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Fachschaftsarbeit

Die Arbeit der Fachschaft ist vielfältig. Sie beginnt mit der Vertretung der Studierenden durch den Fachschaftsrat inklusive seiner Vorsitzenden als Repräsentanten der Fachschaft Jura sowie den Vertrauenspersonen als Anlaufstelle für Anliegen aller Art und geht über Veranstaltungen, Events und weitere Angebote bis hin zur internen Organisation. Diese Arbeit findet hauptsächlich in den Referaten statt.

Zur Koordination der Fachschaftsarbeit und zum Austausch treffen sich die Mitglieder des Fachschaftsrats und der Referate zu regelmäßigen Sitzungen, die in der Regel einmal im Monat stattfinden.

Darüber hinaus arbeiten die Mitglieder der Fachschaft Jura in den Hochschulgremien mit und bringen sich auf Bundes- und Landesebene für eine Verbesserung der juristischen Ausbildung ein.

Gremienarbeit

Die Fachschaft Jura wirkt auf vielfältige Weise in den Gremien der Fakultät für Rechtswissenschaft mit. Dies ist wichtig, um die studentischen Belange in die Entscheidungsprozesse mit einfließen lassen zu können.

Die studentischen Mitglieder werden dabei in einem demokratischen Prozess je nach Gremium entweder unmittelbar durch die Studierendenschaft oder mittelbar durch die Fakultätskonferenz gewählt. Die Mitwirkung in den Fakultätsgremien wird von den Vorsitzenden des Fachschaftsrats koordiniert.

Die Fakultätskonferenz (kurz: FaKo) ist das höchste beschlussfassende Organ auf Fakultätsebene. Sie wird von der Dekanin geleitet und umfasst Mitglieder aus allen Statusgruppen, die von den Mitgliedern der jeweiligen Gruppen gewählt werden.

Die drei studentischen Mitglieder werden im Rahmen der jährlichen Uni-Wahlen im Sommersemester von allen Studierenden der Fakultät gewählt.

Aufgabe der FaKo ist die Beratung und Beschlussfassung über alle Anliegen, die die Fakultät betreffen und die von ihr im Rahmen ihrer Selbstverwaltung zu erledigen sind. Hierzu gehören neben der Berufung von Professor:innen beispielsweise auch die Änderung von Prüfungsordnungen und die Aufstellung des Haushalts.

Der Studienbeirat berät in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, insbesondere bezüglich der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre sowie hinsichtlich des Beschlusses von fächerspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen. Er spricht gegenüber der Fakultätskonferenz Empfehlungen aus, kann selbst aber nicht final entscheiden.

Die Qualitätsverbesserungskommission (kurz: QuaKo, QvbK oder QVK) berät zur finanziellen Unterstützung von Projekten sowie Angestellten zur langfristigen Verbesserung der Lehre. Die Mittel sollen dabei stets - wie der Name schon verrät - zur Qualitätsverbesserung genutzt werden.

Die studentischen Mitglieder sind die größte Statusgruppe in dieser Kommission. Sie nehmen eine beratende Funktion wahr.

Die endgültige Entscheidung über die Verwendung der finanziellen Mittel zur Qualitätsverbesserung trifft nicht die Kommission selbst, sondern die Fakultätskonferenz.

Der Prüfungsausschuss befasst sich mit allen prüfungsrechtlichen Anliegen. Seine Aufgaben sind in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Er umfasst ebenfalls Mitglieder aus allen Statusgruppen.

Eine Berufungskommission beschäftigt sich mit der Besetzung von neuen Professuren/Lehrstühlen oder mit der Neubesetzung bestehender Professuren/Lehrstühle. Diesen Vorgang nennt man "Berufungsverfahren".

Die Berufungskommissionen setzen sich jeweils zusammen aus Mitgliedern aller Statusgruppen sowie weiteren externen Mitgliedern (bspw. Lehrende anderer Fakultäten). Die Anzahl der studentischen Mitglieder richtet sich dabei nach der Gesamtgröße der jeweiligen Kommission.

Im Rahmen eines Berufungsverfahren wird zunächst aus der Gesamtheit der Bewerbungen eine engere Auswahl getroffen. Diese wird zu einem Bewerbungsgespräch mit der Kommission inklusive eines wissenschaftlichen Vortrags eingeladen. Abschließend einigt sich die Kommission auf eine Reihung der favorisierten Kandidaten.

Der Rat der Vertreter der studentischen Hilfskräfte (kurz: SHK-Rat) beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten der studentischen Hilfskräften und setzt sich für deren Interessen ein. Außerdem behandelt er Beschwerden von studentischen Hilfskräfte und kümmert sich unter anderem um geordnete Arbeitszeiten. Er ist damit so etwas wie der Betriebsrat der SHKs.

Bundes- und Landesfachschaft

Die Fachschaft Jura Bielefeld ist Mitglied des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. sowie der Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V. Hier setzen sich die juristischen Fachschaften auf Bundes- bzw. Landesebene gemeinsam für eine Verbesserung der juristischen Ausbildung ein. Zudem dienen die Vereine der Vernetzung uns dem Austausch zwischen den Fachschaften.

Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) ist die Interessenvertretung der Jurastudierenden in Deutschland. Als Dachverband juristischer Fachschaften vertritt er die hochschulpolitischen Interessen von über 110.000 Studierenden bundesweit gebündelt, unabhängig und überparteilich gegenüber regionalen und überregionalen Institutionen.

Die Hochschulgesetze der Länder sehen sehr unterschiedliche Arten studentischer Mitbestimmung vor. Sie reichen von losen Interessensbündnissen einerseits bis hin zu Körperschaften mit eigener Haushaltsautonomie andererseits. Im Kern stellen sich die Studierenden jedoch länderübergreifend die gleichen Fragen und den gleichen Problemen.

Zur Erreichung unserer Ziele erheben wir auf zahlreichen Veranstaltungen, gegenüber dem Deutschen Juristen-Fakultätentag, den Landesjustizprüfungsämtern, Ministerien auf Bundes- und Landesbende und anderen Institutionen die studentische Stimme. Wir können wichtige Impulse geben und eine studentische Perspektive zur Diskussion beisteuern.

Gleichzeitig unterstützt der Verein die Vernetzung der Fachschaften in Form von Landesfachschaften, damit künftig auch in den einzelnen Ländern in gemeinsamer Abstimmung einheitliche Ziele verfolgt werden können.

Quelle: https://bundesfachschaft.de/ueber-uns/ (17.01.2022)

Die Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V. (LFS NRW) vertritt als Zusammenschluss der juristischen Fachschaften der Universitäten Bielefeld, Bochum, Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster die hochschul- und ausbildungspolitischen Interessen der nordrhein-westfälischen Jurastudierenden.

Sie wird nach außen durch den Vorstand vertreten, der sich in ständigem Austausch mit dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen, den Justizprüfungsämtern und der Landespolitik befindet und so die Anliegen der Studierenden auf direktem Wege an die Entscheidungsträger weitergibt.

Auf regelmäßigen "Landesfachschaftentagungen" (kurz: LaFaTa) treffen sich die Mitgliedsfachschaften zum inhaltlichen und persönlichen Austausch und diskutieren über aktuelle Themen rund um die juristische Ausbildung in Nordrhein-Westfalen.

Außerdem lädt die Landesfachschaft in unregelmäßigen Abständen zu Veranstaltungen ein und bietet so einen Einblick in die politische Diskussion und über den Tellerrand des Pflichtfachstoffs hinaus.


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