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  • Informationen zu europarechtlichen Schwerpunktbereichen

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Öffentliches Wirtschaftsrecht in der EU - Schwerpunktbereich 4

Urheber: Alexrk2

Zum rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität Bielefeld gehört die Absolvierung eines gewählten Schwerpunktbereiches, der zugleich einen Teil des Ersten (Staats-)Examens darstellt und zu 30 % in die Gesamtnote einfließt.

Vor allem aber bietet der Schwerpunktbereich Ihnen als Student/in die Möglichkeit, sich intensiver mit für Sie interessanten Rechtsgebieten zu beschäftigen. Hier können Sie im Gegensatz zum staatlichen Teil der Examensprüfung Ihren Neigungen folgen und zugleich attraktive Zusatzqualifikationen für Ihr späteres Berufsleben erwerben.

 

Wirtschaftsrecht in der EU – international, herausfordernd, praxisrelevant

Vor dem Hintergrund internationalisierter Märkte vermittelt das Studium im SPB 4 vertiefte Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlicher Tätigkeit. Denn die Wirtschaft unterliegt immer stärker den Regimen aufeinander bezogener und miteinander verflochtener internationaler, europäischer und nationaler Vorschriften. Dabei handelt es sich um Normen des Wirtschaftsvölkerrechts, des Europäischen Wirtschaftsrechts sowie des Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrechts.

 

Von besonderem Interesse sind etwa der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr und der Energie- und Telekommunikationssektor, aber auch die staatliche Wirtschaftsteilnahme, staatliche Beihilfen und Subventionen, die Vergabe öffentlicher Aufträge oder der Schutz eines unverfälschten Wettbewerbs.

In diesen Bereichen tätige Juristen müssen, ob in beratender, richterlicher oder verwaltender Funktion, den damit verbundenen Herausforderungen sachlich und methodisch gewachsen sein. Die Ausbildung in diesem Schwerpunktbereich legt die hierfür notwendigen Grundlagen und vertieft Rechtsgebiete des Pflichtfachs. Ob in einer international tätigen Anwaltskanzlei oder in der Verwaltung vor Ort - dieser Schwerpunktbereich ist in der Praxis eine hilfreiche Zusatzqualifikation.

 

Inhalt des Schwerpunktbereichs 4

Das SPB-Studium ist auf zwei Semester ausgelegt. Nach der seit dem 1. April 2020 geltenden Studien- und Prüfungsordnung (StudPrO) 2020 müssen während des SPB-Studiums insgesamt mindestens 16 Semesterwochenstunden (SWS) belegt werden:

10 SWS aus dem Kerngebiet

Dieses umfasst (, soweit im Studienprogramm angeboten):

·      als Bereich 1 das europäische und internationale Wirtschaftsrecht (beispielsweise Grundprinzipien der Völkergemeinschaft (Völkerrecht), Wirtschaftsvölkerrecht, Europäisches Binnenmarktrecht), 

·      als Bereich 2 allgemeines öffentliches Wirtschaftsrecht in Deutschland (beispielsweise Wirtschaftsverfassungsrecht, allgemeine Fragen der Organisation der Wirtschaftsverwaltung, allgemeine (nicht bereichsspezifische) Regelungen staatlicher Beeinflussung der Wirtschaft (Globalsteuerung; staatliche Eigenwirtschaft, Subventionsrecht, Vergaberecht), Finanz- und Abgabenrecht, 

·      als Bereich 3 (nationales) öffentliches Wirtschaftsrecht Besonderer Teil; Gegenstände können sein: Gewerberecht einschließlich gewerberechtlicher Sondergesetze (Gewerbeordnung, Handwerksordnung, Gaststättengesetz etc.) sowie Regulierungsrecht (Energiewirtschaftsrecht, Telekommunikationsrecht). 

Die Veranstaltungen führen in das internationale Recht ein (Allgemeines Völkerrecht/Wirtschaftsvölkerrecht). Zugleich werden die Kenntnisse im Europarecht (Binnenmarktrecht) vertieft und die wichtigsten Materien des klassischen wie auch modernen öffentlichen Wirtschaftsrechts (u.a. Gewerbe-, Vergabe-, Telekommunikations- und Energierecht) behandelt.

4 SWS aus ergänzenden Veranstaltungen

Hier können sie nach eigener Wahl Veranstaltungen, die in dem Schwerpunktbereich angeboten werden, oder sonstige Veranstaltungen insbesondere der Nachbarwissenschaften, die einen Bezug zu öffentlichem Wirtschaftsrecht aufweisen, besuchen. 

2 SWS aus einem der Grundlagenfächer

Zu den zur Wahl stehenden Grundlagenveranstaltungen i.S.v. § 2 Abs. 2 StudPrO zählen etwa Veranstaltungen zu den Methoden und Grundlagen des Rechts, zu den historischen Grundlagen des Privatrechts und des Strafrechts, zu der Ideengeschichte des Verfassungsrechts, zur Methodenlehre, zur Rechts- und Verfassungsgeschichte, zur Rechtsphilosophie sowie zur Rechtssoziologie.

 

Ergänzende Angebote

In jedem Semester werden zudem Seminare, Kolloquien etc. angeboten, die auf eine weitergehende wissenschaftliche Vertiefung der einzelnen Themenbereiche ausgerichtet sind.

Schließlich sollen von Zeit zu Zeit Exkursionen zu wichtigen internationalen, supranationalen und nationalen Akteuren im Bereich der Wirtschaft (etwa nach Genf, Luxemburg, Straßburg, Brüssel, Berlin, Frankfurt) veranstaltet werden.

 

Prüfung

Für die Prüfung gelten die allgemeinen Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft. Nach der StudPrO 2020 besteht die Prüfung im SPB 4 aus folgenden Teilleistungen:

·      Es ist aus zwei der drei Bereiche des Schwerpunktes jeweils eine Aufsichtsarbeit im Umfang von 150 Minuten zu erbringen, die als Abschlussklausur zu einer Veranstaltung des Schwerpunktes angeboten wird. Es dürfen nicht mehr als zwei Aufsichtsarbeiten erbracht werden. Der Mittelwert der Bewertung der beiden Aufsichtsarbeiten fließt zu 50 % in die Gesamtnote der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ein.

·      Es ist eine Hausarbeit anzufertigen. Deren Bewertung macht die zweiten 50 % der Gesamtnote der universitären Schwerpunktbereichsprüfung aus.

·      Die Hausarbeit wird nach Wahl des Veranstalters oder der Veranstalterin entweder ohne oder mit mündlicher Prüfung (Disputation) gestellt. Ggf. kann durch eine Disputation die Note für die Hausarbeit um einen Notenpunkt nach oben oder nach unten verändert werden.

Zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten und der Hausarbeit müssen Sie sich bei dem Prüfungsausschuss anmelden. Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Schwerpunktbereichsprüfung ist das Bestehen der Zwischenprüfung spätestens zum Zeitpunkt des Endes der Anmeldefrist zu der entsprechenden Schwerpunktbereichsprüfung.

Die Schwerpunktbereichsprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen insgesamt den Anforderungen entsprechen, d.h. in der Gesamtnote den Punktwert von 4,00 Punkten nicht unterschreiten.

Wegen weiterer Einzelheiten schauen Sie bitte in die Regelungen der StudPrO 2020. 

 

Wahl des SPB 4

Den SPB 4 wählen Sie durch die Anmeldung zu einer diesem Schwerpunktbereich zugeordneten Prüfung (Aufsichtsarbeit oder Hausarbeit). 

 

Noch Fragen?

Die Dozenten

Prof. Dr. Christoph Gusy
Prof. Dr. Johannes Hellermann
Prof. Dr. Franz C. Mayer, LL. M.

stehen Ihnen gerne zur Verfügung.


Europäisches und Internationales Öffentliches Recht - Schwerpunktbereich 6

Die Entscheidung für das vertiefte Studium des Europäischen und Internationalen Rechts ist heute mehr denn je eine Entscheidung für ein umfassendes Verständnis des Rechts. Deswegen richtet sich der Schwerpunkt nicht nur an diejenigen, die eine berufliche Laufbahn im europäischen oder internationalen Kontext, etwa bei der EU oder einer Internationalen Organisation, erwägen. Wer die heutige Welt besser verstehen will, wird von diesem Schwerpunkt profitieren:Im Prozess der Internationalisierung und Europäisierung hat sich  der Einfluss von Völker- und Europarecht auf das nationale Recht heute derart intensiviert, dass kaum ein Rechtsgebiet mehr völlig ohne völkerrechtliche oder jedenfalls europarechtliche Bezüge auskommt. Um das heute in Deutschland geltende Recht wirklich zu erfassen sind Kenntnisse des europäischen und internationalen Rechts unerlässlich.

Dementsprechend ist das Europarecht in seinen Bezügen zu den Kernfächern auch Pflichtfach in der Ersten Prüfung. Im Schwerpunkt 6 können die im Grundstudium erworbenen Europarechtskenntnisse jedoch weiter vertieft werden und um das Studium des Völkerrechts, das in den vergangenen 70 Jahren einen bedeutenden Aufgaben- und Strukturwandel durchlaufen hat, erweitert werden. . Mit dem Migrationsrecht und der öffentlich-rechtlichen Rechtsvergleichung gestattet der Schwerpunkt weitere Akzentsetzungen. 

Das Lehrangebot im Schwerpunkt 6 ist auf verschiedene Themenbereiche verteilt und ermöglicht es den Studierenden auf diese Weise, individuelle Interessen systematisch vertieft zu studieren: 

–       Im Bereich 1 geht es um Grundlagen des Europarechts, beispielsweise Europarechtsgeschichte, Europäische Verfassungslehre, Europäisches Verfahrens- und Prozessrecht.

–      Im Bereich 2 können besondere Teilgebiete des Europarechts vertieft werden, beispielsweise Europäisches Binnenmarktrecht, Europäisches Wettbewerbsrecht, Grundrechtschutz in Europa, Europäisches Umweltrecht, „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, Außenbeziehungen. 

–      Im Bereich 3 geht es um das Völkerrecht. Dies reicht von den Grundlagen des Völkerrechts über das Wirtschaftsvölkerrecht bis hin zu Teilgebieten wie Internationaler Menschenrechtsschutz oder das Recht der Internationalen Organisationen.

–      Im Bereich 4 kann mit dem Migrationsrecht ein Rechtsgebiet vertieft werden, das in besonderem Maße Europa- und Völkerecht verbindet. Das Lehrangebot umfasst beispielsweise Einwanderungs- und Freizügigkeitsrecht, Asyl- und Flüchtlingsrecht.

–      Der Bereich 5 gilt der öffentlich-rechtlichen Rechtsvergleichung und thematisiert verfassungsrechtliche Bezüge zum Völker- und Europarecht. Das Lehrangebot hier umfasst beispielsweise Lehrveranstaltungen zu ausländischen Verfassungsordnungen und zu den Grundlagen der Rechtsvergleichung.

Das Studium der Gegenstände des Schwerpunktbereichs in den gewählten Bereichen umfasst 10 LVS. Das Studium erstreckt sich ferner nach Wahl der oder des Studierenden auf Veranstaltungen im Umfang von 4 LVS auf Nachbarwissenschaften, die einen Bezug zum internationalem oder europäischem Recht aufweisen, sowie auf eine Veranstaltung im Umfang von 2 LVS aus einem der Grundlagenfächer.

 

Prüfungen: Es sind zwei Aufsichtsarbeiten zu unterschiedlichen Veranstaltungen im Umfang von jeweils 150 Minuten zu erbringen, die als Abschlussklausur zu einer Veranstaltung des Schwerpunktes 6 angeboten werden. Es dürfen nicht mehr als zwei Aufsichtsarbeiten erbracht werden.

Daneben wird eine Hausarbeit verlangt.

Durch die Wahl der Aufsichtsarbeiten und Hausarbeit können weitere Akzente gesetzt werden: Werden für die Hausarbeit und mindestens eine Aufsichtsarbeit die entsprechenden Bereiche gewählt, dann wird im Zeugnis über erbrachte Leistungen der Schwerpunktbereich bezeichnet mit: „Europäisches und Internationales Öffentliches Recht – Unterschwerpunkt Europarecht“ bzw. „Unterschwerpunkt Völkerrecht“ oder „Unterschwerpunkt Migrationsrecht“.

 


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