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Abschlussklausuren:

Semesterabschlussklausuren können zu den Öffnungszeiten des Sekretariats im Raum S4-128 während des gesamten Semesters abgeholt werden.

Remonstrationen:

Hinsichtlich etwaiger Remonstrationen haben diese schriftlich und begründet zu erfolgen. Grundsätzlich endet die Remonstrationsfrist zwei Wochen nach dem ersten angesetzten Ausgabetermin der jeweiligen Leistungen.

Für die Hausarbeit in "Strafrecht: Allgemeiner Teil" aus dem WS 24-25 endet die Frist am Di., den 27. Mai 2025.

Vorkorrekturen:

Anträge auf Vorkorrekturen müssen spätestens eine Woche vor dem Schreibtermin der Klausur bzw. dem Abgabetermin der Hausarbeit schriftlich und begründet mit einem entsprechenden Nachweis über die bestehende Dringlichkeit beim Sekretariat eingereicht werden.

 

 

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