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Abschlussklausuren:

Semesterabschlussklausuren können zu den Öffnungszeiten des Sekretariats im Raum S4-128 während des gesamten Semesters abgeholt werden.

Remonstrationen:

Hinsichtlich etwaiger Remonstrationen haben diese schriftlich und begründet zu erfolgen. Die Klausur / Hausarbeit muss in Kopie der Remonstration angehängt werden. Alle Dokumente sind zudem als PDF-Datei zu versenden.

Grundsätzlich endet die Remonstrationsfrist zwei Wochen nach dem ersten angesetzten Ausgabetermin der jeweiligen Leistungen.

Ende der Remonstrationsfristen für die Abschlussklausuren aus dem SoSe 2025:

  • Strafrecht: AT II / Delikte gegen die Person: Di., den 23.09.2025
  • Strafrecht: Sonstige Delikte: Mo., den 29.09.2025 

Vorkorrekturen:

Anträge auf Vorkorrekturen müssen spätestens eine Woche vor dem Schreibtermin der Klausur bzw. dem Abgabetermin der Hausarbeit schriftlich und begründet mit einem entsprechenden Nachweis über die bestehende Dringlichkeit beim Sekretariat eingereicht werden.

 

 

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