfungen im staatlichen Teil des Examens. 

Im Zentrum des Kurses stehen

- Fragen des Klausuraufbaus, namentlich der „Visitenkarten“ der Falllösungen,

- typische Prüfungsfragen und -einstiege in die Klausurlösung,

- VwGO und VwVfG.

Eine Gliederung mit Angabe geeigneter Studien- und Vertiefungsliteratur findet Sie im Lernraum unserer Veranstaltung. Dort finden Sie auch:

- einen Foliensatz zur Veranstaltung,

- Übungsfälle zu einzelnen Kursstunden mit Hinweisen auf lösungsrelevante Fundstellen,

- Prüfungsschemata für die jeweils behandelten Streitverfahren.

Im Kurs sind Eigeninitiative und -arbeit der Studierenden für die erfolgreiche Teilnahme unentbehrlich. Ganz wichtig sind Gesetzestexte. Die Arbeit mit dem Gesetzestext ist unentbehrlich für die Lern- und Studienerfolg.

Die Veranstaltung basiert auf einem vergleichsweise hohen Maß an Eigeninitiative und Selbststudium. Ihre Vorbereitung auf Ihre Staatsprüfung im Pflichtfachbereich ist Ihre Angelegenheit –  dort kann Ihnen auch niemand helfen. Also helfen Sie sich selbst! Und das will auch geübt sein. Hier gibt es Informationen zur Selbsthilfe.

Zur Veranstaltung finden keine Abschlussprüfungen statt, ein Scheinerwerb ist nicht möglich.

Für Kontakt, namentlich Anregungen, Rückfragen, Kritik und Diskussion sowie sonstige Beratung, besteht Gelegenheit

- per Email an den Lehrstuhl oder

- persönlich oder telefonisch in der Sprechstunde (Fr., 12- 13 h, 0521/1064397).

Wer möchte, kann auch Klausuren aus dem Examen oder dem Klausurenkurs mitbringen, die dann individuell besprochen werden (nach Vereinbarung).

Weitere Hinweise erhalten Sie im Lernraum und per Email.

Beste Wünsche!

Ch.G.

291102 Polizei- und Ordnungsrecht (V) (SoSe 2024)

Prof. Dr. Christoph Gusy

291102 Polizei- und Ordnungsrecht (V) (SoSe 2024)

Vom 8. April bis zum 19. Juli 2024

Mittwochs, 10 - 12 Uhr, im UHG, H1

291122 Seminar Verfassungsrecht (BS) (SoSe 2024)

Prof. Dr. Christoph Gusy

291122 Seminar Verfassungsrecht (BS) (SoSe 2024)

Vorbesprechung

Dienstag, 9. April 2024, 18 Uhr, Raum UHG, T2-238

Prof. Dr. Gusy

Verfassungsrechtliches Seminar – Ankündigung

Im SoSe 2024 biete ich folgendes Seminar an:

„Aktuelle Probleme des neuen Versammlungsrechts in NRW“

Es möchte die neuen Regelungen (seit 2022 in Kraft) mit denen des Bundesrechts und der übrigen Bundesländer vergleichen und auf diese Weise Stärken und Schwächen des geltenden Rechts untersuchen. Dabei stehen Grundrechtsfragen und das Demokratieprinzip im Vordergrund, die zugleich wiederholt und vertieft werden können. Es richtet sich primär an Studierende der Rechtswissenschaft im SPB 10. Teilnehmen können aber auch Interessierte aus anderen Semestern, Fächern oder Fakultäten, die sich für die Fragestellung interessieren.

Im Seminar können SQen, Grundlagen- und Seminarscheine erworben werden. Die Leistungsanforderungen richten sich jeweils nach dem Ziel der einzelnen Teilnehmenden. Studierende anderer Fakultäten können Leistungsnachweise entsprechend den für sie geltenden Prüfungsordnungen erwerben.

Das Seminar soll als Blockveranstaltung stattfinden. Der Termin wird in der Vorbesprechung vereinbart werden. Dort können auch alle anderen inhaltlich und prozeduralen Fragen besprochen werden.

Anmeldungen können schon vorab an den Lehrstuhl gerichtet werden (lehrstuhl.gusy@uni-bielefeld.de). Hier können sie auch Themen angeben, für die Sie sich besonders interessieren. Die Vergabe erfolgt sodann in der Vorbesprechung.

Ich freue mich auf Sie!

Ch.G.

Stoffsammlung/Themenliste:

Versammlungsfreiheit und Versammlungsrecht

Virtuelle Versammlungen?

Der Versammlungszweck: 2 oder 3 Zwecke?

Versammlung, Kultur, Unterhaltung, „sonstige öffentliche Veranstaltungen“ (s. etwa § 18 NRWVersG) – Abgrenzung und ihre Rechtsfolgen

Kleinstversammlung (unter 3 Teilnehmenden)

Versammlungen ohne Leiter/in

 Versammlungsstörungen - präventionsrechtlich/strafrechtlich

Die Öffentlichkeitsfunktion der Versammlung: Datenschutz: unlimitierte Öffentlichkeit oder limitierte Privatheit?

Verfassungsrechtsfragen nicht-öffentlicher Versammlungen und von Versammlungen in „geschlossenen Räumen“

Die Infrastruktur der Versammlungen – Rechtslage und Rechtsfragen

Was heißt „Polizeifreiheit“ bzw. „Polizeirechtsfreiheit“ des Versammlungsgeschehens (§ 9 NRWVersG)?

Das Kooperationsgebot: Grundlagen, Zwecke,  Ausgestaltung (§ 3 NRWVersG).

Bekanntgabepflicht des Namens der Veranstaltenden (§ 4 S. 2 NRWVersG).

Veranstalter, Leiter, Ordner: Versammlungsorgane oder Staatsorgane und ihre Arbeitsteilung mit der Polizei (s. z.B. §§ 14, 24 NRWVersG)?

Störungsverbote: Ziele, Mittel, Intensität (§ 7 NRWVersG)

Inhalt und Rechtsfolgen der Anzeige (§§ 10, 11 NRWVersG)

Versammlungsverbot auf Autobahnen  (§ 13 NRWVersG)

Gewalt- und Einschüchterungsverbote  § 18)– neue Verbotsmöglichkeiten oder neue Bezeichnungen?

Versammlungsüberwachung (§ 16): Neue Instrumente oder Präzisierung älterer Instrumente?


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