
Zur Anmeldung der Masterarbeit schreiben Sie uns eine E-Mail (pamt_wiwi@uni-bielefeld.de) und fordern den Anmeldebogen an. Sie erhalten anschließend das entsprechende Formular von uns per E-Mail.
Füllen Sie das Formular gemeinsam mit Ihren beiden Prüfer*innen aus und senden es im Anschluss an uns (pamt_wiwi@uni-bielefeld.de) zurück. Halten Sie auf dem Formular insbesondere die Aufgabenstellung sowie das Datum der Ausgabe der Aufgabenstellung fest. Ab diesem Datum beginnt die sechsmonatige Bearbeitungsfrist, das letztmögliche Abgabedatum können Sie online über die Prüfungsverwaltung einsehen.
Sie schreiben Ihre Abschlussarbeit an einem Lehrstuhl, der Sie bestenfalls thematisch besonders interessiert. Gehen Sie daher frühzeitig in den Kontakt mit Lehrenden und erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten, eine Abschlussarbeit im Lehrbereich zu schreiben. Studierende haben jedes Semester die Möglichkeit, ihre Abschlussarbeit zu schreiben, allerdings sind die Kapazitäten für Abschlussarbeiten begrenzt und nicht jeder Lehrstuhl bietet in jedem Semester ein Bachelorkolloquium an.
Um zu gewährleisten, dass alle Studierenden ihre Abschlussarbeit in einem ihrer Wunsch-Themenbereiche schreiben können, werden die Kolloquienplätze zentral über das eKVV vergeben. Hierzu bewerben sich die Studierenden bereits ein Semester vorher mit einer aktuellen Leistungsübersicht (sortiert nach Modulen) und geben ihre drei Wunschkolloquien nach Priorität über das eKVV an. Die jeweiligen Bewerbungsfristen werden in jedem Semester per E-Mail an alle Bachelorstudierenden (1-Fach und Kernfach Bachelor Wirtschaftswissenschaften und Bachelor Wirtschaftsmathematik) kommuniziert. Für die Erstellung der Bachelorarbeit gelten allgemeine (siehe Modulbeschreibung 31-M25) sowie zum Teil lehrstuhlspezifische Voraussetzungen (siehe Rundschreiben). Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch das Studiendekanat und die einzelnen Lehrstühle überprüft. Der Ihnen zugewiesene Kolloquienplatz wird zu einem vorher kommunizierten Termin über das eKVV sichtbar.
Die verbindliche Anmeldung zur Abschlussarbeit erfolgt erst mit Ausgabe der Aufgabenstellung durch Ihre Prüfer*innen, welche wie oben beschrieben durch ein Formular dokumentiert wird. Das Formular wird im Rahmen des Kolloquiums zusammen mit Ihren Prüfer*innen ausgefüllt und ist digital im Prüfungsamt einzureichen. Das letztmögliche Datum zur Abgabe der Abschlussarbeit können Sie online über die Prüfungsverwaltung einsehen.
Die Abschlussarbeit (PDF-Dokument) muss spätestens am letzten Tag der Bearbeitungsfrist (bis 24 Uhr), in einer E-Mail an das Prüfungsamt (pamt_wiwi@uni-bielefeld.de) und an die beiden Gutachter*innen (in CC) gesendet werden. Eine gedruckte Version muss nicht abgegeben werden.
Bitte vergessen Sie nicht die Eigenständigkeitserklärung (letzte Seite der Arbeit) zu unterschreiben.
Alle Anträge können als PDF-Dokument per Mail an pamt_wiwi@uni-bielefeld.de gesendet werden. Bitte verwenden Sie hierfür Ihre @uni-bielefeld.de-Mailadresse. Geben Sie bei der Kommunikation mit dem Prüfungsamt grundsätzlich Ihre Matrikelnummer an.
Eine Bescheinigung nach § 48 BAföG ist ein Leistungsnachweis, der erforderlich ist, um nach dem vierten Fachsemester weiterhin BAföG zu erhalten. Sie wird mit dem BAföG-Formblatt 5 beantragt und vom Prüfungsamt ausgestellt. Das Formular bestätigt, dass Sie die üblichen Leistungen erbracht haben.
Zum Ende des 3. FS müssen 4 von 6 Leistungen aus den Modulen 1-9 bestanden sein.
Zum Ende des 4. FS müssen 6 von 9 Leistungen aus den Modulen 1-9 bestanden sein.
Weitere Infos finden Sie hier: https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/wirtschaftswissenschaften/fakultaet/organisation/pruefungsamt/Bafoeg_Bescheinigungen.pdf
Die vollständigen Modulpunkte werden erst angezeigt, wenn das Modul abgeschlossen ist, heißt, alle Leistungen, die für ein Modul zu erbringen sind, erbracht wurden und ein Antrag auf Ausstellung eines Zwischentranscripts oder des Abschlusses gestellt wurde. In diesem Zuge werden alle bis dahin erbrachten Leistungen durch Mitarbeitende des Prüfungsamtes „eingefroren“und können nicht mehr durch Studierende geändert werden. Mit dem „Einfrieren“ werden die vollständigen Leistungspunkte des jeweiligen Moduls für Sie sichtbar.
Modulnoten werden erst sichtbar, wenn Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Zwischentranscripts gestellt haben. Mit der Antragstellung werden alle bis dahin erbrachten Leistungen „eingefroren“ (s. o.) und eine vorläufige Gesamtnote berechnet.
Leistungen, die Sie erst nach diesem Zeitpunkt erbringen, erscheinen zunächst ohne Note in Ihrem Transcript. Erst mit einem erneuten Antrag auf ein Zwischentranscript oder mit dem Antrag auf den Abschluss werden auch diese Leistungen berücksichtigt und mit ihren jeweiligen Modulnoten ausgewiesen.
In der Abschlussphase haben Sie pro Semester Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischentranscripts. Das Antragsformular finden Sie in Ihrer eKVV-Prüfungsverwaltung.
Kernfach Informatik:
Die Leistungen aus 24-M-Inf1 und 24-M-Inf2 können, müssen aber nicht, für das Modul 31-M2 anerkannt werden. Sofern Sie eine Anerkennung anstreben und das Modul 31-M2 nicht regulär besuchen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Den Antrag finden Sie unter dem folgenden Link.
Das Modul 31-M2 muss jedoch durch ein anderes Modul der Wiwi mit einem Umfang von 10 LP kompensiert werden. Dabei geht die Note des Kompensationsmoduls nicht in die Notenberechnung mit ein. Für das Modul 31-M2 wird die Note aus 24-M-Inf1 und 24-M-Inf2 gemittelt. Dem Prüfungsamt ist mitzuteilen, mit welchem Modul die Leistung kompensiert werden soll.
Kernfach Mathematik:
Die Leistungen aus 24-B-AN und 24-B-LA können, müssen aber nicht, für das Modul 31-M2 anerkannt werden. Sofern Sie eine Anerkennung anstreben und das Modul 31-M2 nicht regulär besuchen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Den Antrag finden Sie unter dem folgenden Link.
Das Modul 31-M2 muss jedoch durch ein anderes Modul der Wiwi mit einem Umfang von 10 LP kompensiert werden. Dabei geht die Note des Kompensationsmoduls nicht in die Notenberechnung mit ein. Für das Modul 31-M2 wird die Note aus 24-B-AN und 24-B-LA gemittelt. Dem Prüfungsamt ist mitzuteilen, mit welchem Modul die Leistung kompensiert werden soll.
In fachwissenschaftlichen Bachelorstudiengängen werden 30 Leistungspunkte (LP) Ihres Studiums im Rahmen der „Individuellen Ergänzung“ studiert. Hiervon sind 20 LP in Form von Modulen zu studieren. In unserem Bachelorstudiengang werden 10 LP durch das Pflichtmodul „29-StrErg-WiWi Strukturierte Ergänzung in Recht“ absolviert. Von den restlichen 20 LP müssen 10 LP durch weitere abgeschlossene Module erbracht werden. Wählbar sind grundsätzlich alle Bachelormodule aus dem Angebot der Universität, sofern etwaige notwendige Voraussetzungen der Module erfüllt werden (hierzu: siehe Modulbeschreibung der jeweiligen Module). Die übrigen 10 LP müssen nicht zwangsläufig im Transcript nachgewiesen werden. Es steht Ihnen frei, ob Sie weitere Module absolvieren, einzelne Veranstaltungen besuchen oder anderweitige Angebote wahrnehmen. Sie können auch außerhalb der Universität erworben werden, etwa durch ehrenamtliches oder soziales Engagement. Sofern die jeweilige Veranstaltung allerdings im Transcript auftauchen soll, muss mindestens eine Studienleistung erbracht worden sein.
Eine vorherige Mitteilung an uns ist nicht nötig.
Im Rahmen des Abschlussantrags bestätigen Sie, dass Sie diese freien LP erbracht haben.
Weitere grundsätzliche Informationen zum IndiErg finden Sie auf den Universitätsseiten, sowie spezifische Regelungen des IndiErg für Bachelorstudierende der Wirtschaftswissenschaften auf den Fakultätsseiten.