Im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 haben CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag geschlossen. In den Rn. 2815 ff. heißt es:
Gesellschaft mit gebundenem Vermögen und Reform des Genossenschaftsrechts
,,Wir modernisieren das Recht der Genossenschaften und wollen eine neue, eigenständige Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ einführen. Merkmale dieser Rechtsform sind die unabänderliche Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschaftlicher Logik ohne steuerliche Privilegierungen oder Diskriminierungen.“
Die hier genannten Merkmale passen gut zu dem im September 2024 veröffentlichten Gesetzentwurf für eine eigene Rechtsform. Vgl. dazu unten.
(Quelle: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf)