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Prüfungsamt

Studieren an der Fakultät für Soziologie

Students at Campus X, Bielefeld University
© Universität Bielefeld

Das Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie ist für die Verwaltung der Prüfungs- und Studienleistungen verantwortlich und ist Anlaufstelle für Studierende und Prüfende bei Prüfungsangelegenheiten. Unsere Mitarbeiterinnen beraten Studierende gerne in allen Fragen rund um Prüfungsbelange.

Dazu gehören insbesondere die

  • Erstellung und Ausgabe von Zeugnissen (Zeugnisantrag), Urkunden, Diploma Supplements und weiteren Bescheinigungen
  • Anmeldung und Annahme von Abschlussarbeiten
  • Verwaltung und Buchung von (anerkannten) Studien- und Prüfungsleistungen
  • Anerkennungen für alle Studiengänge der Fakultät (Anerkennung von Leistungen / Einstufungsempfehlung für ein höheres Fachsemester)
  • Ausstellen von BAföG-Bescheinigungen
  • Auslegung der Studien- und Prüfungsordnung

Anfragen nehmen wir gerne per E-Mail (mit Angabe von Studiengang und Matrikelnummer), telefonisch oder persönlich entgegen.

Prüfungsamt
© Fakultät für Soziologie

Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, welche Mitarbeiterin des Prüfungsamts die richtige Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen ist.

 

Hinweis

Studiengang und Matrikelnummer immer angeben!

E-Mail: pruefungsamt.soz@uni-bielefeld.de

Mitarbeiterinnen

Ilka Sundermann

Sachbearbeiterin im Prüfungsamt

Raum
Gebäude X C2-101
Zuständigkeit
BA Soziologie

Astrid Dinter

Sachbearbeiterin im Prüfungsamt

Raum
Gebäude X C2-103
Zuständigkeit
BA Sozialwissenschaften fachwissenschaftlich, BA/MA Politikwissenschaft, Promotion

Gabriele Schulte

Sachbearbeiterin im Prüfungsamt

Raum
Gebäude X C3-238
Zuständigkeit
Sozialwissenschaften - Lehramt (BA GymGe, HRSGe, Sachunterricht und MEd)

Barbara Anna Terlinden

Sachbearbeiterin im Prüfungsamt

Raum
Gebäude X C2-234
Zuständigkeiten
MA Soziologie, MA Gender Studies, Studieren ohne Abitur

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Wenn Sie Studien- und/oder Prüfungsleistungen außerhalb des eingeschriebenen Studiengangs einbringen möchten, ist ein Antrag auf Anerkennung Voraussetzung. Die Entscheidung über die Anerkennung in allen Fällen trifft Prof. Dr. Sonja Blum.

Allgemeine Informationen zum Anerkennungsverfahren

Die Anlaufstellen in der Fakultät für Soziologie für die Anerkennungsanträge sind:

Hinweis

Studiengang und Matrikelnummer immer angeben!

Anlaufstellen Anerkennung

Ilka Sundermann

Sachbearbeiterin im Prüfungsamt

Raum
Gebäude X C2-101
Anerkennung
BA Soziologie (1-Fach, Kern- und Nebenfach)

Astrid Dinter

Sachbearbeiterin im Prüfungsamt

Raum
Gebäude X C2-103
Anerkennung
BA Sozialwissenschaften (fachwissenschaftlich), BA/MA Politikwissenschaft

Gabriele Schulte

Sachbearbeiterin im Prüfungsamt

Raum
Gebäude X C3-238
Anerkennung
Sozialwissenschaften Lehramt (BA GymGe, HRSGe und MEd.)

Barbara Anna Terlinden

Sachbearbeiterin im Prüfungsamt

Raum
Gebäude X C2-234
Anerkennung
MA Soziologie, MA Gender Studies

Sollten Fragen bei der Bearbeitung des Antrags auftreten wenden Sie sich gerne an die studentische Studienberatung oder die zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt.

Inhaltliche Fragen, z. B. ob die Passung einer erbrachten Leistung für ein Modul vorliegt, können an Prof. Dr. Sonja Blum gerichtet werden.


FAQ

Das Prüfungsamt für Soziologie freut sich auf Ihren Antrag auf Anerkennung und Einstufung. Bitte beachten Sie die Fristen des Studierendensekretariats für die Einschreibung bzw. Umschreibung.

Bitte stellen Sie in diesem Fall einen Antrag auf Anerkennung. Eine Einstufung ist nicht erforderlich, da Sie bereits im gewünschten Fach immatrikuliert sind.

Die Entscheidung über die Anerkennung in allen Fällen trifft Prof. Dr. Sonja Blum

Die Anlaufstelle in der Fakultät für Soziologie für die Anerkennungsanträge:

Sollten Fragen bei der Bearbeitung des Antrags auftreten wenden Sie sich gerne an die studentische Studienberatung oder die zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt. Inhaltliche Fragen, z. B. ob die Passung einer erbrachten Leistung für ein Modul vorliegt, können an Prof. Dr. Sonja Blum gerichtet werden.

Zur Erstellung des Antrags nutzen Sie bitte die Online-Eingabehilfe. Der ausgefüllte und ausgedruckte Antrag ist zusammen mit den Leistungsnachweisen im Prüfungsamt einzureichen und die Tabelle mit den Leistungen per E-Mail an die jeweilige Sachbearbeitung zu senden. Wurden Leistungen an anderen Hochschulen erbracht, fügen Sie ggf. erläuternde Unterlagen zu Art und Inhalt der Veranstaltungen und der Module (studiengangsbezogene Prüfungsordnung, Modulhandbuch; ggfs. weitere Unterlagen wie z. B. Studiengangsbeschreibung, Vorlesungsverzeichnis, Veranstaltungskommentare o. ä.). bei. Nach Bearbeitung des Antrags werden Sie benachrichtigt. Wir bemühen uns um eine rasche Bearbeitung. Die Bearbeitungszeit für Anerkennungsanträge beträgt in der Regel bis zu sechs Wochen.

Um die fristgerechte Bearbeitung der Anerkennungsanträge (betrifft u. a. Hochschulwechsler, Studiengangswechsler) gewährleisten zu können, müssen der Anerkennungsantrag und alle weiteren notwendigen Unterlagen spätestens zum 15. Februar (für das Sommersemester) bzw. spätestens 15. August (für das Wintersemester) digital in Form eines signierten pdf-Dokumentes im Prüfungsamt eingehen. Ggf. kann die Vorlage eines Originals angefordert werden. Die fristgerechte Bearbeitung schließt aber nicht die Verbuchung der Leistungen in der Prüfungsverwaltung mit ein. Für die Umschreibung wird rechtzeitig die Aushändigung des Einstufungsbescheids für die Umschreibung im Studierendensekretariat sichergestellt.

Das Fristende zur Umschreibung für interne Wechsler (bereits immatrikulierte Studenten an der Universität Bielefeld) ist für das Sommersemester der 15. Mai und für das Wintersemester der 15. November.

Das Fristende zur Einschreibung für externe Wechsler (noch nicht immatrikulierte Studenten an der Universität Bielefeld) ist für das Sommersemester der 15. März und für das Wintersemester der 15. September.

Sie werden über das Ergebnis der Anerkennungsentscheidung per E-Mail informiert und die anerkannten Leistungen werden in der Prüfungsverwaltung (ggf. erst nach entsprechender Immatrikulation) registriert. Nach einem Hochschulwechsel kann Sie die studentische Studienberatung zum Einstieg an der Fakultät für Soziologie beraten und hilft gerne bei der Erstellung des Stundenplans.

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