Das Schwerpunktbereichsstudium im SPB 1 – Private Rechtsgestaltung und Prozessführung – vermittelt vertiefte Kenntnisse im materiellen Zivilrecht sowie im Zivilverfahrensrecht. Im Mittelpunkt steht die praxisnahe Auseinandersetzung mit der Frage, wie rechtliche Gestaltungsspielräume im Privatrecht genutzt und wie diese im Streitfall prozessual durchgesetzt werden können.
Gegenstände des Schwerpunktbereichs sind die Vertiefung ausgewählter Bereiche des Privatrechts und der Rechtsdurchsetzung. Dazu gehören insbesondere das Vertragsrecht, das Haftungs- und Schadensrecht, das Liegenschaftsrecht, das Familienrecht, das Erbrecht, das Zivilverfahrensrecht, die außergerichtliche Streitbeilegung sowie sonstige Gebiete des Privatrechts einschließlich ihrer Grundlagen und mit ihren internationalen und interdisziplinären Bezügen.
Der Schwerpunktbereich richtet sich an alle Studierende, die in den ausgewählten Bereichen einen Blick über den Tellerrand zu schauen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse am SPB 1 und laden Sie herzlich ein, diesen Schwerpunkt zu wählen und Ihr Studium mit mit vertieftem Wissen zur privaten Rechtsgestaltung und Prozessführung weiter auszubauen.