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Hauptziel

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Anliegen des ViReO-Projekts ist es, schwer psychisch erkrankten Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, durch die Entwicklung eines umfassenden Präventionsansatzes den Zugang zur Strafjustiz zu erleichtern, sie vor vermeidbaren Belastungen der strafrechtlichen Aufarbeitung zu schützen, spezifische Hürden und Hemmnisse in der Interaktion mit Verfahrensbeteiligten abzubauen und infolgedessen eine sekundäre Viktimisierung zu vermeiden.


Zur Verwirklichung dieses Anliegens dienen nachstehende Teilziele:

Ermittlung, Analyse und Ergänzung des gegenwärtigen Forschungsstandes
Die Eigenheiten der Interaktion zwischen den Institutionen der Strafjustiz (Polizei, Staatsanwaltschaft, Richterschaft) und psychisch Erkrankten sind bis dato allenfalls fragmentarisch Gegenstand nationaler wissenschaftlicher Forschung und Diskussion gewesen. Nur sehr selten nehmen Studien derartige Interaktionen unter dem spezifischen Blickwinkel psychisch Erkrankter in der verfahrensmäßigen Position eines/r OpferzeugIn in den Fokus. Das ViReO-Projekt betritt somit in weiten Teilen terra incognita und setzt sich zum Ziel, interdisziplinär und multiperspektivisch mit qualitativen und quantitativen Erhebungsinstrumenten bislang fehlende wissenschaftliche Erkenntnisse zu erlangen, in deren Zentrum die Beantwortung u.a. folgender Fragenstellungen steht:
  • Was hält psychisch kranke ZeugInnen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, davon ab, ein Strafverfahren zu initiieren? Was bewegt sie dazu, ein bereits begonnenes Strafverfahren nicht fortzuführen?
  • In welchem Ausmaß kommt es bei diesem Personenkreis zu verfahrensbedingten (Mehr-) Belastungen und zu einer sekundären Viktimisierung? Was sind jeweils die subjektspezifischen Ursachen hierfür und welche Maßnahmen vermögen einen Beitrag zu deren Beseitigung zu leisten?
  • Wie können PolizeibeamtInnen, RichterInnen und StaatsanwältInnen psychische Erkrankungen besser als solche identifizieren? In welcher Weise haben sie ihr Vorgehen im Rahmen der Vernehmung anzupassen, um Belastungen für die Betroffenen zu minimieren?
  • Über regelmäßige Publikationen und Fachvorträge sollen die Befunde an die jeweils betroffenen Fachkreise herangetragen werden. Eine aktuelle Liste von (geplanten) Vorträgen und Publikationen finden Sie hier. Überdies ist eine Veröffentlichung der Studienergebnisse in einem umfassenden Studienbericht geplant. 
    Untersuchung und Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung
    Eine relativ neuartige Maßnahme zum Schutz von OpferzeugInnen hat der Gesetzgeber mit der psychosozialen Prozessbegleitung (§ 406d StPO) geschaffen. Ein Anliegen des Projekts ist es, zu untersuchen, inwiefern aufseiten der ProzessbegleiterInnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit spezifische Schwächen im Umgang mit psychisch Erkrankten bestehen und ob und in welcher Weise diesen praxiswirksam begegnet werden kann. Einerseits ist dabei der tatsächliche Umsetzungsstand des noch jungen Konzeptes zu untersuchen, andererseits sollen Indikatoren zur Qualitätssicherung entwickelt sowie – als Bestandteil des Präventionsansatzes – konkrete Handlungsempfehlungen für psychosoziale ProzessbegleiterInnen vermittelt werden.
    Entwicklung eines Präventionskonzeptes
    Die vorbenannten Teilziele dienen der Entwicklung und Realisierung konkreter und auf Nachhaltigkeit angelegter Verbesserungsmaßnahmen. So sollen VertreterInnen der Strafjustiz über ein ganzheitliches Präventionskonzept [LINK zur Unterseite „Präventionskonzept“] gezielte Unterstützung über vorbereitende Schulungen, (multimediale) Lern- und Fortbildungsangebote sowie berufsbegleitende Handlungsleitfäden erhalten. Betroffene sollen eine niederschwellige Möglichkeit erhalten, sich über Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten wie auch den Inhalt und Verlauf eines Strafverfahrens zu informieren.

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