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Organisationsstruktur

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Organisationsstruktur

Allgemeines

Die Fachschaft Jura setzt sich aus allen Studierenden zusammen, die in einem Studiengang der Fakultät für Rechtswissenschaft immatrikuliert sind. Grundlage hierfür ist die Satzung der Fachschaft Jura der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld vom 30. November 2020. Diese regelt die Zusammensatzung und Organisation der Fachschaft Jura und ihrer Organe.

Zusätzlich zur Satzung bilden die Geschäftsordnung des Fachschaftsrats, die Referatsordnung und die Wahlordnung die Grundlage für die Fachschaftsarbeit.

Alle diese Dokumente können im Lernraum der Fachschaft eingesehen werden. Für einen Zugriff muss lediglich die eKVV-Veranstaltung "Fachschaft Jura" in den Stundenplan aufgenommen werden.

Fachschaftsrat

Der Fachschaftsrat ist das höchste beschlussfassende Organ der Fachschaft Jura. Er besteht in der Regel aus 15 Mitgliedern der Fachschaft Jura, die in einer allgemeinen, freien, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahl gewählt werden. Die Amtszeit beträgt ein Jahr; eine Wiederwahl ist möglich.

Der Fachschaftsrat hat es zur Aufgabe, die besonderen Interessen der Mitglieder der Fachschaft Jura zu vertreten. Hierzu gehören unter anderem die Wahrnehmung der fachlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Belange, die fachliche und soziale Beratung, studienbezogene Dienstleistungen sowie die Förderung der Gleichberechtigung an der Hochschule und in der Gesellschaft.

Der Fachschaftsrat gliedert sich in

  • drei Vorsitzende,
  • zwei Vertrauenspersonen,
  • zehn Personen, die in den Referaten mitwirken.

Für den Fall, dass der Fachschaftsrat weniger als 15 Mitglieder umfasst und somit weniger als zehn Personen für die Mitarbeit in den Referaten zur Verfügung stehen, können außerordentliche freie Mitarbeitende in die unterbesetzten Referate aufgenommen werden. Die Zahl der außerordentlichen freien Mitarbeitenden ist insofern begrenzt, als dass sie gemeinsam mit den Mitgliedern des Fachschaftsrats 15 nicht überschreiten darf. Ihre Amtszeit endet zeitgleich mit Ende der Amtszeit des Fachschaftsrats.

Die Vorsitzenden repräsentieren die Fachschaft Jura nach außen. Im Rahmen der hochschulpolitischen Mitwirkung der Fachschaft Jura erarbeiten sie themenbezogene Positionen und schlagen diese dem Fachschaftsrat als Grundlage für einen Prozess der Entscheidungsfindung vor. Zudem vertreten sie die Interessen der Mitglieder der Fachschaft Jura gegenüber den Gremien der verfassten Studierendenschaft und der Fakultät für Rechtswissenschaft. Darüber hinaus nehmen die Vorsitzenden regelmäßig an Treffen von Zusammenschlüssen mit anderen Fachschaften (Bundes- und Landesfachschaft, Treffen aller Fachschaften) teil.

Die Vertrauenspersonen fungieren als Ansprechpersonen für alle Mitglieder der Fachschaft Jura bei allen Anliegen, die nicht Gegenstand einer Studienberatung sind. Sie behandeln ihnen gegenübergebrachte Anliegen stets vertraulich. Die Vertrauenspersonen arbeiten eng mit den psychologischen Beratungsstellen und Studienberatungsstellen der Fakultät und Universität zusammen. Sie sollen hilfesuchende Personen zur Inanspruchnahme der Beratungsangebote motivieren und sie dorthin begleiten, wenn die hilfesuchenden Personen dies wünschen.

Die jährlichen Wahlen zum Fachschaftsrat werden von den Wahlbeauftragten organisiert. Diese bilden mit drei weiteren Mitgliedern der Fachschaft Jura den Wahlausschuss, dessen Aufgabe die Ermittlung des Wahlergebnisses ist. Darüber hinaus organisieren die Wahlbeauftragten die konstituierende Sitzung und leiten diese.

Wahlbeauftragte und Wahlausschuss

Wahlbeauftragte:

  • N.N.

Mitglieder des Wahlausschusses:

  • N.N.

Referate

Zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben unterhält die Fachschaft Jura sechs Referate, die jeweils einen eigenen Themenbereich bearbeiten. Die Aufteilung der Referate ist in der Satzung festgelegt, die konkreten Aufgaben sowie den personellen Zuschnitt regelt die Referatsordnung. Hierzu gilt grundsätzlich:

  • Die Mitglieder des Fachschaftsrats, die weder Vorsitzende noch Vertrauenspersonen sind, arbeiten in den Referaten als Referenten mit. Die außerordentlichen freien Mitarbeitenden stehen den Referenten gleich.
  • Zusätzlich arbeiten freie Mitarbeitende in den Referaten mit. Diese sind Mitglied jeweils eines Referats. Die Gesamtzahl der freien Mitarbeitenden aller Referate zusammen darf zehn nicht überschreiten.
  • Die Referate können nach Maßgabe der Referatsordnung themen- bzw. projektbezogene Arbeitskreise bilden. Die Mitarbeit in den AKs steht allen Mitgliedern der Fachschaft Jura offen.

Eine Übersicht über die Referate und ihre jeweiligen Aufgaben findet sich HIER.

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